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auf den Seiten der INI "Basisdolisizit Oppositionsrechte!
Am 20.8.2020 hat die Regierung per Verordnung folgenden Text als Dolgesetz erlassen:

I. Begriff der Opposition - Oppositionsstatus Die Inhaberschaft von Oppositionsrechten setzt die Einräumung eines Oppositionsstatus voraus. Der Oppositionsstatus wird zuerkannt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

1.) Der stimmenreichste unterlegene Kandidat beantragt die Gründung einer entsprechenden Oppositionsinitiative, die im Namen die Bezeichnung „Opposition“ und einen Verweis auf die Wahlperiode enthält, auf den sich die Opposition bezieht.

2.) a. Die Mitgliederzahl der Oppositionsinitiative muss bei mindestens 20 % bezogen auf die Anzahl der Wählenden der letzten Internetkanzlerwahl liegen. b. Der Internetkanzler, sein Stellvertreter und vom Internetkanzler als Regierungsmitglieder benannte doler dürfen nicht Mitglied dieser Initiative werden. c. Eine Unterschreitung des Mindestquorums nach Erreichung des Oppositionsstatus ist unschädlich.

3.) a. Der stimmenstärkste unterlegene Kandidat ist der Oppositionssprecher der die Initiative nach außen vertritt und Ansprechpartner für alle Belange der Opposition ist. Die Initiative wählt einen stellvertretenden Oppositionssprecher. b. Wenn der Oppositionssprecher ausscheidet (z.B. durch Inaktivierung, Löschung, Rücktritt, Wechsel in die Regierung), rückt sein Stellvertreter als Sprecher nach. Die Oppositionsinitiative kann sich in diesem Fall auf einen neuen Stellvertreter einigen. c. Der Oppositionssprecher bekommt Zugangsrechte zum (zu schaffenden) Account @Opposition. d. Der Account @Opposition erhält die Rechte, Rundmails an die Community zu schicken und Umfragen anzupinnen.

4.) Sobald die Oppositionsinitiative die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllt hat, teilt sie dies im Kanzleramtsforum mit. 5.) Die Internetregierung kann bei Vorliegen berechtigter Bedenken gegen das Bestehen des Oppositionsstatus die Redaktion ersuchen, den Oppositionsstatus verbindlich festzustellen. Bis zur Entscheidung der Redaktion gilt, sofern die Opposition ihren Status in o.g. Weise dargelegt hat, der Status als zugestanden.

II. Rechte der Opposition

Die Opposition hat das Recht

1.)in jeder Legislaturperiode zu beliebigen Sachverhalten einmal monatlich eine Rundmail über den Account @Opposition zu versenden

2.) auf Regierungsstatements, die über @Info verschickt wurden mit einem Statement über @Opposition zu antworten

3.) der Internetregierung zwei Mal in der Legislaturperiode eine Anfrage zu stellen, die innerhalb von zwei Wochen öffentlich im Kanzleramtsforum beantwortet werden muss

4.) Die Opposition kann die Regierung beauftragen, eine Themenwoche zu einem von der Opposition gewünschten Thema durchzuführen. Diese Themenwoche muss mind. 7 Umfragen zum Thema innhalb von 7 Tagen umfassen.

5.) zum Ende der Legislaturperiode bis fünf Tage vor Beginn der nächsten Internetkanzlerwahl eine Bilanz der Regierungsarbeit über den Account @Opposition als Rundmail zu verbreiten.
Wir fordern, dass die von der Regierung eingebrachte Regierungsverordnung einem Doliszit unterzogen wird, da wir der Meinung sind, dass eine solche Frage lediglich im Rahmen einer Befragung aller Mitglieder entschieden werden sollte

Daher unterstütze dieses Basisdolisit mit Deiner Stimme im Rahmen der internen Abstimmung und trete bei.

5 Doler und die Regierung kann uns nicht mehr überhören.

Eure Ini für ein Basisdoliszit der Oppositionsrechte.