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Das Verwaltungsgericht Chemnitz erlaubt die "Hängt die Grünen"-Plakate des "III. Wegs" in Zwickau. Ist das für dich in Ordnung? |
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14.09.2021 16:42 Uhr |
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Wow, dass ich das noch erleben darf. Ein Gericht, das noch großzügiger im Hinblick auf die Meinungsfreiheit entscheidet als ich das täte.
In diesem Fall muss ich tatsächlich sagen, dass ich diese Plakate für einen relativ unverhohlenen Aufruf zur Gewalt (bzw. eigentlich sogar zum Mord) halte und es daher für richtig gehalten hätte, diese aus dem Verkehr zu ziehen. Der kleingedruckte Zusatz auf dem Plakat ist zwar irgendwie pfiffig, verhindert aber nicht, dass das Plakat zumindest als Aufruf zur Gewalt verstanden werden kann. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.09.2021 16:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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14.09.2021 16:54 Uhr |
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Ein wahrlich überraschendes Urteil. Respekt für diesen Richter, dessen letzte Karrierestufe nun schon erreicht sein dürfte ;-) |
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14.09.2021 16:55 Uhr |
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Super!
Ja, hätten sie jemanden als "Pimnel" bezeichnet, hätte das ernsthafte Konsequenzen gehabt ... |
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14.09.2021 17:13 Uhr |
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Ich fand schon die "Hier könnte ein Nazi hängen" Plakate der DiePARTEI kacke.
Die von den Nazis des III. Wegs finde ich kein bisschen besser. Die Entscheidung des Richters kann ich nicht nachvollziehen. Ich halte "Hängt die Grünen." für deutlich genug. |
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14.09.2021 17:13 Uhr |
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Ich wusste nicht, dass der III. Weg auch eine Satire-Partei ist. Das Klientel dürfte ein anderes sein.
Ãœbrigens finde ich auch, dass die "Partei"-Plakate zu weit gingen.
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14.09.2021 19:10 Uhr |
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Besonders originell sind die Plakate des III. Weges nicht mehr; DIE PARTEI war sehr viel früher mit etwas Ähnlichem unterwegs.
Ich kann mir keine Begründung für diese schräge Abstandsregel vorstellen, zumal sie eine ungeheure Benachteiligung einer zugelassenen und an der Wahl teilnehmenden Partei darstellt.
Falls der III. Weg nicht dagegen vorgeht, haben sie a) vermutlich genügend andere Plakate vorbereitet, welche sie neben oder über Plakate der GRÜNEN hängen können, benötigen sie b) eine Ausrede für später, warum der Wahlerfolg mal wieder ausblieb und/oder sie hatten diese Plakate c) nur für die Provokation gedruckt und darauf gehofft, daß irgendwer versucht, sie zu verbieten, damit es ein wenig Medienecho gibt. |
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14.09.2021 19:53 Uhr |
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Dass bei diesem Thema unser Roter Stern aus dem Nebel auftaucht ist keine Ãœberraschung |
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14.09.2021 20:12 Uhr |
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Nein, tut mir leid, und als Klage- bzw. Beschwerdebefugter würde ich hier jedes erdenkliche Rechtsmittel ausschöpfen, um diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts rückgängig zu machen.
Das ist ein ganz unverdeckter Aufruf zur Begehung schwerster Straftaten an Menschen. |
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14.09.2021 20:19 Uhr |
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Vollkommen unverständliche Entscheidung, wenn da nicht die "Nazis hängen" Plakate der "Partei" gewesen wäre, die offenbar keinen gejuckt haben. |
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14.09.2021 20:33 Uhr |
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Solange die PARTEI nicht ebenfalls gemaßregelt wird, ist das in Ordnung. |
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GRUENE |
IDL |
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FPi |
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UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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