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Fragenübersicht Sibel Schick, Kolumnistin für u.A. taz und nd, beschwert sich auf Twitter, dass sie in Deutschland nicht wählen darf. Zu Recht?
1 - 20 / 28 Meinungen+20Ende
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09.09.2021 12:20 Uhr
Wenn sie nicht deutsche Staatsbürgerin ist, darf sie hier nicht wählen. Ganz einfach eigentlich.
09.09.2021 12:22 Uhr
Zitat:
Meine Oma lebt seit 1970ern in Deutschland. Sie ist nicht stimmberechtigt. Meine Mutter ging in Deutschland in die Schule. Sie ist nicht stimmberechtigt. Ich wohne seit 2009 in Deutschland. Ich bin nicht stimmberechtigt.


Zusammengefasst: "Niemand von uns hat die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt".

Wenn sie unbedingt wählen will, kann sie diese jederzeit beantragen. Wenn nicht, scheint der Wille, hier politisch teilzuhaben, nicht groß genug ausgeprägt zu sein.
09.09.2021 12:27 Uhr
Warum nicht gleich ganz Europa in Deutschland wählen lassen? Schließlich sollte demokratisch entschieden werden, wie man die deutsche Kohle verbrennt.
09.09.2021 12:29 Uhr
Der Pass, die Staatsbürgerschaft, das Wahlrecht, das sind Sachen, deren Erwerb einen Prozess abschließen soll. Dieser Prozess heißt Integration. Das heißt, man hat eine gewisse Verweildauer, ist mit der Sprache vertraut und kennt den Ablauf von Kultur und Politik und Verwaltung im Land.

Das Verschenken der Staatsangehörigkeit ist falsch, ebenso das Verschenken eines Wahlrechtes an alle anwesenden Personen. Das Wahlrecht ist ein Privileg, welches man durch Abstammung oder Leistung der Integration erwirbt.

09.09.2021 12:36 Uhr
Ich lebe seit 1981 in Deutschland. Ich bin stimmberechtigt. Ich bin aber halt auch dt. Staatsbürger. Krass, wie einfach das sein kann.
09.09.2021 12:37 Uhr
Sie lebt sehr mehr als 10 Jahren in Deutschland und kann daher die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Das weiß sie natürlich auch. Es geht um die viel wichtigere Frage, ob Menschen, die nicht qua Gesetz "Deutsche" sind, wählen können dürfen.

Nach herrschender Rechtsauffassung bezeichnet "Volk" im Sinne des GG stets das "Staats-Volk". Zum Staatsvolk gehört, wer Deutscher ist. Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das Deutsche Volk ist der Souverän dieser Republik, von dem "alle" Staatsgewalt ausgeht und übt diese Funktion in Wahlen und Abstimmungen aus.

Ich sehe keinen zwingenden Grund, auch Nichtdeutschen das Wahlrecht für den Bundestag zu gewähren. Über Lockerungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann (und muss) man hingegen diskutieren.
09.09.2021 12:40 Uhr
Zitat:
Über Lockerungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann (und muss) man hingegen diskutieren.


Das sei mal dahingestellt, dürfte in dem beschriebenen Fall aber kaum eine Rolle spielen, wenn die Oma bereits seit 1970 hier lebt. Ich gehe davon aus, dass die Dame daher mindestens ein Elternteil hat, das seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, in ihrem Fall dürfte die Einbürgerung eine reine Formsache ein. Man muss halt den Antrag stellen, das kann ihr (noch) keiner abnehmen... :-)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.09.2021 12:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.09.2021 12:49 Uhr
Die Frau schicke ich mal gerne zur Wiener MA 35.

Ein Bekannter hat mir am Wochenende erzählt, dass dort jemand aufgrund seiner Aufenthaltsdauer B1 als Sprachzertifikat vorlegen sollte.

Er hatte das höhere C1. Worauf der Beamte sagte, ich will das B1...

Also trabte Herr Migrant zum b1 Kurs und machte diesen.

Anscheinend hat man bei Fremdenpolizei und Co viel Spaß und kann seine Menschenliebe ausleben.
09.09.2021 12:50 Uhr
Wenn sie und ihre Mutter und Großmutter keine deutschen Staatsbürger sind sondern vermutlich türkische Staatsbürger, dann haben sie hier doch als nicht-EU-Ausländer weit mehr Nachteile im Alltag als das fehlende Wahlrecht.
09.09.2021 12:53 Uhr
Zitat:
Das Verschenken der Staatsangehörigkeit ist falsch, ebenso das Verschenken eines Wahlrechtes an alle anwesenden Personen. Das Wahlrecht ist ein Privileg, welches man durch Abstammung oder Leistung der Integration erwirbt.


Das ist jetzt aber eine Mischung aus aktueller Rechtslage und persönlicher Meinung.

Man kann natürlich das Wahlrecht so ändern, dass jeder, der im Land lebt, auch wählen darf. Oder dass jeder, der seit X Jahren hier lebt, auch wählen darf.

Und es gibt schon heute Länder (Frankreich...), wo die Staatsbürgerschaft u.a. dadurch erworben wird, dass man im Land geboren ist.

Ob man das so haben will, ist ggfs. Gegenstand der politischen Diskussion.
09.09.2021 12:55 Uhr
Zitat:
Oder dass jeder, der seit X Jahren hier lebt, auch wählen darf.


Mit X = 16 hätte man eine universelle Regel für deutsche Staatsbürger und Leute mit anderer Staatsbürgerschaft, die hier aber ihren Lebensmittelpunkt haben.
09.09.2021 12:56 Uhr
Zitat:
dann haben sie hier doch als nicht-EU-Ausländer weit mehr Nachteile im Alltag als das fehlende Wahlrecht.


Welche denn? Ich unterstelle mal, dass sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat und die Erwerbstätigkeit gestattet ist. Bis auf das Wahlrecht fallen mir keine Nachteile ein.
09.09.2021 12:56 Uhr
Zitat:
Zitat:
Oder dass jeder, der seit X Jahren hier lebt, auch wählen darf.


Mit X = 16 hätte man eine universelle Regel für deutsche Staatsbürger und Leute mit anderer Staatsbürgerschaft, die hier aber ihren Lebensmittelpunkt haben.

Oder man sagt einfach weiterhin "Du möchtest hier wählen? Dann bitte commitment. Staatsbürgerschaft beantragen und den Deckel draufsetzen.". Wie die Mehrheit aller Länder dieses Planeten auch.
09.09.2021 12:58 Uhr
Zitat:
Und es gibt schon heute Länder (Frankreich...), wo die Staatsbürgerschaft u.a. dadurch erworben wird, dass man im Land geboren ist.


Das ist hier auch so. Gut, man erwartet, dass die Eltern rechtmäßig hier seit acht Jahren gelebt haben. Ist jetzt aber keine krasse Hürde. Und wenn man bedenkt, dass auch acht Jahre Sozialleistungsbezug kein Problem darstellen...
09.09.2021 13:02 Uhr
Zitat:
Und wenn man bedenkt, dass auch acht Jahre Sozialleistungsbezug kein Problem darstellen...


Man sollte staatlich Alimentierte von der Staatsbürgerschaftserwerbsfähigkeit ausnehmen.
09.09.2021 13:18 Uhr
Zitat:
Man sollte staatlich Alimentierte von der Staatsbürgerschaftserwerbsfähigkeit ausnehmen.


Klassenwahlrecht?

Hoch lebe KuK!
09.09.2021 13:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
Man sollte staatlich Alimentierte von der Staatsbürgerschaftserwerbsfähigkeit ausnehmen.


Klassenwahlrecht?

Hoch lebe KuK!


Das alte Preußen kannte das doch auch noch

Du weißt genau, was ich meine Und so war es dann doch nicht gemeint.

Und ab 1907 galt hier das allgemeine Männerwahlrecht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.09.2021 13:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.09.2021 13:23 Uhr
Zitat:
Und wenn man bedenkt, dass auch acht Jahre Sozialleistungsbezug kein Problem darstellen...

So pauschal stimmt das aber nicht.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein festes Arbeitsverhältnis bestehen und es dürfen keine Leistungen wie H4 bezogen werden.
Wenn es ein befristeter Arbeitsvertrag ist liegt es im Ermessen der Behörde ob der Antrag angenommen wird.
Sie entscheidet auch ob die Länge der Befristung relevant ist.
Manch eine annehmende Behörde besteht auf mindestens 12 Monaten, manchen reichen 6.

Kaue das ganze Theater nämlich grad mit einem Arbeitskollegen durch. Und war selbst überrascht wie es gehandhabt wird.
09.09.2021 13:29 Uhr
Zitat:
Oder man sagt einfach weiterhin "Du möchtest hier wählen? Dann bitte commitment. Staatsbürgerschaft beantragen und den Deckel draufsetzen.". Wie die Mehrheit aller Länder dieses Planeten auch.

Ich halte die Staatsbürgerschaft für ein untaugliches Merkmal dafür, ob Integrationsanstrengungen erfogt sind und erfolgreich waren oder nicht.

Ich kenne genügend Beispiele für beide Varianten - ausländische Staatsbürgerschaft und man merkt es nur daran, dass die Kinder zweisprachig sind. Oder deutsche Staatsbürgerschaft und man lebt in seiner Community ohne privaten Kontakt zu anderen außerhalb der Community.
09.09.2021 13:34 Uhr
Zitat:
Ich halte die Staatsbürgerschaft für ein untaugliches Merkmal dafür, ob Integrationsanstrengungen erfogt sind und erfolgreich waren oder nicht.


Mein Punkt ist da viel simpler.
Du willst hier mitbestimmen? Du willst Mitspracherecht in Deutschland haben? Dann werde dt. Staatsbürger. Committe dich. Die Staatsbürgerschaft anzunehmen ist ein Teil des Commitments, den ich ganz persönlich sehen will. Da geht es auch schlicht um die Entscheidung "Ok, ich bin dabei und zwar voll und ganz.".

Zumal ich das, gerade bei Frau Schick, die ansonsten auf das Land scheißt, es abschaffen möchte (ja, doch, schrieb sie so) und aber gleichzeitig schon ganz gern von seinen Annehmlichkeiten profitiert, halt schlicht auch albern, kindisch und dreist finde, sich hinzustellen und einen auf "Bemitleidet mich, ich darf hier nicht wählen!" zu machen. Dann soll sie sich committen, die Staatsbürgerschaft annehmen und FÜR das Land eintreten, in dem sie wählen möchte. Stattdessen mag sie lieber ständig drauf rumhacken und es abschaffen. Ja, nee, lass mal.
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