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Fragenübersicht Findest du es in Ordnung das die sogenannte Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen in Deutschland legal ist?
1 - 20 / 56 Meinungen+20Ende
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17.08.2021 08:22 Uhr
Wer sich ohne medizinischen Grund das Zipfelchen wegschneiden will sollte das mit 18 auch dürfen. Vorher finde ich das grenzwertig
17.08.2021 08:34 Uhr
Zitat:
Wer sich ohne medizinischen Grund das Zipfelchen wegschneiden will sollte das mit 18 auch dürfen. Vorher finde ich das grenzwertig


Ähnliches wollte ich auch gerade schreiben.

Aber wie das bei Religionen so ist - di schaffen lieber zu einem frühen Zeitpunkt Tatsachen, die in den meisten Fällen auch zur lebenslangen Bindung an die jeweilige Religion führen.
Das ist ja mit der Taufe - wenn auch ohne physischen Folgen - nichts Anderes.
17.08.2021 08:44 Uhr
Zitat:
Das ist ja mit der Taufe - wenn auch ohne physischen Folgen - nichts Anderes.

Muhahaha! Dich hat wohl noch niemand über die schwarzmagischen Hintergründe der christlichen Taufe aufgeklärt?

Sei froh, solche "Aufklärer" sind manchmal extreme Nervensägen.
17.08.2021 08:50 Uhr
So aus dem Bauch heraus finde ich das nicht in Ordnung.

Aber ich weiß nicht, was der Bundestag da wann genau beschlossen hat und wie das begründet wurde. Hat jemand dazu einen Link? Vielleicht haben die sinnvoll begründet, warum unser Strafrecht und dessen Schutz nicht für alle Einwohner unseres Landes gelten soll.
17.08.2021 09:06 Uhr
Zitat:
So aus dem Bauch heraus finde ich das nicht in Ordnung.

Aber ich weiß nicht, was der Bundestag da wann genau beschlossen hat und wie das begründet wurde. Hat jemand dazu einen Link? Vielleicht haben die sinnvoll begründet, warum unser Strafrecht und dessen Schutz nicht für alle Einwohner unseres Landes gelten soll.


Das ist vom Umfragesteller zum vielfachen Male eine unsorgfältig gestellte Umfrage, es scheint ihm um eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2012 zu gehen:

https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2012/42042381_kw50_de_beschneidung-210238

Folge dieses Gesetzgebungsverfahrens war der auch heute noch geltende § 1631d BGB:

Zitat:
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.


Ich finde die Regel in Ordnung, weil sie nur Handlungen erlaubt, die nach den Regeln der medizinischen Kunst erfolgen, Beschneidungen, wenn sie so durchgeführt werden, i.d.R. keine negativen Folgen für das Kind haben und Eltern durchaus auch in Körperverletzungen einwilligen, die keinen religiösen Grund haben (Piercing!).

17.08.2021 09:12 Uhr
@ ratio

Ich glaube, wir diskutieren gerade auf unterschiedlichen Ebenen.

Juristisch ist das natürlich alles safe.
Die Frage, ob man Unmündigen einen Glauben aufzwingen sollte, ist aber davon nicht berührt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.08.2021 09:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.08.2021 09:16 Uhr
Zitat:
@ ratio

Ich glaube, wir diskutieren gerade auf unterschiedlichen Ebenen.

Juristisch ist das natürlich alles safe.
Die Frage, ob man Unmündigen einen Glauben aufzwingen sollte, ist aber davon nicht berührt.


Ja. Ich versuche es von der Folge zu denken und nicht von der Motivation.

Ich denke, dass die Folge, die körperlich für das Kind bleibt, ja keine religiöse ist, sondern eine körperliche und hierbei nur eine minimale.

Dem Kind steht damit ja nicht ein Leben lang ins Stammbuch geschrieben, dass er dieser oder jener Religion angehören muss.

Deshalb ist es in der Folge für mich vergleichbar mit anderen Handlungen die Eltern am Körper ihres Kindes vornehmen lassen, die aber vergleichbar auch nicht unbedingt von dessen Willen getragen sind

17.08.2021 09:20 Uhr
@ ratio

Ja ok.
Nur sind später so Phänomene wie Gruppenzwang ja keine Seltenheit.

Und wenn doch mal jemand später aus der Religion/Kirche ausbricht, sind die Folgen oft auch nicht ohne ...
17.08.2021 09:21 Uhr
Ich finde es erschreckend,das sich unsere Politiker über die Religionsfreiheit und über die körperliche Unversehrtheit von Kindern,aus Angst vor den religiösen Befindlichkeiten bestimmter Gruppen, so leichtfertig hinwegsetzen.
17.08.2021 09:23 Uhr
Danke, ratio legis!

Das klingt erstmal nicht schlecht.

Ist das Wort "Beschneidung" irgendwo gesetzlich geregelt? Oder könnten unter diesem § auch andere "Beschneidungen" durchgeführt werden, über deren Einfluß auf das Kindeswohl es durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt.

Ich halte jedes Piercing, jedes Ohr-Loch-Stechen, jede Tätowierung usw. nicht einwilligungsfähiger Kinder für Körperverletzung. Aber wäre dann nicht auch ein Friseurbesuch für solche Kinder strafbar?
17.08.2021 09:24 Uhr
Zitat:


Aber wäre dann nicht auch ein Friseurbesuch für solche Kinder strafbar?



Wenn nicht gerade das Ohr in Mitleidenschaft gezogen wird, ist ein Friseurbesuch reversibel.
17.08.2021 09:26 Uhr
Zitat:
Ich denke, dass die Folge, die körperlich für das Kind bleibt, ja keine religiöse ist, sondern eine körperliche und hierbei nur eine minimale.


Hier mal eine andere Sichtweise:


"Mediziner warnen vor der Beschneidung im Kindesalter. Die negativen körperlichen und psychischen Folgen können erheblich sein. Die Palette der Nebenwirkungen reicht von erhöhten Pulsraten bis hin zu Verhaltensauffälligkeiten."

https://www.fr.de/wissen/unterschaetztes-trauma-risiko-11382020.html
17.08.2021 09:29 Uhr
Zitat:
Ist das Wort "Beschneidung" irgendwo gesetzlich geregelt?


Nein, es ist ein körperlicher (Heil)eingriff, der denn allgemeinen gesetzlichen Regeln unterliegt oder eben

Zitat:
Oder könnten unter diesem § auch andere "Beschneidungen" durchgeführt werden, über deren Einfluß auf das Kindeswohl es durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt.


der oben zitierten Vorschrift, die eine Beschneidung auch dann erlaubt, wenn sie weder religiös motiviert noch medizinisch angezeigt ist

Zitat:
Ich halte jedes Piercing, jedes Ohr-Loch-Stechen, jede Tätowierung usw. nicht einwilligungsfähiger Kinder für Körperverletzung.


Eben, und ehrlicherweise, wenn ich heute sehe, was Eltern so mit ihren Kleinkindern anfangen, will man ja fast sagen, dass eine Beschneidung dagegen ein Witz ist

Zitat:
Aber wäre dann nicht auch ein Friseurbesuch für solche Kinder strafbar?


Nur dann, wenn der Haarschnitt entstellende Wirkung für das Kind hat und es sich dadurch ernsthaft körperlich misshandelt fühlt, was im hiesigen Strafrecht aber sehr selten zu bejahen sein wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.08.2021 09:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.08.2021 09:29 Uhr
Das ist eine Frage, auf die ich keine eindeutige Antwort geben kann. Ich sehe sowohl das Recht von Juden und Muslimen auf freie Religionsausübung (auch in Deutschland) als auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit der zu Beschneidenden. Eine Abwägung fällt mir schwer - ich bin hin- und hergerissen.
17.08.2021 09:30 Uhr
Zitat:
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

Danach dürfen auch Amis ihre Söhne beschneiden lassen, wie es Herr Kellog - ja, der mit den Corn Flakes - zur Vermeidung der Masturbation vor wenigen Jahrzehnten eingeführt hat?

Das finde ich überhaupt nicht gut. Da sollten schon deutlich gewichtigere Gründe vorliegen, eine Körperverletzung zu legalisieren, als Mode oder kranke Moralvorstellungen.
17.08.2021 09:35 Uhr
Nein dies finde ich nicht in Ordnung. Wenn ein 16 jähriger sich aus freien Stücken dafür entscheidet ist es natürlich wieder komplett anders zu bewerten. Aber ein bleibender Körperlicher Eingriff ohne Zustimmung eines kleineren Kindes vorzunehmen ist in meinen Augen nicht Okay.
Kinder sind eigenständige Individuen und Träger von Rechten nicht bloß "Eigentum der Eltern".
Und so harmlos wie manchmal dargestellt ist auch die männliche Beschneidung nicht sonst gäbe es ja kaum Selbsthilfegruppen betroffener Männer es ist natürlich auch Ein Stück weit Tabutthema.
Als generell eher religionskritischer Mensch achte und Respektiere ich nichts desto trotz alle Regionen aber es gibt natürlich gewisse Grenzen und die sehe bei der Frage durchaus erreicht.
Die Katholische Kirche hat ja auch oft Eile die Kinder schnell in die Religion zu drängen wenigstens ist die Taufe kein körperlicher Eingriff.
17.08.2021 09:36 Uhr
Zitat:

Eben, und ehrlicherweise, wenn ich heute sehe, was Eltern so mit ihren Kleinkindern anfangen, will man ja fast sagen, dass eine Beschneidung dagegen ein Witz ist


Wer eine Beschneidung als Witz verharmlost, sollte sich dringend einmal mit der Thematik befassen.

Hier mal der Bericht eines Betroffenen:


"Wenn wir indes die religiöse und politische Rhetorik beiseite lassen, bleibt die Beschneidung von Jungen so schlicht wie klar eine sexuelle Verstümmelung."


https://taz.de/Beschneidung-mit-18/!5084054/



Eine Beschneidung ist ein irreversibler medizinischer Eingriff, bei dem Teile des Geschlechtsorganes entfernt werden.

Dies als vollkommen harmlos zu bezeichnen, halte ich für nicht angebracht.
17.08.2021 09:40 Uhr
Zitat:
Zitat:

Eben, und ehrlicherweise, wenn ich heute sehe, was Eltern so mit ihren Kleinkindern anfangen, will man ja fast sagen, dass eine Beschneidung dagegen ein Witz ist


Wer eine Beschneidung als Witz verharmlost, sollte sich dringend einmal mit der Thematik befassen.

Hier mal der Bericht eines Betroffenen:


"Wenn wir indes die religiöse und politische Rhetorik beiseite lassen, bleibt die Beschneidung von Jungen so schlicht wie klar eine sexuelle Verstümmelung."


https://taz.de/Beschneidung-mit-18/!5084054/



Eine Beschneidung ist ein irreversibler medizinischer Eingriff, bei dem Teile des Geschlechtsorganes entfernt werden.

Dies als vollkommen harmlos zu bezeichnen, halte ich für nicht angebracht.


Du musst nicht so viele Worte bemühen. Ich bleibe bei meiner Meinung. Schönen Tag!
17.08.2021 09:41 Uhr
Was auch noch wichtig zu erwähnen ist. Es gibt mittlerweile nicht wenige jüdische und muslimische Eltern die sich eine schärfere Gesetzliche Regelung gewünscht hätten da sie selber nicht davon überzeugt sind aber aufgrund von Gruppenzwang in etwas einwilligen was sie eigentlich ablehnen.
In den USA und In GB gibt es in jüdischen Communitys mittlerweile immer häufiger die BritShalom bei der symbolisch Ein Apfel beschnitten wird.
17.08.2021 09:45 Uhr
Grundsätzlich sollte m.E. die körperliche Unversehrtheit von Kindern und unser Strafrecht höher stehen als religiöse Vorschriften, Moden und kulturelle Gebräuche.

In den wenigen Fällen, wo z.B. eine minimale Körperverletzung nach unzweideutigen religiösen Vorschriften erst eine Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft quasi möglich macht, halte ich es für zulässig, diese unter Auflagen - wie in § 1631d BGB - zuzulassen. (Wobei ich da eine gewisse Kollision mit der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes sehe, doch diese haben wir eh mit gewissen Überresten der Weimarer Verfassung, die heute noch gültig sind.)

Alles darüber hinaus ist für mich rechtlich und moralisch ein No Go. Ich darf mein Kind nicht schlagen, ihm aber ein Loch in den Körper stechen lassen? Ich darf ihm die Vorhaut abschneiden lassen, weil "das macht man halt so"?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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