Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Was passiert eigentlich mit einem unbesorgten Haus und Grundstück von jemandem, der für eine gewisse Zeit in den Knast muss?
1 - 3 / 3 Meinungen
13.09.2021 14:18 Uhr
Bei Mietern zahlt bis 6 Monate Haft das Amt die Miete, wie es bei Eigentümern ist, weiß ich leider nicht. Vom Gefühl her: Solange keine Gefahr von dem Grundstück ausgeht, passiert vermutlich nichts.
13.09.2021 15:03 Uhr
Na ja, was soll hier passieren. Sofern es sich um einen Mieter handelt, hat Botsaris schon den richtigen Hinweis gegeben.

Sofern er Eigentümer ist, passiert nichts, solange der Inhaftierte dafür Sorge trägt, dass grundstücksbezogene Steuern und Abgaben bezahlt werden und dass keine Gefahr vom Grundstück ausgeht.

Wenn letzteres der Fall ist hilft notfalls halt die polizeiliche Generalklausel aus dem Sicherheits- und Ordnungsrecht.

Wegnehmen wird ihm sein Eigentum aber keiner.

Wenn man zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, bekommt man irgendwann einen Brief mit Ladung zum Haftantritt (wenn nicht aus der U-Haft heraus sofortige Vollstreckung angeordnet wird) und da gibt es soweit ich weiß auch Kontaktdaten für Beratungsstellen, die in solchen Fällen den Weg weisen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.09.2021 15:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.09.2021 18:04 Uhr
Meine Vorgänger sagten es ja bereits: wenns ihm gehört, bleibt es auch seins.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 3 / 3 Meinungen