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[Themenwoche: Mitbestimmung] Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 den Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Wie bewrtest Du dieses neue Gesetz? |
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08.04.2021 21:14 Uhr |
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Ich finde es v.a. gut, dass Mitarbeiter schon bei der Vorbereitung der BR-Gründung besser geschützt sein werden. |
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08.04.2021 21:17 Uhr |
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Ein Betriebsrat müsste ein Pflichtbestandteil eines Unternehmens sein. Findige Unternehmen werden Wege finden, auch weiterhin die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. |
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08.04.2021 21:37 Uhr |
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Das Gesetz soll ja erst kurz vor der Wahl im September greifen. Ich bin gespannt, wie die neue Wahlordnung für die Betriebsratswahlen 2022 aussehen wird. Bislang war die Wahlordnung eine der größeren Hürden und schreckte viele Mitarbeiter davor ab, diesen administrativen Moloch zu stemmen, um zu einem Betriebsrat zu kommen. |
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08.04.2021 21:39 Uhr |
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Die Schwelle vom vereinfachten Wahlverfahren zum "normalen" Wahlverfahren soll auf 200 Arbeitnehmer im Betrieb hochgesetzt werden. Das kann dazu führen, dass mehr Betriebsräte im kürzeren Wahlverfahren gewählt werden. Gleichzeitig werden die Anfechtungsgründe entschärft, so dass es eine höhere Sicherheit für das Etablieren der Gremien gibt.
Alles in allem eine (sofern das Vorhaben so durchgeht) überfällige Novellierung der Betriebsverfassung. |
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08.04.2021 21:59 Uhr |
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Kann man machen. Wird aber an den Fakten nichts ändern. Am Ende des Tages müssen sich einfach Arbeitnehmer finden, die bereit sind, sich für Mitbestimmung einzusetzen.
Sind die nicht vorhanden, hilft das beste Gesetz nichts. |
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08.04.2021 22:18 Uhr |
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@Kreuzeiche:
Ich bin nicht Ostpreußen, aber wenn es keine Mitarbeiter gibt, die sich als BR engagieren wollen, nützen die einfachste Gründung oder die beste Arbeitsweise nckhts. |
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08.04.2021 22:21 Uhr |
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Zitat:Zitat:Kann man machen. Wird aber an den Fakten nichts ändern. Am Ende des Tages müssen sich einfach Arbeitnehmer finden, die bereit sind, sich für Mitbestimmung einzusetzen.
Sind die nicht vorhanden, hilft das beste Gesetz nichts.
Du hast das Gesetz nicht gelesen, stimmts?
Es geht nicht nur um die Besetzung des Betriebsrats, sondern auch um dessen Arbeitsweise.
Und? Ein Betriebsrat kann nur arbeiten, wenn er besetzt ist. Das Hauptproblem besteht nicht in der Frage, ob Abstimmungen (z.B. zur Geschäftsordnung, in Finanz- oder Personalfragen) per Videokonferenz oder in Präsenz stattfinden und wie eine rechtssichere Protokollführung gewährleistet werden kann.
Auch die Frage nach der Art und Weise der Organisation von Wahlen ist technisch ohne weiteres lösbar.
All das steht und fällt aber mit der Bereitschaft von Leuten, einen Betriebsrat für nötig zu halten und dann auch zu gründen.
Meine Frau arbeitet im EDV-Bereich. Dort halten z.B. viele die Gründung eines Betriebsrates oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften für entbehrlich bis überflüssig und sind entsprechend nicht bereit, sich dafür einzusetzen.
Entsprechend gering ist der Organisationsgrad in diesen (häufig kleineren bis mittleren) Betrieben. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.04.2021 22:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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09.04.2021 07:28 Uhr |
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Was Betriebsräten hilft, hilft der Gesellschaft.
Im Rahmen dieser Mitbestimmung kann man mehr am politischen Leben Deutschlands teilhaben, als das mit nur dem Wahlrecht möglich ist.
Warum abhängig Beschäftigte sich gegen ihre Vertretung im betrieblichen Interessengegensatz wenden, war mir schon immer ein Rätsel. |
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09.04.2021 15:13 Uhr |
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Zitat:Zitat:Bislang war die Wahlordnung eine der größeren Hürden und schreckte viele Mitarbeiter davor ab, diesen administrativen Moloch zu stemmen, um zu einem Betriebsrat zu kommen.
So schwer ist die Gründung eines Betriebsrats nicht und die zuständige Gewerkschaft steht gerne mit Rat und Schulungen zur Seite.
Ich vermittle als Trainer genau diese Inhalte an Wahlvorstände- und glaube mir, selbst Akademiker gucken da manchmal mit unverständigem Blick. Was die Gewerkschaften betrifft: Nicht jede Belegschaft ist gewerkschaftsaffin |
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09.04.2021 22:57 Uhr |
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Zitat:Zitat:Meine Frau arbeitet im EDV-Bereich. Dort halten z.B. viele die Gründung eines Betriebsrates oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften für entbehrlich bis überflüssig und sind entsprechend nicht bereit, sich dafür einzusetzen.
Wusstest du, dass nur ein Betriebsrat mit der Geschäftsführung bei Schließung eines Betriebes in Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Sozialplans und damit verbundenen Abfindungen treten kann? Am Ende könnte deine Frau ohne Job und ohne Abfindung dastehen, weil sie einen Betriebsrat für entbehrlich hielt.
Diejenigen, die ich aus dem EDV-Bereich kenne, sind es gewöhnt, alle paar Jahre die Firma zu wechseln. auch mehrere Wechsel zwischen Selbstständigkeit bzw. freier Mitarbeit und Angestelltenstatus sind keine Seltenheit. Diese Leute haben i.d.R. weder Angst vor einem Arbeitsplatzwechsel noch vor längerer Arbeitslosigkeit.
Von daher erübrigt sich ein Sozialplan, weil die allermeisten ihn ohenhin nicht in Anspruch nehmen (müssen). |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.04.2021 23:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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