Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Würdest du eine Staatliche Rechtschutzversicherung befürworten?
1 - 17 / 17 Meinungen
26.04.2021 17:48 Uhr
Ist es eigentlich so schwer, über die 20 Wörter, die da verarbeitet werden, eine Rechtschreibprüfung laufen zu lassen?

Mal ein Tippfehler kann passieren, aber dass zig Umfragen, die vor Fehlern nur so strotzen, reingeknallt werden, spricht nicht für den Wunsch nach einer inhaltlichen Diskussion.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.04.2021 18:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.04.2021 17:52 Uhr
Bei Bedürftigen werden die Kosten sowieso i.d.R. vom Staat getragen. Der Rest kann sich die 20 EUR mtl. selbst leisten.
26.04.2021 17:52 Uhr
Eine verbindliche Rechtsschutzversicherung, deren Beiträge direkt vom Lohn abgezogen werden? - Das lehne ich ab.

Wenn der Staat das kostenlos zur Verfügung stellt, dann immer her damit.
26.04.2021 17:53 Uhr
Es gibt in etlichen Gerichtszweigen Prozesskostenhilfe, im Strafrecht die Pflichtverteidigung und in keinem Prozesszweig die Situation, dass jemand, der es sich nicht leisten kann, unvertreten/unverteidigt bleibt. Na gut, eine Ausnahme, wenn die Betreibung des Rechtsstreits von vornherein aussichtslos ist.

Wozu also eine zusätzliche Versicherung?
26.04.2021 17:55 Uhr
Zitat:
Na gut, eine Ausnahme, wenn die Betreibung des Rechtsstreits von vornherein aussichtslos ist.


Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung auch nicht...
26.04.2021 17:58 Uhr
Zitat:
Zitat:
Na gut, eine Ausnahme, wenn die Betreibung des Rechtsstreits von vornherein aussichtslos ist.


Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung auch nicht...


Man muss ja auch immer die Konsequenzen sehen. Die (inzwischen abebbende) Flut an Rechtsschutzversicherungen führt halt auch immer noch dazu, dass gerne mal wegen Kleinstbeträgen geklagt wird. Und dann wird monatelang prozessiert, gerne auch um 50 EUR.
26.04.2021 18:01 Uhr
Der Umfragesteller benötigt eher eine staatliche Rechtschreibversicherung.
26.04.2021 18:09 Uhr
Eine Prozesskostenbeihilfe und oder Erstattung muss beantragt und erstmal bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist eine Offenlegung der Finanzen. Es ist also extrem aufwendig. Und mit 20€ kommt man bei einem Anwalt nicht weit. Wäre dies von vornherein Möglich würde dies zu Sozialer Gerechtigkeit führen.

Viele, gerade Sozial schwache können sich kein Anwalt leisten und sitzen bei Prozessen oft alleine da. Ob klagen wegen Sanktionierungen der Sozialleistungen, Abfindungen bei Kündigungen oder klagen gegen überzogener Mieten.

Würde der Staat die Kosten für einen Anwalt stellen, der auch Sozial schwache unterstützt an ein faires rechtsstaatliches Verfahren teilzuhaben würden viele Urteile gerechter ausfallen und der Rechtstaat wäre gestärkt. Auch Präventiv würde ein starkes Signal ausgehen wenn so vorab Rechtssicherheit gestärkt wird, von daher würde dies nicht nur den Rechtstaat stärken, sondern auch zu mehr Sozialer Gerechtigkeit führen.

Die spannende Frage die sich mir stellt ist nur, ob der Staat dies auch wollen würde. Also die Wehrhaftigkeit der Bürger zu stärken.

Ich wäre aber ziemlich froh wenn dies eingeführt wird. Ob man mot so einer Forderung Wähler begeisterm könnte?

26.04.2021 18:18 Uhr
Zitat:
Es ist also extrem aufwendig.


Bei jemandem, der nichts hat, dürfte der Aufwand überschaubar sein. Meines Wissens ist das nur ein Formular, das man ausfüllen muss. Das halte ich für zumutbar, wenn man bedenkt, dass der Steuerzahler dann einen vierstelligen Betrag an Anwalts- und Gerichtskosten trägt - bei verlorenem Prozess auch die Kosten der Gegenseite.
26.04.2021 18:24 Uhr
Zitat:
muss beantragt


Das stimmt. Einmal beantragt und offengelegt erledigt der Rest aber das Gericht und wenn die Verteidigung/die Klageerhebung schlüssig ist und die Vermögensverhältnisse es erfordern, ist die PKH zu gewähren. Der Betroffene kann sich sogar von vornherein einen Anwalt aussuchen, der ihn bei der PKH-Beantragung unterstützt und diese Kosten ebenfalls im Rahmen der PKH ersetzen lassen. Der entsprechende Anwalt wird im Rechtsstreit dann in der Regel als Prozessbevollmächtigter zugelassen.

Zitat:
Es ist also extrem aufwendig.


Gar nicht so sehr, siehe oben. Oft hilft schon ein Gang zur Rechtsantragsstelle.

Zitat:
Viele, gerade Sozial schwache können sich kein Anwalt leisten und sitzen bei Prozessen oft alleine da.


PKH kann bis zur letzten mündlichen beantragt werden, i.d.R. weist ein Richter darauf auch hin, wenn das nötig wird.

Im Fall der notwendigen Pflichtverteidigung wird der Verteidiger sowieso beigeordnet.

Zitat:
sondern auch zu mehr Sozialer Gerechtigkeit führen.


Dazu führt anwaltliche Vertretung nicht zwingend. Schon dann nicht, wenn im Prozesszweig der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Dann muss der Verfahrensbeteiligte vortragen, was er vortragen will, der Rest ergibt sich. Im Zivilverfahren ergibt sich möglicherweise ein Mehr an Gerechtigkeit, ja. Das wird aber kompensiert durch das Minus an Gerechtigkeit, dass entsteht, weil diese staatliche Versicherung dann auch ein Vollkasko für hohe Einkommen ist.

Das Problem, dass niedrige Einkommen sich tendenziell schwieriger gerichtlich behaupten können, sehe ich schon auch. Nur ist die von vornherein kostenlose anwaltliche Vertretung nicht unbedingt die Lösung für dieses Problem. Denn gegen den Großvermieter, der sich im Zweifel auf die Großkanzlei zurückzieht, kommt der Feld- und Wiesenanwalt im Zweifel auch nicht an.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.04.2021 18:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.04.2021 18:39 Uhr
Danke für diese dezidierte und ausfürliche Antwort. Inhaltlich hat sie mich sogar überzeugt.

Zwar denke ich das es oft an der Vollständigkeit und umfangreichen Darlegung der persönlichen Finanzen scheitert überhaupt die beihilfe zu beantragen, und ein Anwalt muss ja auch erstmal gefunden werden der im vorraus Zeit umd arbeit investiert um bei der Beantragung zu helfen aber die Möglichkeiten scheinen ja da zu sein.

26.04.2021 20:06 Uhr
Sicher nicht als Pflichtversicherung.

Im Rahmen einer freiwilligen Versicherung hätte ich nichts dagegen. Aber ob die wettbewerbsfähiger wäre als eine private Rechtsschutzversicherung?
26.04.2021 20:29 Uhr
Zitat:
Es ist also extrem aufwendig.

Der schlaue Mensch sucht sich erst den Anwalt. Der erledigt die ganze Angelegenheit.
Ist im Handumdrehen erledigt.
Ein Einkommensnachweis reicht.
26.04.2021 22:38 Uhr
Hat der Umfragesteller eine private Rechtsschutzversicherung, welche alle seine Kosten bei Strafverfahren übernimmt, auch wenn er wegen Vorsatz verurteilt wurde?

Gratuliere, als ich zuletzt guckte gab es soetwas noch nicht in Deutschland. Da waren eigene vorsätzliche Straftaten noch nicht versicherbar.

Aber eine staatliche Versicherung, welche die Kosten für Streits mit Behörden und dem Sozialstaat übernimmt, das hätte was.
26.04.2021 22:54 Uhr
Zitat:
Hat der Umfragesteller eine private Rechtsschutzversicherung


Oh nein, nicht nur weil ich finde das dieses eine Staatliche Leistung sein sollte sondern weil Private Rechtsschutzversicherungen Fälle auch ablehenen können oder aber bei Inanspruchnahme Beiträge steigen.

27.04.2021 07:19 Uhr
Zitat:
Gratuliere, als ich zuletzt guckte gab es soetwas noch nicht in Deutschland. Da waren eigene vorsätzliche Straftaten noch nicht versicherbar.


Jein. Bei meiner Rechtsschutzversicherung ist das möglich, allerdings muss man bei einer rechtskräftigen Verurteilung die Kosten dann selbst tragen. Ist im Prinzip wie ein Darlehen, wenn man schuldig war ;-)
27.04.2021 09:09 Uhr
Zitat:
Bei meiner Rechtsschutzversicherung ist das möglich, allerdings muss man bei einer rechtskräftigen Verurteilung die Kosten dann selbst tragen.

Das meinte ich mit "nicht versicherbar". Die Versicherung streckt Dir das Geld für die Verteidigung zwar vor, will es aber zurück, falls Du verurteilt wirst.

Das ist für unschuldige Menschen immerhin besser als früher, falls es keinen Justizirrtum gibt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 17 / 17 Meinungen