Wer in eine Ökologisierung der Wirtschaft setzt, der muss zugleich auch auf ihr Wachstum setzen?
Dazu kommt: Schrumpfen und Investieren gehen nicht recht zusammen. Die 1,2 Billionen, die Jahr für Jahr für Klimainvestitionen benötigt werden, erhöhen das Welt-BIP nämlich beträchtlich, statt es zu verringern. Nennt sich „grünes Wachstum“. Das leider freilich auch mit höherem CO2-Ausstoß verbunden ist. Zumindest vorübergehend. Denn unglücklicherweise lassen sich Windräder, PV-Zellen, Leitungskabel und Gaskraftwerke zum Ausgleich der witterungsbedingten Produktionsschwankungen noch nicht klimaneutral herstellen.
Kurzum: Degrowth, von dem immer mehr Menschen hierzulande träumen, bedeutet Inflation, Verarmung, sinkende Lebenserwartung, Ende der gewohnten Sozialsysteme und vor allem ein ziemlich totalitäres Staatswesen. Denn ab einem bestimmten Wohlstandsverlust werden Menschen nicht mehr freiwillig mitgehen und müssen „umerzogen“ und gezwungen werden.
Umwelt- und Klimaschutz muss man sich schließlich leisten können. Und das leistungsfähigste Wirtschaftssystem, das dieser Globus jemals gesehen hat, ist trotz einiger offenkundiger Schwächen nun einmal der vielgeschmähte Kapitalismus. Wenn man Dekarbonisierung ernst nimmt, dann muss man sich, ob einem das gefällt oder nicht, auf den Ausbau der technischen Möglichkeiten zur Treibhausgasvermeidung und Speicherung konzentrieren und in Sachen Entkoppelung von Wachstum und CO2-Ausstoß (die in Europa in den vergangenen 30 Jahren übrigens schon halbwegs funktioniert hat) und ressourcenschonender Produktionsweisen – Stichwort Kreislaufwirtschaft – noch kreativer werden. Da gibt es ja noch einiges zu tun. Träumereien von einem vorindustriellen Landidyll, in dem alle arm, aber glücklich leben, werden nicht funktionieren – und lassen sich in Demokratien sowieso nicht umsetzen.
Die Presse vom 17.05.2024
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Bimbes
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Regelt bei Euch eine Betriebsordnung oder eine Betriebsvereinbarung den Cannabis-Konsum, bzw. ein absolutes Cannabis-Verbot im Betrieb?
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) ergaben sich für die Betriebsparteien (das sind Arbeitgeber und Betriebsräte/Personalräte) neue Regelungsfelder für die Beschäftigten.
Sofern keine Arbeitnehmer-Interessenvertretung besteht handelt der Arbeitgeber/Dienstherr im Rahmen seines Direktionsrechts.
Was bedeutet das jetzt für Betriebsvereinbarungen und Betriebsordnungen?
Rechtliche Grundvoraussetzung: Ein Verbot des Konsums von Cannabis kann sich bei normativer Wirkung gem. § 4 I TVG bzw. § 77 IV 1 BetrVG auch aus geltenden Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen ergeben. Derartige Regelungen sind grundsätzlich von der Regelungsbefugnis der Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien umfasst.
Wichtige Einschränkung des Handlungsrahmens: Es darf auch durch Kollektivvertrag nicht unverhältnismäßig in Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer eingegriffen werden.
Dies ist insbesondere bei einem absoluten Cannabisverbots zu beachten. Mit diesem soll nicht nur der Konsum von Cannabis zwischen Beginn und Ende der Arbeitszeit (einschließlich Pausenzeiten), sondern bereits die Aufnahme der Arbeit im durch solche Rauschmittel beeinflussten Zustand verboten werden. Ein derartiges Verbot beschränkt die Arbeitnehmer in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) während des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände bzw. während der Arbeitszeit. Zusätzlich ist ein Arbeitnehmer angehalten, einen etwaigen Cannabiskonsum während der Freizeit so rechtzeitig beenden, dass beim nächstliegenden Arbeitsbeginn die Arbeitsaufnahme nüchtern, also ohne Rauschmitteleinfluss, erfolgen kann.
Damit liegt beim absoluten Cannabisverbot ein Eingriff in die Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers vor.
Aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ließe sich ableiten, dass die Rechtfertigung eines derart weitgehenden Eingriffs jedenfalls dann naheliegt, wenn sich das Verbot ebenso auf eine Tätigkeit in einem sicherheits-relevanten Bereich erstreckt und damit in entsprechendem Maß dem Schutz von Leib und Leben bzw. Gesundheit der dort tätigen Personen und damit dem Schutz überragender Grundrechtspositionen dient. Soweit das Verbot vordergründig nur Bereiche bzw. Tätigkeiten außerhalb des sicherheitsrelevanten Bereichs erfasst, kann ein absolutes Cannabisverbot als unverhältnismäßiger Eingriff in Art. 2 I GG eingestuft werden.
Quelle:
Eigenes arbeitsrechtliches Skript mit Quellen aus NZA u. JURIS
Ja, wir haben eine derartige Betriebsordnung/Betriebsvereinbarung und ich kenne sie
Ja, wir haben eine derartige BO/BV, aber ich kenne sie nicht wirklich
Ich weiß nicht, ob wir eine derartige BO/BV haben
Nein, wir haben kein solches Regelungswerk, es ist aber meines Wissens geplant
Nein, weder haben wir das, noch ist es meines Wissens nach in Planung
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Bimbes
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Wo siehst die größten Hemmschuhe in Deutschland und Österreich für einen einsetzenden Wirtschaftsaufschwung?
In Deutschland, der größten Volkswirtschaft der EU, bleibt der ersehnte Wirtschaftsaufschwung bislang aus. „Frankreich, Italien, Großbritannien, die USA, Japan und China: Sie alle können 2024 mit einem Wachstum ihrer Wirtschaft rechnen. In Deutschland lässt der Aufschwung aber auf sich warten“, schrieben Ökonomen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln vor wenigen Tagen in ihrer Prognose. Der deutsche Außenhandel lag zuletzt unter dem Niveau von 2019. Mit null Prozent werde Deutschlands Wirtschaft auch heuer bestenfalls stagnieren. „Deutschland wird die Krise nicht los“, analysierten die Ökonomen des IW.
Wann also kommt das Wachstum zurück? In Österreich – falls alles nach Plan läuft – nächstes Jahr. „Aus heutiger Sicht gibt es keinen Grund, die Wirtschaftsprognose vom März zu revidieren“, sagt Wifo-Ökonom Glocker zur „Presse“. Darin sagen die Forscher der österreichischen Volkswirtschaft für 2025 1,8 Prozent Wachstum voraus – nach nur 0,2 Prozent im heurigen Jahr. Die Konjunktur habe sich zwar um den Jahreswechsel stabilisiert, aber anders als erwartet „nicht wieder an Fahrt aufgenommen“, sagte Wifo-Direktor Gabriel Felbermayr bei der Präsentation der Prognose im März. Und er analysierte: „Wir haben die Vertrauenskrise unterschätzt.“ Vielen Österreichern fehle offenbar das Vertrauen, dass es ihnen besser gehe.
Die Presse vom 14.05.2024
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Bimbes
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Kennst Dein Handynetzbetreiber eine sogenannte Servicepauschale?
Die Servicepauschale ist seit ihrer Einführung 2011 den Konsumentenschützern wie auch den Kunden ein Dorn im Auge. A1, Magenta und Drei haben bis vor kurzem jährlich Gebühren eingehoben, um damit Leistungen wie SIM-Kartentausch, Handysperre und dergleichen abzudecken und nicht mehr extra zu verrechnen. Andererseits haben sie sich in mehreren unabhängigen Verfahren dazu entschieden, Kunden ihre entrichteten Gebühren zurückzuzahlen. Zum Wohle des Kunden, wie es aus Mobilfunkkreisen heißt. Dass sich nun aber das große Füllhorn über den österreichischen Mobilfunkkunden öffnet und sie mehr als ein Jahrzehnt an Servicepauschalen zurückerhalten, dem erteilen die drei Provider eine klare Absage.
„Dieses Urteil hat keine Auswirkungen auf andere anhängige Verfahren wie zum Beispiel die Verbandsklage der Bundesarbeiterkammer. Es handelt sich um Einzelverfahren mit einzelnen Kund:innen, daher sagt das Urteil nichts über andere anhängige Fälle aus“, heißt es dazu seitens Magenta. Ähnlich sieht das auch A1, Telekom Austria. Letztere sagen dazu gegenüber der „Presse“: „Es ist richtig, dass es einige wenige erstinstanzliche Urteile gibt, in denen A1 zur Rückzahlung der Servicepauschale verpflichtet wurde. In diesen Urteilen wurde aber nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit der Servicepauschale entschieden. Diese Entscheidung wird voraussichtlich vom österreichischen Obersten Gerichtshof in den Musterverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die drei großen Telekombetreiber getroffen werden und noch einige Zeit dauern.“ Die Verbandsklage wurde Mitte Jänner gegen die drei großen Betreiber eingereicht.
Herzlich Willkommen bei unserer kleinen Tour durch die zentralen Bestandteile von dol2day. Wir wollen einen kleinen Überblick über die faszinierenden Möglichkeiten unserer Community geben.
Dies ist die Startseite von dol2day, zugleich zentraler Knotenpunkt der Community. Von hier aus erfolgt der Zugriff auf die wichtigsten Features, wie z. B. aktuelle Umfragen, Diskussionen oder Schlagzeilen. Auch der Kanzler ist natürlich hier verlinkt. Informiert wird über die aktuellen Termine der Promi-Chats und Neuigkeiten aus der Redaktion von dol2day. Von der Startseite aus haben die User - "Doler" genannt - u.a. Zugriff auf die Parteienliste, ihr eigenes Profil, den dol-Chat und noch vieles mehr.
Ein Beispiel für eine typische Profil-Seite, hier die des Redakteurs Markus. Diese Seite dient zur Vorstellung des virtuellen Ichs in Wort und Bild. Besuchern steht ein Gästebuch zur Verfügung, man selbst kann hier - ähnlich wie bei einem Blog - Tagebuch führen. Das Profil zeigt das virtuelle Parteibuch und die Mitgliedschaft in den verschiedenen Initiativen von dol2day. Neben vielen anderen Informationen sind hier auch Vertrauen und Misstrauen aufgeführt, die ein Spieler im Laufe seines dol-Lebens gesammelt und vergeben hat. Ganz wichtig: Der Schnellzugriff auf Umfragen und Diskussionsbeiträge - wie eine stets aktuelle Zitate-Sammlung, die es möglich macht, schnell die Standpunkte des Mitspielers kennenzulernen.
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