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Fragenübersicht Geschwister im Geiste: Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik hat der NSU-Terroristin Beate Zschäpe einen Brief geschrieben. Darin fordert er sie zu rechtsradikaler Propaganda auf. Der Brief wurde jedoch nicht zugestellt - zu Recht?
1 - 15 / 15 Meinungen
18.11.2012 20:21 Uhr
Ich kenne das Postrecht nicht, aber die Justiz wird sich vermutlich vor der Beschlagnahmung abgesichert haben.

Ansonsten bescheurte Extremisten unter sichen. Aber deren gegenseitige Briefe wären nun wirklich das geringste Problem bei allen beiden.
18.11.2012 20:21 Uhr
Ob der Brief zu Recht beschlagnahmt wurde oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Skandalös ist jedoch aus meiner Sicht, dass Teile des Inhalts oder auch der gesamte Inhalt des Briefes an die Presse gelangt sind. Unglaublich!
18.11.2012 20:25 Uhr
Mit welcher Begründung wurde er nicht zugestellt?
18.11.2012 20:29 Uhr
@ BAsilisk:

Das sehe ich genauso. Beschlagnahmte Briefe sollen gefälligst wahlweise in einer der Öffentlichkeit unzugänglichen Akte verschwinden oder aber der Vernichtung anheimfallen - aber sie in öffentlichen Medien zu Zwecken der politischen Propaganda benutzen, ist schon ein starkes Stück.
Vielleicht hat der Stern/ Spiegel das aber auch frei erfunden. Soll man wirklich noch mehr Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.11.2012 21:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.11.2012 20:45 Uhr
Komische Auslegung des Postgeheimnis. Das dann auch noch die Inhalte der Presse zugetragen werden ist verwerflich. Hier hat der Staat versagt.
18.11.2012 20:50 Uhr
Es scheint nicht nur in diesem Falle so zu sein, daß die Medien das Land beherrschen, manipulieren und das immer im Interesse der Auflage, des Profits.
18.11.2012 20:53 Uhr
Ob der Brief zu Recht beschlagnahmt wurde oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Skandalös ist jedoch aus meiner Sicht, dass Teile des Inhalts oder auch der gesamte Inhalt des Briefes an die Presse gelangt sind. Unglaublich!

da bin ich völlig deiner Meinung. Zu dem würde mich die Begründung interessieren.
18.11.2012 21:12 Uhr
Zweck der Maßnahmen nach § 119 StPO ist es, die Ordnung in der Anstalt zu
gewährleisten. (einsichnahme durch Vollzugsbeamte)
Andererseits dient die Untersuchungshaft der Sicherung des Strafverfahrens und nicht dem Zweck, den Häftling zu erziehen und Angriffe auf die Ehre Dritter zu unterlassen. Wenn in einem Brief weder eine Flucht geplant ist noch auf den konkreten Prozess eingewirkt wird, ist das Anhalten eines Briefes ein Verstoß gegen das Postgeheimnis.

Von der Veröffentlichung ganz zu schweigen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.11.2012 22:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.11.2012 21:40 Uhr
Klingt zumindest nach Rechtsbeugung aus ideologischen Gründen. Vielleicht soll das ja auch demonstrieren, dass Rechtsextremisten nicht einmal die gesetzlich festgelegten Rechte zustehen und das Recht hier sehr dehnbar bis willkürlich gehandhabt werden kann.
19.11.2012 06:00 Uhr
Der Brief dient sicher als Beweis für die Anklage. Bisher sitzt sie ja nur in U-Haft bei Dauerbeleuchtung. Immerhin hat man ihr noch nicht mit dem Rollstuhl gedroht...
19.11.2012 06:35 Uhr
Was sich kranke Hirne wie Breivik so zusammenphantasieren ...

Zitat:
Der Brief dient sicher als Beweis für die Anklage. Bisher sitzt sie ja nur in U-Haft bei Dauerbeleuchtung. Immerhin hat man ihr noch nicht mit dem Rollstuhl gedroht...


Hast Du sie besucht oder woher weißt Du das?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2012 07:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.11.2012 06:36 Uhr
Zitat:
zu Zwecken der politischen Propaganda


Ja, ich habe auch tiefes Mitleid mit Herrn Breivik, wirklich.
[/zyn]
19.11.2012 08:00 Uhr
@ il Querunlante:

Ich habe keins. Um Mitleid geht es auch überhaupt nicht, und es geht auch nicht um Breivik. Es geht darum, daß in einem Rechtsstaat jedem Bürger des Landes dieselben Rechte zugestanden werden müssen, und nicht beliebig nach politischem Hintergrund ausgesetzt werden dürfen. Es ist schlicht und ergreifend inakzeptabel, beschlagnahmte Briefe an die Öffentlichkeit zu leiten. Über die Beschlagnahmung selbst vermag ich nicht zu urteilen, nach meinem Bauchgefühl würde ich die als rechtens ansehen (ich bin kein Jurist).
19.11.2012 10:12 Uhr
Naja, heute ist Montag. Wird Beate Zschäpe also spätestens heute aus dem SPIEGEL auch von dem Inhalt des Briefes Kenntnis nehmen können...
20.11.2012 08:08 Uhr
Ja, sehe ich kein Problem drin. Terroristen müssen in ihrem Wahn nicht noch unterstützt werden. An die Presse gehört so ein geistiger Abfall aber auch nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.11.2012 09:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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