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Beate Zschäpe bleibt lebenslang in Haft. Befürwortest Du das? |
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20.08.2021 05:30 Uhr |
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Nach meinem moralischen Empfinden finde ich das richtig so. Ob das juristisch haltbar ist kann ich nicht beurteilen.
Es gibt oft Urteile die ich "merkwürdig" finde. |
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20.08.2021 07:48 Uhr |
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Wie damals das Urteil selbst befürworte ich auch die Abweisung der Revision.
Das unwissende Hascherl war die nicht und konnte nun auch die BGH-Richter nicht davon überzeugen.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.08.2021 07:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.08.2021 07:49 Uhr |
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Ja, ohne aber. |
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20.08.2021 07:59 Uhr |
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Ja. Ohne wenn und aber. |
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20.08.2021 08:51 Uhr |
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Mein moralisches Empfinden sagt, dass das richtig ist.
Juristisch möchte ich erstmal schauen, was der BGH hier zur Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe gesagt hat.
Die Argumentation der Beweisinstanz fand ich in dieser Hinsicht schon vertretbar, es war aber nicht die einzige denkbare Lösung. Da bin ich gespannt, zu lesen, wie der BGH das begründet hat.
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20.08.2021 09:17 Uhr |
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Ja, tue ich allerdings. |
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20.08.2021 09:18 Uhr |
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Ja absolut mehr als gerechtfertigtes und angemessenes Urteil. |
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20.08.2021 10:21 Uhr |
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Es blieb wohl nicht viel anderes übrig. Alles andere wäre politisch und medial nicht zu vermitteln gewesen.
Juristisch, wie ratio schon andeutet, ist die Geschichte nicht so einfach und eindeutig, wie der Laie so vermutet. Aber zumindest ist sie jetzt abgeschlossen. Außer sie legt jetzt nochmal Verfassungsbeschwerde ein. |
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20.08.2021 10:28 Uhr |
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Es ist richtig so. Nach 15 verbüßten Haftjahren steht Zschäpe dann ein Antrag vorzeitige Freilassung zu. Je nach Schwere der Schuld kommen auf diese 15 Jahre dann noch einige Aufschläge hinzu. Es ist dann damit zu rechnen, dass Zschäpe also nach etwa 20 Jahren wieder draußen sein dürfte.
Bis dahin kann sie sich mit Breivik Briefe schreiben. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.08.2021 10:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.08.2021 10:40 Uhr |
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Schwierig, das Zschäpe für ihre Taten verurteilt werden muss, steht außer Frage, aber mit einem Schuldspruch zur Mitttäterschaft und eben nicht der Beihilfe, ist es eher ein politisches Urteil und genau dies muss man in einem Rechtsstaat immer kritisch sehen. |
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20.08.2021 10:57 Uhr |
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Zu einer anständigen rechtsstaatlichen Gesinnung gehört sicher auch, ein Urteil, dass der eigenen Wahrnehmung nicht entspricht, nicht pauschal als in rechtsstaatlicher Hinsicht zweifelhaft zu qualifizieren. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.08.2021 10:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.08.2021 11:29 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zu einer anständigen rechtsstaatlichen Gesinnung gehört sicher auch, ein Urteil, dass der eigenen Wahrnehmung nicht entspricht, nicht pauschal als in rechtsstaatlicher Hinsicht zweifelhaft zu qualifizieren.
Da bin ich sogar bei Dir, aber wir sind uns einig, dass die Herleitung einer Mittäterschaft, ohne persönliche Anwesenheit der Beklagten, nicht zwangsläufig gegeben ist?
Wie in so vielen, vielen Fällen vor Gericht war sowohl in der ersten Instanz als auch in der Rechtsmittelinstanz diese oder eine andere Entscheidung möglich und juristisch begründbar. So ist das bei Straf- (und auch bei sonstigen) Gesetzen, wenn es um die materiell-rechtliche Bewertung geht und nicht um die Beweiserhebung. |
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20.08.2021 11:31 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zu einer anständigen rechtsstaatlichen Gesinnung gehört sicher auch, ein Urteil, dass der eigenen Wahrnehmung nicht entspricht, nicht pauschal als in rechtsstaatlicher Hinsicht zweifelhaft zu qualifizieren.
Da bin ich sogar bei Dir, aber wir sind uns einig, dass die Herleitung einer Mittäterschaft, ohne persönliche Anwesenheit der Beklagten, nicht zwangsläufig gegeben ist?
Sind wir uns auch darin einig, dass Zschäpe zwei rechtstaatliche Verfahren hatte? |
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20.08.2021 22:04 Uhr |
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Ich befürworte Urteile von ordentlichen Gerichten. Insofern: ja, kein Mitleid. Hat sie mit ihren Opfern auch nicht. |
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Volk, Sonstige |
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