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Fragenübersicht Darf man angesichts der vielen Pleiten und Pannen in der Bewältigung der Pandemie den Föderalismus in Deutschland weiter als "Heilige Kuh" vor der Schlachtbank bewahren?
1 - 7 / 7 Meinungen
16.03.2021 09:29 Uhr
Es gab mal vor Jahren eine Diskussion in Österreich, wo man sich fragte, ob mit einer stärkeren europäischen Ebene nicht einfach zu viele Verwaltungsebenen da sind.

Wir haben hier mal einen europäischen Überbau - dann den Nationalstaat - dann die Bundesländer - dann die Bezirke - dann die Gemeinden.

Ob man nicht auf nationaler Ebene sich überlegen sollte, ob eine zwischen Ebene fraglich ist.

Sag mal dem Herrn Bezirkshauptmann oder Herrn Landeshauptmann sein Job steht zur Disposition.

Viel Spaß.
16.03.2021 10:15 Uhr
Muss man sogar, da der Föderalismus durch die sog. Ewigkeitsklausel im Grundgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
16.03.2021 10:33 Uhr
Zitat:
Muss man sogar, da der Föderalismus durch die sog. Ewigkeitsklausel im Grundgesetz zwingend vorgeschrieben ist.


Das ist ja gerade die berühmte "heilige Kuh" - aber auch das Grundgesetz kann man mit einer nötigen Mehrheit doch auch ändern.
16.03.2021 10:35 Uhr
Zitat:
Muss man sogar, da der Föderalismus durch die sog. Ewigkeitsklausel im Grundgesetz zwingend vorgeschrieben ist.


Die sich offensichtlich zunehmend als Geburtsfehler erweist.
Und man muss den föderalismus ja nicht gleich abschaffen - aber Teile zu überdenken wäre drin. Das traut sich bloß keiner. ;-)
16.03.2021 13:35 Uhr
Zitat:
aber auch das Grundgesetz kann man mit einer nötigen Mehrheit doch auch ändern.


Den Föderalismus als solches kannst du halt nicht abschaffen. Man könnte ihn anders gestalten, ja. Aber er bleibt eine "Heilige Kuh".
16.03.2021 13:44 Uhr
Zitat:
Zitat:
aber auch das Grundgesetz kann man mit einer nötigen Mehrheit doch auch ändern.


Den Föderalismus als solches kannst du halt nicht abschaffen. Man könnte ihn anders gestalten, ja. Aber er bleibt eine "Heilige Kuh".


Und man kann anhand der Rspr des BVerfG auch ganz gut nachzeichnen, wie das Mindestmaß an Föderalismus aussehen müsste und was daraus dann folgt:

- Die Länder müssen ein "Hausgut" behalten dürfen, das heißt insb. die eigenstaatliche Organisation und das Recht, diese selbst zu bestimmen

- Verfassungsmäßige Garantie einer hinreichenden Beteiligung der Länder am Gesamtsteueraufkommen des Bundes

Da wir damit verbunden ein Bundesstaatsprinzip haben, folgt daraus auch, dass die Länder Mitsprache in der Gesetzgebung haben und hieran mindestens angemessen beteiligt werden. Was also z.B. nicht gehen würde: Einfach für alle Gesetzgebungsbereiche ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen des Bundes einführen, vermutlich nicht mal konkurrierende.

Wer mal nachlesen mag, Leitentscheidung des Gerichts dazu aus dem Jahr 1972:

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv034009.html

16.03.2021 20:06 Uhr
Im Prinzip war ich lange dafür. Bis sich herausstellte, welche Figur der Bund abgibt........

Einige Bundesländer wäre deutlich schlechter dran (S-H und RP zum Beispiel), wenn der Bund mehr zu kamellen hätte. So peinlich wie es in NRW läuft, könnte es bei uns auch nicht schlechter laufen, wenn der Bund mehr zu kamellen hätte......Lasch&Lau......eine einmalig schwachsinnige Kombination, über die das Virus sich maximal freut.
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