Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Muss ein Politiker, erst dann zurücktreten, wenn er verurteilt wird, wie der steirische FPÖ Landesparteiobmann Kunasek meint?
1 - 4 / 4 Meinungen
11.05.2024 21:15 Uhr
Das ist schon in Ordnung.
Ich finde es hochgradig blödsinnig wegen irgendwelcher Vorverurteilungen das Handtuch zu schmeißen.
Würde nicht anders handeln.
11.05.2024 21:15 Uhr
Ja, das hat sich in den letzten Jahrzehnten so entwickelt. EVP-Parteifreund Berlusconi hat dafür sogar Gesetze geändert.
12.05.2024 00:06 Uhr
Auch für Politiker gilt die Unschuldsvermutung. Müßte jeder Politiker zwangsläufig zurücktreten, wenn er angezeigt oder gegen ihn ermittelt wird, wäre es ein leichtes, einem unliebsame, lästige oder sonstwie gefährlich werdende Leute auf sehr einfache Weise loszuwerden oder mundtot zu machen. Wir haben in der Politik schon jetzt viel zuviele Fußabtreter und Minderleister. Eine solche Regelung (sei sie formell oder informell) vergrößerte das Herr nur.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.05.2024 15:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
12.05.2024 00:45 Uhr
Er muss erstmal gar nicht zurücktreten, wenn ihn die Gesetzeslage nicht dazu zwingt.
Ein Politiker ist dafür da, Politik zu machen. Er kann bei Ermittlungen gegen ihn zurücktreten, z.B. wenn er dadurch Schaden von der Partei o.a. fernhalten will oder wenn er seine Glaubwürdigkeit dadurch stützen will. In diesem speziellen Fall scheint die Linie ja eher zu sein: Mit der Justiz zusammenarbeiten und die Vorwürfe inhaltlich bestreiten. Unter diesen Voraussetzungen wäre ein Rücktritt kontraproduktiv.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 4 / 4 Meinungen