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Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Erhöhung des Rundfunkbeitrages.
Nun ist der Weg frei, die Kritiker der GEZ durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.
War dir das klar? |
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10.08.2021 19:14 Uhr |
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Mir war v.a. klar, dass das "sudup" als Umfragesteller nicht nur keinen Plan hat sondern überhaupt kein bisschen Plan hat.
Oder wie ist es zu erklären, dass der Hintergrund nicht mal in Ansätzen erklärt, wie es zu dieser steilen These kommt. |
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10.08.2021 19:23 Uhr |
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Die Umfrage zeigt gröbste Verständnismängel bezüglich der entsprechenden Rechtsmaterie. Grundrechte können zunächst nur von staatlichen Akteuren verletzt werden, da es sich um Abwehrrechte gegen den Staat handelt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nicht wegen Grundrechtsverletzungen tätig, sondern in den in § 3 des BVerfSchG geregelten Fällen, kurz gesagt in Fällen, in denen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unternommen werden; die Norm darf gerne selbst nachgelesen werden, ebenfalls die umfangreiche Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts, die Stellung dazu nimmt, was Mindestschwelle für eine Beobachtung ist; ich gebe einen kleinen Hinweis: Die bloße Kritik an einer Verfassungsnorm und ihrer Auslegung übersteigt diese Schwelle nicht.
Zwei unterschiedliche Themen also, deshalb war die Umfrage im übrigen auch abzulehnen, weil sie so grob fehlerhaft ist. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.08.2021 19:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.08.2021 19:41 Uhr |
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Zitat:Zitat:deshalb war die Umfrage im übrigen auch abzulehnen, weil sie so grob fehlerhaft ist.
Und ausgerechnet SBF, der sonst immer so sehr auf Darstellung von Fakten und Sachlichkeit besteht, lässt die Umfrage durch, obwohl sie offensichtlich keinerlei Fakten enthält, sondern v.a. Hirngespinste. .
Dass der Typ nicht redlich ist, ist doch schon immer klar gewesen. |
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10.08.2021 19:45 Uhr |
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Zu köstlich dieser "sudup".
Weil das BVerfG für die Erhöhung der Rundfunkbeiträge geurteilt hat, dürfen nach seiner Ansicht nun Kritiker von VS beobachtet werden. Klar, ein vollkommen logischer Zusammenhang.
Da scheinen derbe kognitive Disfunktionen zu bestehen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.08.2021 19:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.08.2021 19:49 Uhr |
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Ah, das "sudup" hat gemerkt, dass die Umfrage durch die Rezi gekommen ist und lehnt die Richtigstellungen ab.
Jetzt bin ich auf seine juristische Bewertung gespannt, wie er auf die Behauptung seiner Umfrage kommt :-) |
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10.08.2021 20:04 Uhr |
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Der Schluss des Umfragestellers, das Kritiker einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags nun eben wegen dieser Kritik vom Verfassungsschutz beobachtet werden können ist vorsichtig gesagt mit "sehr abenteuerlich" noch sehr wohlwollend umschrieben. Da scheint beim Umfragesteller aber ein sehr tiefes Misstrauen gegen unseren Staat vorzuherschen. |
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10.08.2021 20:09 Uhr |
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Fakt ist:
Es wurde festgestellt, daß 0,86 Cent Gebührenerhöhung zum Menschenrecht der ö.R. Zuschauer auf Rundfunkfreiheit zählt.
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Was im rot-grünen Schlaraffenland, das uns ab September erwartet aus solchen Vorlagen wird, weiß ich nicht.
Noch darf ich darüber nachdenken.
Aber:
Schon auffallend wie oft ihr was verbieten und verhindern wollt.
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10.08.2021 20:13 Uhr |
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Das Gericht ist leider mittlerweile nicht mehr neutral und politisch frei in seinen Entscheidungen. |
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10.08.2021 20:20 Uhr |
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Zitat:Fakt ist:
Es wurde festgestellt, daß 0,86 Cent Gebührenerhöhung zum Menschenrecht der ö.R. Zuschauer auf Rundfunkfreiheit zählt.
Nein, das ist kein Fakt, denn das ist nicht richtig und wurde auch nicht festgestellt.
Es wurde, nicht erst mit diesem Urteil, festgestellt, dass sich aus den Kommunikationsgrundrechten und insbesondere aus der Rundfunkfreiheit nicht nur eine Abwehr-, sondern auch eine Leistungsrechtskomponente dergestalt ergibt, dass der Staat für ein frei zugängliches und kommerziell unabhängiges Informationsmedium sorgen muss. Weil der Staat dies in Gestalt verschiedener Anstalten des öffentlichen Rechts realisiert, haben diese Anstalten in Erfüllung ihrer Aufgaben dem Staat gegenüber einen Anspruch auf angemessene Finanzierung und wie hoch dieser Finanzierungsanspruch ist, richtet sich maßgeblich nach den Empfehlungen der KEF. |
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10.08.2021 20:24 Uhr |
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Dass die Fragestellung arg überspitzt ist, fällt wohl sofort auf.
Angesichts der aktuellen Aktivität hier und den sonstigen Umfragen, hier sei mal exemplarisch der potentielle Brandstifter Schäuble erwähnt, habe ich mir aber einfach etwas Debattenfreude erhofft.
Es gibt mindestens einen Beitrag, der inhaltlich sehr gehaltvoll lst, besten Dank dafür.
Schade dass die üblichen Verdächtigen es mal wieder nur schaffen, ordentlich über ihre Lieblingsdoler abzuledern.
Dass einer der Kritiker noch kürzlich eine Umfrage auf ähnlichen Niveau gestellt hat, ist dabei nur eine weitere traurige Anektode. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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