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"Querdenker"-Proteste bleiben am Samstag im Wesentlichen verboten! Richtig so? |
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31.07.2021 18:50 Uhr |
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Ja, natürlich. Die Demonstranten haben mehrfach bewiesen, dass sie nicht Willens und in der Lage sind, sich an Auflagen, wie z.B. bzgl. des Infektionsschutzes zu halten.
Wenn sie ihrem Anliegen einen Gefallen tun wollen würden, würden sie unter Beachtung der Auflagen demonstrieren. |
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31.07.2021 18:55 Uhr |
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Stimmt ja nicht ganz. Es wurden zwar die großen Demos zurecht verboten. Aber eine Kundgebung in Berlin-Wedding findet aktuell statt. Der Andrang hält sich allerdings in Grenzen (maximal 100 Personen unter anderen "Freie Linke" etc.) Außerdem gibt es zur Zeit mehrere erlaubte Autokorsos (auch hier nur wenige max. 50 Fahrzeuge). Auch ohne das Verbot hat Querdenken seinen Zenit also weit überschritten zumindest in Berlin! |
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31.07.2021 19:32 Uhr |
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Ich tendiere dazu, diese Verbote nicht für richtig zu halten - weil es immer wieder Demonstrationen gibt, die sich auch außerhalb der Querdenkerszene nicht an Hygiene-Maßnahmen halten und wo dies zugelassen wird. Es ist in einem Rechtsstaat nicht richtig, Demonstrationen nur dann zugelassen sind, wenn sie nicht regierungskritisch sind.
Und ich habe noch nicht einmal Sympathien mit den Querdenkern und halte sie zum größten Teil für halb Irre. |
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31.07.2021 19:36 Uhr |
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Ganz egal wie absurd man mit der so genannten Querdenker-Bewegung verknüpfte Positionen einschätzen mag: das Demonstrationsrecht ist ein Individualrecht, kein Kollektivrecht.
Wer Demonstrationsfreiheit schätzt, sollte schon etwas Bauchweh bekommen, wenn mit dem Verweis auf zurückliegendes Fehlverhalten einzelner einer ganzen Gruppe dieses Recht verwehrt wird.
Wenn Auflagen nicht eingehalten werden und die Demo aufgelöst wird, ist das dann eben so. Mit der Begründung, die zu erwartende Klientel wird sich sowieso nicht an die Regeln halten ließe sich jede Demonstration von wem auch immer gegen was auch immer verbieten. |
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31.07.2021 23:01 Uhr |
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Angesichts dessen, dass ein CSD mit extrem hoher Teilnehmerzahl stattfinden konnte, bei dem die Menschen den öffentlichen Bildern zufolge kaum Abstand hielten und oft auch keine Masken trugen, halte ich die Verbote für nicht in Ordnung.
Eine Demokratie verträgt kein Messen mit zweierlei Maß. |
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01.08.2021 11:15 Uhr |
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Zitat:Zitat:Jein, die Verbote beziehen sich auf Kollektive von Demonstrationen, ich verstehe zwar ziemlich gut was du meinst aber ganz so eindeutig kann man es nicht sagen.
ratio legis, du beschreibst den juristischen Ist-Zustand, ich beschreibe den wünschenswerten Soll-Zustand.
Ja, ok. Nur kommt dann dein letzter Absatz zu tragen. Die Adressaten des Verbots haben in ihren Beschwerden mitunter etwa geschrieben, dass in ihrem Hygienekonzept das Tragen von Masken grundsätzlich nicht vorgesehen ist und dass deshalb auch kein Verbot erfolgen dürfe.
Da war dann doch von vornherein klar, was passieren würde.
Übrigens würde ich bei einer Genehmigung des CSD in Ansehung der Erfahrungen mit Hygienkonzepten vom letzten Mal auch sehr genau hingucken und daraus ggf. Konsequenzen ziehen |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.08.2021 11:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.08.2021 12:01 Uhr |
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Wenngleich mir Einschränkungen beim Demonstrationsrecht große Bauchschmerzen bereiten, kann ich die Entscheidung verstehen, und komme für mich nach reiflicher Abwägung zum gleichen Ergebnis, da enge Versammlungen ohne Einhaltung der Coronaschutz Regeln nicht nur die Teilnehmer der Demonstration, sondern indirekt auch alle Bürger gefährden. Es sollte jedoch überlegt werden, wie man das Demonstrationsrecht gewährleisten kann und dabei die Einhaltung der Regeln durchsetzen kann. |
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01.08.2021 18:52 Uhr |
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Nein. Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, daß eine nicht als solche angemeldete aber ausdrücklich als solche bezeichnete politische Kundgebung (sog. CSD oder „Pride-March“) mit mehreren 10.000 Teilnehmern stattfinden darf, wobei die Teilnehmer durch die Polizei lediglich zur Einhaltung sog. „Corona-Schutzmaßnahmen“ bzw. „Hygiene-Regeln“ aufgefordert werden, ohne diese auch durchzusetzen und eine sog. „Querdenker-Kundgebung“ mit dem Argument verboten wird, von ihr ginge eben deshalb eine Gefahr aus. |
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02.08.2021 00:39 Uhr |
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Ich finde die Querdenker-Bewegung unmöglich. Andererseits kann man schlecht Großereignisse wie den CSD Berlin (viele Teilnehmer ohne Maske und Abstand) erlauben und Protestdemos verbieten. Hier müsste man schon gleiches Recht für alle walten lassen. |
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02.08.2021 07:22 Uhr |
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Auch wenn es unter den sogenannten Queeerdenkern viele tatsächlich komplett daneben denkende gibt die weit über die gewöhnliche Kritik am Pandemie bedingten Einschränkungen hinausgeht, sollte die bloße Vermutung nicht konformen Verhaltens nach meinem Rechtsverstänis für ein Verbot nicht ausreichen.
Zumal gäbe es immer noch die Möglichkeit solche Versammlungen im Nachgang aufzulösen wenn gegen Auflagen verstoßen wird.
Der bittere Beigeschmack das die Einhaltung der Corona Regeln je nach Zweck der Veranstaltung unterschiedlich ausgelegt wird ist nicht unproblematisch.
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02.08.2021 07:39 Uhr |
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Ich neige generell dazu die Messlatte für Verbote relativ hoch anzulegen |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.08.2021 07:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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02.08.2021 14:01 Uhr |
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Die Frage, ob irgendwas noch richtig läuft, kann man aktuell an alle Beteiligten der Gesellschaft richten. |
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