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Fragenübersicht Drogenbeauftragte des Bundes: Sechs-Gramm-Grenze bei Cannabis gefordert! Richtig so?
1 - 11 / 11 Meinungen
23.08.2021 12:35 Uhr
Nein. Cannabis ist DIE Einstiegsdroge. Legalisierung führt zu mehr Konsum und zu mehr Abhängigen.
23.08.2021 12:40 Uhr
Na ja, letztlich wird damit nur das manifestiert, was in den Ländern ohnehin schon Untergrenze der Strafverfolgung ist, und die Staatsanwaltschaften würden es wohl auch nicht schaffen, jedes Btm-Delikt unterhalb derartiger Grenzen vernünftig zu verfolgen.

Das sind, leider, praktische Erwägungen.

Grundsätzlich wäre mir aber lieber wenn das BtmG auch hier durchgesetzt wird. Der Normalisierungseffekt ist leider schon so groß genug.

Sehr viele Btm-„Karrieren“ beginnen leider mit Cannabis, ein schleichender Prozess und irgendwann wird klar, dass eine ganze Menge verloren ist.

Deshalb bin und bleibe ich einer Legalisierung oder Aufweichung gegenüber sehr kritisch eingestellt.
23.08.2021 12:55 Uhr
Wir haben das grundsätzliche Thema immer mal wieder. Die Einstiegsdrogen im Bereich der Substanzenabhängigkeit sind nach wie vor Alkohol und Tabak. Bei letzterem mag das unterdessen durch bestimmte Maßnahmen nicht mehr ganz so stark sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2021 12:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2021 13:26 Uhr
Nach wie vor nicht.
23.08.2021 13:30 Uhr
Zitat:
Legalisierung führt zu mehr Konsum und zu mehr Abhängigen.


Ich klugscheiße nur ungern, aber...eine Sache nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, ist zwar milder, aber keine Legalisierung.
23.08.2021 22:22 Uhr
Erster Reflex: Gut, dass das jetzt auch die CDU einsieht. Und wenn auch aus wahltaktischen Gründen.

Bei genauerem Hinsehen: Niemand hat konkretisiert, was passiert, wenn jemand mit weniger als 6 Gramm erwischt wird. Dem Wortlaut nach geht es weniger um eine Entkriminalisierung (die angebracht wäre), sondern nur um die Vereinheitlichung der "geringen Menge", bei der der Staatsanwalt von einer Anklage absieht. Also mehr um eine Harmonisierung der länderspezifischen Regelungen als um eine Legalisierung.

In der Schweiz gibt es übrigens soweit ich weiß eine pauschale Strafe von 100 Franken wenn jemand mit einer kleinen Menge erwischt wird. Vielleicht soll es ja in diese Richtung gehen.
24.08.2021 00:29 Uhr
Scheint Ländersache zu sein. Insofern ist die Forderung an sich schon falsch. Wenn sie das so wollte, müsste sie erstmal fordern, dass der Bund die geringe Menge festlegt.

Ich finde die Forderung naturgemäß falsch, weil ich eine andere Haltung zur Drogenpolitik habe als die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
24.08.2021 00:31 Uhr
Hat sich eigentlich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung auch schon mal mit den Höchstmengen von Koks für den privaten Gebrauch im Bundestag beschäftigt?

Da wollen Kokser kiffern ans Fell.
24.08.2021 02:16 Uhr
Zitat:
Scheint Ländersache zu sein. Insofern ist die Forderung an sich schon falsch. Wenn sie das so wollte, müsste sie erstmal fordern, dass der Bund die geringe Menge festlegt.

Ich finde die Forderung naturgemäß falsch, weil ich eine andere Haltung zur Drogenpolitik habe als die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.


Der Gesetzgeber kann auf Bundesebene §§ 29 Abs. 5 u. 31a BtmG streichen und schon ist die großzügige Möglichkeit des Absehens von Strafverfolgung hinüber. Dann gelten nur noch die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen aus der StPO.

Ländersache ist es „nur“ deshalb, weil die Vorschriften den Mengenbegriff nicht definieren und die Landesregierungen deshalb Raum haben, über Verwaltungsvorschriften Einstellungsvoraussetzungen zu definieren.

Wenn man das ganze nun ins Ordnungswidrigkeitenrecht überführt ist dieser Weg versperrt. Dann wird zu zahlen sein, wenn man erwischt wird. Vielleicht ein Vorteil der Idee, wenn man denn einen findet. Es kann ins Geld gehen

24.08.2021 07:19 Uhr
Zitat:
Niemand hat konkretisiert, was passiert, wenn jemand mit weniger als 6 Gramm erwischt wird.


Wie bei allen Ordnungswidrigkeiten hätten die Behörden zumindest einen größeren Spielraum, da sie grundsätzlich nicht unbedingt einschreiten müssen.

Letztendlich würde man da einen Rahmen für das Bußgeld schaffen und innerhalb dessen wäre das dann das, "was passiert".
24.08.2021 22:13 Uhr
Zitat:
Letztendlich würde man da einen Rahmen für das Bußgeld schaffen und innerhalb dessen wäre das dann das, "was passiert".


Aber das ist eben auch die Frage. Ob es 10, 100 oder 1000 Euro sind macht da einen riesigen Unterschied.
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