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Anfang-53986 - 3990 / 4688 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  ratio legis  31.05.2021 18:05 Uhr
Findest du es "fahrlässig" oder "grob fahrlässig", wenn man trotz roter Ampel in eine Kreuzung einfährt, weil man sich von Linksabbiegern, denen schon grün gezeigt wird, versehentlich mitziehen lässt?
Ob eine Handlung fahrlässig oder grob fahrlässig ist ist im Straßenverkehr u.a. für die Frage von Sanktionen - etwa Führerscheinentzug - aber auch für die Frage von Schadensersatz wichtig.

Stellen wir uns also folgenden Fall vor:

Ein Pkw-Fahrer fährt auf eine Kreuzung zu und will diese in Geradeausrichtung überqueren. Seine Ampel zeigt rot, er hält an. Für die Linksabbiegerspur gibt es eine Ampelschaltung, die das Linksabbiegen erlaubt, bevor die Ampel für die Geradeausfahrt auf Grün schaltet. Neben dem Pkw-Fahrer, der geradeaus fahren will, steht ein Pkw, der links abbiegen will. Ihm wird nun grün gezeigt. Versehentlich lässt der Geradeausfahrer sich hiervon "mitziehen" und fährt, obwohl er noch rot hat, in die Kreuzung - und schon kracht es, es kommt zum Verkehrsunfall.

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im konkreten Fall jedem hätte einleuchten müssen.
 Fahrlässig30,8%  (4)
 Grob fahrlässig38,5%  (5)
 Ich kann mich nicht entscheiden23,1%  (3)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes7,7%  (1)
 
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Von:  offline  31.05.2021 12:58 Uhr
Gibt es eine Speise für Dich, die durch das Aufwärmen nur besser wird?
Bigos wird als solche Speise genannt und in meinem Umfeld wird öfters das Reisfleisch als solche Speise genannt. Gibt es für Dich solche Speisen.
 Ja81,3%  (13)
 Nein0,0%  (0)
 Muss ich mal nachdenken.12,5%  (2)
 Ich werde diskutieren.0,0%  (0)
 Ich werde mir Bimbes abholen.6,3%  (1)
 
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Von:  offline  31.05.2021 11:43 Uhr
Wie würde dieser Gag für einem ausgehen, wenn man diesen in einem öffentlichen Lokal bringt?
Jörg Haider wird nachgesagt, dass er auf die Frage, ob er noch einen großen Schwarzen wünscht - folgende Antwort gab:
"Große Schwarze gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr".

Wie würde das ausgehen, wenn man im Lokal dafür bekannt ist, dass man große Braune trinke und antwortet: Nein, weil große Braune gibt es dem Adi nimma.

Würde der Gag für einem gut ausgehen.

ngeblich wurde mal Jörg Haider gefragt, ob er noch einen großen Schwarzen möchte. Er hat darauf geantwortet, die gibt es seit Figl nicht mehr.

Ich weiß, ob der Witz gut ankäme, wenn man den mit großen Braunen und Adi machen würde
 Man würde wohl auf Staatskosten essen und trinken.7,1%  (1)
 Man würde ein großes Gelächter erben.14,3%  (2)
 Irgendjemand würde deswegen Streit suchen.0,0%  (0)
 Da würde gar nichts passieren.0,0%  (0)
 Verlegenes Grinsen vllt?0,0%  (0)
 Ich würde was anderes erwarten.0,0%  (0)
 Ich will diskutieren.7,1%  (1)
 Ich will Bimbes.71,4%  (10)
 
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Von:  offline  31.05.2021 09:08 Uhr
Ab wann ist man bei Dir befreit von der Testpflicht?
Mir wurde gestern gesagt, dass man ab dem 21/22. Tag nach der ersten Impfung von Testpflicht befreit ist und das für 3 Monate. Nach der Zweitimpfung ist man das für 9 Monate ab dem Datum der Erstimpfung. Ist das bei Dir auch so?
 So wie im Hintergrund beschrieben.10,0%  (1)
 Bei uns ist das anders.20,0%  (2)
 Das kann ich nicht sagen.20,0%  (2)
 Ich will diskutieren.20,0%  (2)
 Ich will Bimbes.30,0%  (3)
 
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Von:  offline  31.05.2021 08:14 Uhr
Wie gefällt Dir die Formulierung "Sie wurden für die Coronaschutzimpfung einberufen"?
Wenn man in Niederösterreich sich für eine Warteliste registriert, dann er hält man eine Mail mit diesen Betreff, wo man dann auch erfährt, wo der Standort ist und wann man erwartet wird.
 Das ist geil.15,4%  (2)
 Das klingt wie am Kasernenhof.30,8%  (4)
 Sehr scharf und eindringlich formuliert.0,0%  (0)
 Das finde ich krass.0,0%  (0)
 Das geht gar nicht.0,0%  (0)
 Wo sind wir?7,7%  (1)
 Ich will diskutieren.7,7%  (1)
 Ich will Bimbes.38,5%  (5)
 
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