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Fragenübersicht Würdest Du für Deinen Hund das wackelige Konstrukt "Trauerschmerzensgeld" einfordern?
1 - 7 / 7 Meinungen
25.01.2021 11:10 Uhr
Nein, ziemlich sicher nicht. Habe allerdings auch keinen Hund.

Grundsätzlich halte ich die Vermenschlichung von Tieren für problematisch. Und die geforderte Gleichsetzung von Tieren und Kindern entspringt meiner Meinung nach einem psychischen Problem, das solche Leute (für mich: offensichtlich) haben, i.d.R. hört man solche Aussagen von frustrierten kinderlosen Personen.
25.01.2021 11:10 Uhr
Ach na ja, so wahnsinnig wackelig ist das nicht, da hat sich die Rechtsprechung auch zu weitaus mutigeren Analogien hinreißen lassen.

Die österreichische Rechtslage kenne ich nicht, im Deutschland dürfte das Pendant § 844 Abs. 3 unseres BGB sein, da dürfte aber die Wortlautgrenze einen entsprechenden Anspruch sperren.

Allerdings kann sich ein Schmerzensgeldanspruch für seeelische Leiden auch aus § 823 BGB ergeben, wenn ein vermögensschädigender, pathologischer Zustand als kausal und zurechenbar nachgewiesen werden kann.
25.01.2021 11:11 Uhr
Spaß oder Vermischtes. Ich würde sagen, sucht es euch aus, wie ihr es angehen wollt.

Ich finde sowas auf jeden Fall seltsam und hier wurde wohl der Punkt überschritten, wo aus Tierliebe und der Feststellung, der Hund gehört auch zur Familie, dann die finale Gleichsetzung zum Menschen wurde.

Dieser Punkt ist dann jener, wo man zum Spinner mutierte.
25.01.2021 11:16 Uhr
Zur Einschätzung habe ich mal etwas zu Trauerschmerzengeld recherchiert: 2012 gab es beim Unfalltod einer Tochter 15.000 Euro - da scheinen die 16.000 Euro für den Hund geradezu grotesk.
25.01.2021 19:41 Uhr
Nun ja. Kommt darauf an, wann. Wenn jemand z.B. den Familienhund absichtlich erschießen oder überfahren würde, dann ja.
Insbesondere wenn der Hund schon älter ist und der reine zu ersetzende Sachwert entsprechend gering.
Der Sachwert korreliert nämlich bei solchen Tieren in keinster Weise mit dem Wert, den das Tier für den oder die Besitzer hat.
Allerdings stehen die Karten wohl schlecht, wenn der Sachverhalt nur für Menschen gilt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.01.2021 19:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.01.2021 19:46 Uhr
Zitat:
Kommt darauf an, wann. Wenn jemand z.B. den Familienhund absichtlich erschießen oder überfahren würde, dann ja.


Weiß nicht, ob das rechtlich möglich ist, aber in solchen Fällen sollte man den Täter schlicht die Bestattungskosten sowie die Kosten eines neuen, von der Rasse her gleichen Hundes und die Kosten für die Hundeschule für den neuen Hund ersetzen lassen, die man zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht gehabt hätte, wenn der alte Hund nicht überfahren worden wäre.

Das hielte ich für viel sinnvoller als die Vermenschlichung von Hunden über Trauerschmerzensgeld.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.01.2021 20:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.01.2021 21:18 Uhr
Zitat:
Weiß nicht, ob das rechtlich möglich ist, aber in solchen Fällen sollte man den Täter schlicht die Bestattungskosten sowie die Kosten eines neuen, von der Rasse her gleichen Hundes und die Kosten für die Hundeschule für den neuen Hund ersetzen lassen, die man zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht gehabt hätte, wenn der alte Hund nicht überfahren worden wäre.


Wenns ein Mischlingshund war, rechne mal maximal 200 €. Hundeschule: 100 € für ein Jahr. Sind wir bei maximal 400 €.
Und was für Bestattungskosten?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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