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Findest Du es gut, dass man eine Strafe verhängen kann, wenn ein Elternteil eine negative Beeinflussung des Kindes gegen den Expartner/anderen Elternteil vornimmt? |
| 1 - 13 / 13 Meinungen | |
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12.04.2021 10:55 Uhr |
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Ja, finde ich.
Häufig geht es hier nämlich nicht um das viel beschworene "Kindswohl", sondern dass ein Elternteil ein Problem mit dem anderen hat und das eigene Problem auf das Kind überträgt. |
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12.04.2021 10:58 Uhr |
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@D.Vader
Ich habe so einen Sachverhalt vor Jahren selbst bei einem Bekannten mitbekommen.
Der war mit einer Frau in einer Lebenspartnerschaft. Man trennte sich und leider hat er alles nur sich mit ihr privat ausgemacht. Mündlich beim Fluchtachtel beim Wirten.
Sie hat ihm dann auf Unterhalt geklagt und das Kind gegen ihn aufgehetzt.
Als er das Kind zum Ski fahren abholen wollte, wollte dieses eben nicht mit ihm fahren.
Das ist genau die Situation wie im Hintergrund geschildert.
Das finde ich letztklassig.
PS: Und im Urlaub vor der Trennung gab es nur : Papa, Papa, Papa und nochmals Papa.
Und einige Monate nach der Trennung eben : Sie will von Dir nichts mehr wissen.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.04.2021 11:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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12.04.2021 11:21 Uhr |
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@Barneby
Wenn sie sagt, dass sie keinen Unterhalt von ihm mag, er so blöd ist, und sich das nicht schriftlich geben lässt und sie ihm dann verklagt...
Dann ist sie wohl das charakterliche Ferkel oder? |
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12.04.2021 11:35 Uhr |
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Zitat:@Barneby
Wenn sie sagt, dass sie keinen Unterhalt von ihm mag, er so blöd ist, und sich das nicht schriftlich geben lässt und sie ihm dann verklagt...
Dann ist sie wohl das charakterliche Ferkel oder?
Das sehe ich komplett anders. Man hat für sein Kind Unterhalt zu zahlen, ohne wenn und ohne aber.
Egal was der andere Elternteil sagt, Punkt!!
Ich kann auch gar nicht nachvollziehen, wie man sich auf eine Partnerschaft mit einer Person einlassen kann, die für Kinder aus früheren Beziehungen keinen Unterhalt zahlt oder, noch schlimmer, dabei hilft Konstrukte aufzubauen, die helfen die Unterhaltspflicht zu umgehen.
Ich bin der Meinung dafür ist eine Haftstrafe angezeigt. |
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12.04.2021 11:42 Uhr |
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@Barnbey
Du kennst doch nicht mal die Situation, die Du hier mit solchen wilden Konstrukten wie Haftstrafen beantwortest.
Da fehlen Dir die Grundlagen, welche Hintergründe hier noch wirken.
Welche Leistungen hat der andere Partner im Rahmen der Beziehung geleistet?
Sei es im Rahmen eines Hausbaues, sei es im Rahmen von finanziellen Leistungen im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnungen. Welche Mitteln hat er vorgestreckt?
Du kennst seinen Mitteleinsatz nicht, möchtest die Person aber ins Gefängnis schicken, stellst aber seinen persönlichen Einsatz und seine Mittel, die er z.b bei einem Hausbau eingebracht hat nicht in Relation.
Die Frau, die sich das Haus von ihm und seinen Freunden sanieren lässt und ihm dann vor die Haustür setzt, ist diese Frau etwa ein anständiges Wesen?
Ist die Frau, die das Kind aufhetzt und dann obwohl er auf alle Zahlungen aus dem Hausbau verzichtet ihm noch verklagt auf Unterhalt eine anständige Person?
Er hätte wohl Urlaube mit dem Kind verbracht, hätte seinen Beitrag so geliefert. Ich denke sogar, dass der Mittelaufwand höher gewesen wäre, als wenn man den gesetzlichen Unterhalt heranzieht.
Die Frau, die das Kind gegen den Vater aufhetzt, die Leistungen in das Haus, die Einrichtung behält und den Vater verklagt auf Unterhalt, ist das eine anständige Person?
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12.04.2021 11:46 Uhr |
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Zitat:@Barnbey
Du kennst doch nicht mal die Situation, die Du hier mit solchen wilden Konstrukten wie Haftstrafen beantwortest.
Da fehlen Dir die Grundlagen, welche Hintergründe hier noch wirken.
Welche Leistungen hat der andere Partner im Rahmen der Beziehung geleistet?
Sei es im Rahmen eines Hausbaues, sei es im Rahmen von finanziellen Leistungen im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnungen. Welche Mitteln hat er vorgestreckt?
Du kennst seinen Mitteleinsatz nicht, möchtest die Person aber ins Gefängnis schicken, stellst aber seinen persönlichen Einsatz und seine Mittel, die er z.b bei einem Hausbau eingebracht hat nicht in Relation.
Die Frau, die sich das Haus von ihm und seinen Freunden sanieren lässt und ihm dann vor die Haustür setzt, ist diese Frau etwa ein anständiges Wesen?
Ist die Frau, die das Kind aufhetzt und dann obwohl er auf alle Zahlungen aus dem Hausbau verzichtet ihm noch verklagt auf Unterhalt eine anständige Person?
Er hätte wohl Urlaube mit dem Kind verbracht, hätte seinen Beitrag so geliefert. Ich denke sogar, dass der Mittelaufwand höher gewesen wäre, als wenn man den gesetzlichen Unterhalt heranzieht.
Die Frau, die das Kind gegen den Vater aufhetzt, die Leistungen in das Haus, die Einrichtung behält und den Vater verklagt auf Unterhalt, ist das eine anständige Person?
Der Hintergrund ist vollkommen piepe. Kindesunterhalt ist nichts, was zur Disposition steht.
Da kann der oder die EX der schlimmste Mensch on earth sein, Unterhalt hat bezahlt zu werden.
Mein Verständnis für Menschen, die keinen Kindesunterhalt zahlen ist bei Null.
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12.04.2021 11:47 Uhr |
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Zitat:@Barnbey
Du kennst doch nicht mal die Situation, die Du hier mit solchen wilden Konstrukten wie Haftstrafen beantwortest.
Da fehlen Dir die Grundlagen, welche Hintergründe hier noch wirken.
Welche Leistungen hat der andere Partner im Rahmen der Beziehung geleistet?
Sei es im Rahmen eines Hausbaues, sei es im Rahmen von finanziellen Leistungen im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnungen. Welche Mitteln hat er vorgestreckt?
Du kennst seinen Mitteleinsatz nicht, möchtest die Person aber ins Gefängnis schicken, stellst aber seinen persönlichen Einsatz und seine Mittel, die er z.b bei einem Hausbau eingebracht hat nicht in Relation.
Die Frau, die sich das Haus von ihm und seinen Freunden sanieren lässt und ihm dann vor die Haustür setzt, ist diese Frau etwa ein anständiges Wesen?
Ist die Frau, die das Kind aufhetzt und dann obwohl er auf alle Zahlungen aus dem Hausbau verzichtet ihm noch verklagt auf Unterhalt eine anständige Person?
Er hätte wohl Urlaube mit dem Kind verbracht, hätte seinen Beitrag so geliefert. Ich denke sogar, dass der Mittelaufwand höher gewesen wäre, als wenn man den gesetzlichen Unterhalt heranzieht.
Die Frau, die das Kind gegen den Vater aufhetzt, die Leistungen in das Haus, die Einrichtung behält und den Vater verklagt auf Unterhalt, ist das eine anständige Person?
Und zum Rest hatte ich ja schon gesagt, dass ich dir zustimme. |
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12.04.2021 14:01 Uhr |
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Definitiv ist das sinnvoll. Die Beweisführung dürfte oft aber schwierig werden. |
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12.04.2021 14:54 Uhr |
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Für Österreich in Ordnung. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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