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Anfang-1016 - 25 / 37 Abstimmungen+10Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  rKa  24.04.2018 18:36 Uhr
[Doliszit] Stimmst du dem Doliszit zur Änderung der Farbbalkenansicht zu?
Die Diskussion über den nachstehenden Doliszittext fand vom 18. bis 23. April unter folgendem Link im Kanzleramtsforum statt:

http://dol2day.com/index.php3?thread_id=295823&position=2221&ini_id=4242

Diese Doliszitabstimmung läuft 7 Tage bis zum 01.Mai 2018
________________

Eine bei DOL zugelassene Partei hat das Recht auf einen Farbbalken, der das politische Spektrum, dem sich die Partei zugehörig fühlt, symbolisiert. Der Zustand vor Entzug der Farbbalken für kleine Parteien ist wieder herzustellen.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu73,7%  (28)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab 26,3%  (10)
 
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Von:  @Info  09.04.2018 17:25 Uhr
[Doliszit] Stimmst du dem Doliszit zur Neufassung des Moderatorengesetzes zu?
Die Diskussion über den nachstehenden Doliszittext fand vom 3. bis 8. April unter folgendem Link im Kanzleramtsforum statt:

http://dol2day.com/index.php3?position=2221&ini_id=4242&thread_id=295803

Diese Doliszitabstimmung läuft 7 Tage bis zum 16. April 2018.

----------------------

Die Gesetzbuchseite Moderatoren und Initiativen wird wie folgt gefasst:


A) Moderatoren

1) Allgemeines

Die Moderatoren unterstützen und entlasten die Redaktion in administrativen Aufgaben. Sie erscheinen in der Online-Anzeige gemeinsam mit den Redakteuren ganz oben und sind an einem „M“-Symbol vor dem Benutzernamen erkennbar.

2) Kompetenzen

Die Moderatoren übernehmen für die Redaktion insbesondere die folgenden Aufgaben:

1. Gründung von Initiativen
2. Einrichtung der Zugänge für Chat-Events
3. Eintragung von RL-Terminen
4. Löschung von Umfragen, Beiträgen in Umfragediskussionen sowie Einträgen in Tage- und Gästebüchern *
5. Vorübergehende Sperrung von Mitgliedern **

* Gelöschte Inhalte können nur von Redakteuren, Moderatoren und Mitgliedern der SOKO eingesehen werden. Die Löschung einer Umfrage oder eines Beitrags in einer Umfragediskussion wird gegenüber dem Urheber des jeweiligen Inhalts unmittelbar begründet.

** Bei einer vorübergehenden Sperrung wird einem Mitglied für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit entzogen, Umfragen zu stellen und Beiträge in Umfragediskussionen sowie in Tage- und Gästebüchern zu schreiben. Derart gesperrte Mitglieder können jedoch weiterhin Meinungen bewerten und Beiträge in internen Foren von Initiativen und Parteien verfassen. Sofern im jeweiligen Fall nicht eine vorherige Absprache mit der Redaktion erfolgt ist, können Moderatoren ausschließlich Sperren mit einer Dauer von maximal 3 Tagen verhängen.

Moderatoren haben (anders als die Redaktion) keine Einsicht in Parteien oder Initiativen, in denen sie nicht Mitglied sind.

3) Zusammensetzung

Die Auswahl der Moderatoren erfolgt gemäß den nachstehenden Bestimmungen durch Ernennung sowie durch Wahl.

a) Ernennung

Die Redaktion ernennt bis zu vier Moderatoren nach eigenem Ermessen.

b) Kanzler

Der Kanzler ist für die Dauer seiner Amtszeit vorbehaltlich Abschnitt A Absatz 2 Satz 2 des Leitfadens Regierung mit Moderationsrechten ausgestattet und stellt somit einen gewählten Moderator dar.

c) Moderatorenwahl

Zwei weitere Moderatoren werden von der Community direkt gewählt. Die Amtszeit eines derart gewählten Moderators beträgt acht Monate. Die Wahlordnung gemäß Abschnitt C des Leitfadens Wahlen kommt sinngemäß zur Anwendung.

Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. desselben Monats um 20.00 Uhr. Die Frist zur Anmeldung von Kandidaturen endet mit Ablauf des 20. des jeweiligen Vormonats.

Für das aktive Wahlrecht gelten die Bestimmungen von Abschnitt A Absatz 1 des Leitfadens Wahlen.

Das passive Wahlrecht besitzt, wer über das aktive Wahlrecht verfügt und darüber hinaus die folgenden Bedingungen erfüllt:

- 10 Umfragen und 250 Meinungen
- sechs Monate Mitgliedschaft
- keine aktiven Ermahnungen oder Verwarnungen
- keine Sperrung in den zurückliegenden sechs Monaten

Die Redaktion kann zudem entscheiden, eine Kandidatur aus anderen Gründen nicht zur Wahl zuzulassen. Ein derartiger Beschluss erfolgt vor Veröffentlichung der Bewerberliste. Die Gründe werden dem jeweiligen Kandidaten mitgeteilt.

Scheidet ein in diesem Rahmen gewählter Moderator aus, so rückt der in der Wahl nächstplatzierte Kandidat nach.


B) Initiativen

Initiativen sind virtuelle Gruppen mit einem oder mehreren Administratoren.

Um selbst eine Initiative zu gründen, wende dich am besten an einen Moderator. Deine Nachricht muss folgende Angaben enthalten:

- Name der neuen Initiative
- Kürzel der neuen Initiative
- Kategorie

Die verfügbaren Kategorien lauten:

- Politik
- dol2day
- Sport
- Spaß
- Lokales
- Studium
- Schule
- Unterhaltung
- Institutionen
- Kultur
- Sonstige

Bitte beachte vor einem Gründungsantrag die folgenden Hinweise:

- Initiativen, die gegen die Doliquette verstoßen, werden nicht gegründet.
- Bitte prüfe zuvor, ob bereits eine ähnliche Initiative existiert. Falls ja, werde am besten dort Mitglied und versuche, deine Idee umzusetzen.
- Bei Gründung einer Initiative kann eine Bimbesgebühr anfallen. Einzelheiten findest du im Leitfaden Bimbesökonomie.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu61,5%  (16)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab38,5%  (10)
 
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Von:  @Info  09.04.2018 17:25 Uhr
[Doliszit] Stimmst du dem Doliszit zur Neuauswahl der Feier- und Trauertage zu?
Die Diskussion über den nachstehenden Doliszittext fand vom 2. bis 8. April unter folgendem Link im Kanzleramtsforum statt:

http://dol2day.com/index.php3?position=2221&ini_id=4242&thread_id=295802

Diese Doliszitabstimmung läuft 7 Tage bis zum 16. April 2018.

----------------------

Im Leitfaden Feier-/Trauertage wird der Abschnitt C (Verzeichnis der Feier- und Trauertage) wie folgt gefasst:

„1. Die folgenden Tage sind Feiertage:

- 8. März: Internationaler Frauentag
- 21. März: Internationaler Tag gegen Rassismus
- 1. Mai: Tag der Arbeit
- 5. Mai: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
- 8. Mai: Tag der Befreiung Europas
- 15. Mai: dol2day-Tag, Rede des Kanzlers zur Lage der Community
- 23. Mai: Tag des Grundgesetzes
- 17. Juni: Jahrestag des Volksaufstands in der DDR
- 28. Juni: Christopher Street Day
- 20. Juli: Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944
- 1. September: Weltfriedenstag
- 5. September: Refugees Welcome Day
- 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
- 17. Oktober: Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut
- 1. Dezember: Welt-AIDS-Tag
- 10. Dezember: Tag der Menschenrechte

2. Die folgenden Tage sind Trauertage:

- 27. Januar: Gedenktag für die Opfer des Holocaust
- 10. Mai: Gedenktag zur Bücherverbrennung 1933
- 19. Juni: Tag gegen sexuelle Konfliktgewalt
- 13. August: Jahrestag des Mauerbaus
- 21. August: Niederschlagung des Prager Frühlings
- 9. November: Jahrestag der Reichspogromnacht
- 22. Dezember: Gedenktag für verstorbene Doler“
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu55,6%  (15)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab44,4%  (12)
 
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Von:  rKa  30.03.2018 13:40 Uhr
Stimmst Du dem Doliszit zur Umfragenbegrenzung zu?
Um die Qualität der Umfragen bei dol2day zu erhöhen, schlagen wir folgende Änderungen vor:

Die Community möge beschließen:
1. Die Anzahl der täglich möglichen Umfragen wird auf 8 begrenzt.
2. Davon müssen 5 Umfragen in den Kategorien "Politik und Wirtschaft" oder "Internationale Politik", einschließlich deren Unterkategorien gestellt werden. In allen anderen Kategorien sind maximal 3 Umfragen pro Tag möglich.
3. Das Stellen von Umfragen in den Kategorien "Politik und Wirtschaft" oder "Internationale Politik", einschließlich deren Unterkategorien ist nicht Voraussetzung, um Umfragen in den anderen Kategorien stellen zu können.
4. Je Umfrage, die durch die Rezension gekommen ist, erhält der Umfragesteller nunmehr 300 Bimbes gutgeschrieben.

Die Ini ist hier zu finden:
http://www.dol2day.com/index.php3?position=14000&ini_id=4369


Die vorgeschriebene Diskussion:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=295796&position=2221&ini_id=4242
 Ja, ich stimme dem Doliszit zu46,2%  (18)
 Nein, ich stimme dem Doliszit nicht zu53,8%  (21)
 
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Von:  @Info  04.02.2018 21:04 Uhr
[Doliszit] Stimmst du dem Bereinigungsdoliszit zu?
Die Diskussion über den nachstehenden Doliszittext fand vom 1. bis 4. Februar unter folgendem Link im Kanzleramtsforum statt:

http://dol2day.com/index.php3?position=2221&ini_id=4242&thread_id=295718

Diese Doliszitabstimmung läuft 7 Tage bis zum 11. Februar 2018.

----------------------

1) Das Doliszit vom 27.12.2013 (Bimbesreform II) wird vollständig aufgehoben.

:: Dient der Ãœbersichtlichkeit. Das vier Jahre alte Doliszit wurde nicht umgesetzt.


2) Der Leitfaden Doliszite wird wie folgt geändert:

- In Abschnitt A wird der Aufzählungspunkt „offizielle Stellungsnahmen der Community zu einem politischen Thema (siehe Leitfaden Meinungsdoliszite)“ wie folgt gefasst:

„offizielle Stellungnahmen der Community zu einem politischen Thema“

:: Verweis auf nichtexistenten Leitfaden Meinungsdoliszite entfernt.

- In Abschnitt C wird der Satz „Handelt es sich um ein Basisdoliszit, so räumt die Regierung den Initiatoren zudem die Möglichkeit ein, in dieser Rundmail für ihren Vorschlag zu werben.“ wie folgt gefasst:

„Handelt es sich um ein Basisdoliszit, so räumt die Redaktion den Initiatoren zudem die Möglichkeit ein, in dieser Rundmail für ihren Vorschlag zu werben.“

:: Fehlerkorrektur. Für Rundmails ist bei Basisdolisziten die Redaktion statt der Regierung zuständig.


3) Der Leitfaden Bimbesökonomie wird wie folgt geändert:

- Wo das Währungssymbol B$ vor einem Betrag steht, wird es ihm stattdessen nachgestellt.

:: Textkorrektur.

- In Abschnitt A entfallen die Absätze 3 und 4. Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden die neuen Absätze 3 und 4. Es wird der folgende neue Absatz 5 hinzugefügt:

„Jedes Bimbes-Konto wird wöchentlich mit einem Negativzins in Höhe von 0,1% belastet. Die Zinsen werden dem Kreislauf entzogen.“

:: Streichung redundanter Erklärungen zur Bimbessteuer und Fixierung des Negativzinses.

- In Abschnitt D Absatz 2 entfallen die Punkte c und d. Punkt a Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Im Kanzleramt eingetragenen Regierungsmitgliedern steht ein wöchentliches Gehalt zu.“

:: Erforderlich für die Automatisierung der Regierungsgehälter: Streichung der Amtswochendefinition, Abschaffung der Verzichtsmöglichkeit und Notwendigkeit der Eintragung im Kanzleramt.


4) Der Leitfaden Regierung wird wie folgt geändert:

- Alle fehlerhaften Schreibweisen des Wortes „Misstrauen“, alleinstehend oder in zusammengesetzten Begriffen, werden korrigiert.

:: Textkorrektur.

- Abschnitt A Absatz 2 Unterabsatz „Als Organ der Exekutive...“ Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Eine Verordnung muss sich auf die Abänderung, Entfernung oder Hinzufügung einer einzigen Seite des Gesetzbuches beschränken und gilt als erlassen, sobald ihr Text durch den Kanzler an die Redaktion übermittelt, der Empfang von zwei Redakteuren per dol-Mail bestätigt und die Verordnung daraufhin im Wortlaut via Communityrundmail verkündet worden ist.“

Der letzte Satz desselben Unterabsatzes entfällt.

:: Redaktion statt Redaktionsaccount erlaubt größere Freiheit bei der Übermittlung. Im gleichen Satz wird geregelt, dass der Kanzler selbst aktiv werden muss. Der letzte Satz kann damit entfallen.

- In Abschnitt B Absatz 3 Unterabsatz „1. Phase: ...“ wird das Wort „aktiv“ durch das Wort „passiv“ ersetzt.

:: Fehlerkorrektur. Für eine Kanzlerkandidatur ist das passive Wahlrecht maßgeblich.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu81,0%  (17)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab19,0%  (4)
 
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Von:  @Info  29.07.2017 20:11 Uhr
Stimmst du dieser Änderung der Gesetzbuchseiten Leitfaden Wahlen und Leitfaden Regierung zu?
- Abschnitt B Absatz 3 Satz 1 der Gesetzbuchseite Leitfaden Wahlen wird wie folgt gefasst:

"Die Kanzlerwahl findet alle 2 Monate statt."


- Spätestens im März 2018 muss zur Bestätigung oder Änderung der Neuregelung ein weiteres Doliszit über die Länge der Amtszeit des Kanzlers stattfinden.


- Die Gesetzbuchseite Leitfaden Regierung wird wie folgt geändert:

Die bisherigen Sätze 1 bis 3 der Bestimmungen zur 1. Phase des Misstrauensvotums (unter Abschnitt B Absatz 3) werden wie folgt gefasst:

"In der ersten Phase muss eine Partei, die zum konkreten Zeitpunkt die Bedingungen der Parteienrichtlinie erfüllt, eine offizielle Initiative für ein Misstrauensvotum beantragen. Mit dieser Beantragung muss die Nominierung eines passiv wahlberechtigten Dolers als Kanzlerkandidat einhergehen, der den amtierenden Kanzler ablösen soll."

Die vorgeschriebene Diskussion fand im KAF (http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=295622&position=2221&ini_id=4242) statt.

Mit diesem Doliszit wird die Amtszeit der Regierung für eine Testphase von 3 Amtszeiten auf je 2 Monate reduziert. Außerdem entfernt das Doliszit den Sonderstatus der verwaisten Volksinitiative und korrigiert einen Fehler (ein KK muss passiv, nicht nur aktiv wahlberechtigt sein).
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.50,0%  (14)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.50,0%  (14)
 
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Von:  @Info  06.02.2017 20:48 Uhr
Soll die Umfragenrezension wieder mit einer einfachen Mehrheit arbeiten?
5 Doler rezensieren eine Frage. Wenn 3 dieser zustimmen, dann wird diese Frage zur Diskussion zugelassen.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.63,4%  (26)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.36,6%  (15)
 
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Von:  @Info  12.01.2014 17:03 Uhr
[Doliszit] Stimmst du der Schiedsgerichtsreform zu?
Allgemeine Info: Dieses Doliszit dient neben der Strukturierung und sprachlichen Aufbesserung der - noch immer kontrastiv zum früheren Gremium verfassten - Schiedsgerichtslinie aus dem Jahre 2008 insbesondere der Einführung einer simplen Möglichkeit für Schlichtungen im Schiedsgericht.

Dieser finale Doliszitentwurf wurde gemeinsam mit interessierten Dolern und der Redax in der zugehörigen Diskussion erarbeitet:

http://www.dol2day.com/index.php3?position=2221&ini_id=4242&thread_id=294624

Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 19.01.2014.

-------------------

Der Absatz Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab? des Gesetzbuchabschnitts Schiedsgericht wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:

-------------

1) Erstattung der Anzeige

Jedes Mitglied kann über ein Formular auf der Schiedsgerichtsseite eine Anzeige erstatten. Anzugeben sind dabei der Benutzername des anzuzeigenden Mitglieds (Angezeigter), eine nach Möglichkeit durch Links und Zitate gestützte Erläuterung des beanstandeten Verhaltens sowie eine Erklärung, inwieweit dieses Verhalten gegen geltende Regeln verstoße. Zusätzlich hat das anzeigende Mitglied (Anzeigender) die Möglichkeit, im Formular eine Schlichtung zwischen ihm selbst und dem Angezeigten zu beantragen.

Ist eine Anzeige eingereicht, so ruht sie zunächst bis Mitternacht des nächsten Tages. Binnen dieser Frist haben SOKO und Redaktion die Möglichkeit, sie zu prüfen und gegebenenfalls (aufgrund von Dopplungen oder Unzulässigkeit) zu entfernen. Wird eine Anzeige entfernt, so erhält der jeweilige Anzeigende hierüber eine Benachrichtigung.

Liegt einer Anzeige der Antrag auf Schlichtung bei, so entscheiden SOKO oder Redaktion über deren formelle Zulassung; Schlichtungen sind für den Fall zuzulassen, dass sich das vom Anzeigenden beanstandete Verhalten des Angezeigten gegen den Anzeigenden selbst richtet. Im Fall der Zulassung einer Schlichtung bestimmen SOKO oder Redaktion ein geeignetes Mitglied als Schlichter.


2) Stellungnahme und mögliche Schlichtung

Nach Ablauf der Frist erhält der Angezeigte eine Benachrichtigung mit dem Wortlaut der Anzeige und hat daraufhin 48 Stunden Zeit, eine (in ihrer Länge per Zeichenlimit begrenzte) Stellungnahme abzugeben. Liegt ein zugelassener Schlichtungsantrag vor, so hat er zudem die Möglichkeit, der Schlichtung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Ist er während dieser 48 Stunden nicht online, so ruht das weitere Prozedere bis Mitternacht nach seinem ersten Login.

Stimmt der Angezeigte einer Schlichtung zu, so wird das Verfahren bis zum Ende der Schlichtung zurückgestellt. Die Schlichtung findet in einem geeigneten Forum statt und ist nur für die Beteiligten (Anzeigender, Angezeigter, Schlichter) sowie für die Redaktion einsehbar. Die vom Angezeigten abgegebene Stellungnahme muss für alle Beteiligten nachlesbar sein.

Die Beendigung der Schlichtung wird durch den Schlichter angezeigt, indem dieser einen Bericht einreicht und angibt, ob die Schlichtung erfolgreich verlaufen ist. Um eine Schlichtung für erfolgreich zu erklären, ist das Einverständnis sowohl des Anzeigenden als auch des Angezeigten erforderlich; andernfalls ist die Schlichtung als erfolglos zu melden. Beendet der Schlichter die Schlichtung nicht binnen 10 Tagen nach ihrer Eröffnung, so wird sie automatisch beendet und als erfolglos bewertet.

Im Fall einer erfolgreichen Schlichtung wird die Anzeige abgelegt, ein Verfahren entfällt. Im Fall einer erfolglosen Schlichtung findet im Anschluss ein reguläres Verfahren statt; der Jury wird dabei neben der Stellungnahme des Angezeigten der Bericht des Schlichters vorgelegt.

Lehnt der Angezeigte die Schlichtung ab oder liegt kein zugelassener Schlichtungsantrag vor, so kommt es nach Eingang der Stellungnahme bzw. Ablauf der zugehörigen Frist unmittelbar zum Verfahren.


3) Ablauf des Verfahrens

Zur Eröffnung des Verfahrens werden 30 Doler ausgewählt und angeschrieben, die in diesem Fall abstimmen dürfen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus einem Pool von Dolern, die gewisse Mindestanforderungen (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins, Onlineminuten, laufende Verwarnungen) erfüllen. Sie haben nun 48 Stunden Zeit, den Sachverhalt nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden und nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten. Als Auswahlmöglichkeiten gibt es Freispruch, Ermahnung, Verwarnung, 1-4 Wochen Zeitsperre und permanente Sperre. Nach Ablauf der Frist wird wiederum 24 Stunden abgewartet, in denen die SOKO prüfen kann, ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Danach wird das Verfahren beendet, das Ergebnis entscheidet die Mehrheit. Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem darüber nach Zustimmung durch die Redaktion.

-------------

Sämtliche Vorkommen des Wortes „GreKos“ im Absatz Anmerkungen: des Gesetzbuchabschnitts Schiedsgericht werden jeweils durch das Wort „SOKOs“ ersetzt.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu62,9%  (22)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab37,1%  (13)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [62]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  20.12.2013 14:10 Uhr
[Doliszit] Stimmst du der Bimbesreform II zu?
Der Gesetzbuchabschnitt Leitfaden Bimbesökonomie wird wie folgt erweitert:

Der Punkt A) Allgemeine Bestimmungen wird ergänzt um:

7) Jede Partei hat ein Bimbes-Konto, dessen vollständiger Transaktionsverlauf für jedes dol2day-Mitglied einsehbar ist. Die Administratoren einer Partei können einen Mitgliedsbeitrag beliebiger, öffentlich einsehbarer Höhe einrichten, der wöchentlich vom Konto aller aktiven Mitglieder der jeweiligen Partei eingezogen und dem Parteikonto gutgeschrieben wird. Sie können zudem Zahlungen vom Parteikonto anweisen sowie festlegen, ob Einzahlungen von Nichtmitgliedern der jeweiligen Partei auf das Parteikonto gestattet sind.

8) Jede Initiative hat ein Bimbes-Konto. Die jeweiligen Administratoren können Zahlungen vom Initiativenkonto anweisen und festlegen, ob dessen vollständiger Transaktionsverlauf für jedes dol2day-Mitglied oder nur für Mitglieder der jeweiligen Initiative einsehbar sein soll, sowie, ob Einzahlungen von Nichtmitgliedern der jeweiligen Initiative auf das Initiativenkonto gestattet sind.



Der Absatz 1) unter Punkt C) Gebührenrichtlinie wird ergänzt um:

Ist ein Konto für die vollständige Zahlung einer Gebühr nicht ausreichend gedeckt, so wird die entsprechende gebührenpflichtige Aktion nicht ausgeführt.


Der Absatz 2) Sonstiges unter Punkt C) Gebührenrichtlinie wird ergänzt um:

c) Die Priorisierung einer eigenen Umfrage ist gebührenpflichtig. Hat eine Umfrage nicht mehr als eine Contra-Stimme in der Rezension erhalten, ist zum jeweiligen Zeitpunkt keine andere Umfrage desselben Urhebers priorisiert und sind zudem insgesamt nicht bereits fünf oder mehr Umfragen priorisiert, so kann sie der Umfragesteller für einen wählbaren Zeitraum, jedoch bis maximal 24 Stunden nach ihrer Freischaltung, gegen Vorauszahlung einer Gebühr priorisieren. Für die ersten zwei Stunden fallen je B$ 500 an, für jede weitere Stunde je B$ 1000.

d) Die Vergabe sowie der Entzug eines regulären Vertrauens oder Misstrauens kosten jeweils B$ 500; für die Premiumvariante fallen jeweils B$ 2500 an. Vertraut und misstraut ein Mitglied in der Summe weniger als fünf anderen Mitgliedern, so kann es gebührenfrei reguläres Vertrauen oder Misstrauen vergeben.

e) Für Parteien und Initiativen, die für das Veröffentlichen von News auf der dol2day-Startseite freigeschaltet sind, fällt bei der Veröffentlichung einer Newsmeldung eine Pauschale von B$ 2000 an.

f) Die öffentliche Einblendung hochgeladener Wahlkampfbanner in Wahlkampfzeiten erfolgt nach gebührenpflichtiger Freischaltung. Der jeweiligen Partei fallen dabei pro Tag, für den ihre Banner freigeschaltet werden sollen, pauschal B$ 2000 an.


-----------------------

Die zugehörige Diskussion fand hier statt:
http://www.dol2day.com/index.php3?position=2221&ini_id=4242&thread_id=294573

Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 27.12.2013.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu55,0%  (22)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab45,0%  (18)
 
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Von:  @Info  05.11.2013 14:35 Uhr
[Doliszit] Stimmst du der Bimbesreform zu?
Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Bimbesökonomie wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:


A) Allgemeine Bestimmungen

1) Jeder Account hat ein Bimbes-Konto, von dem aus Überweisungen auf andere Bimbes-Konten möglich sind.

2) Bei einer Inaktivierung wird der Kontostand auf Null zurückgesetzt.

3) Die Regierung kann eine prozentuale Steuer auf Bimbeseinnahmen erheben, die wöchentlich erhoben wird. Es können minimal 0% und maximal 100% Steuer auf das Bimbes-Einkommen erhoben werden.

4) Neben einem einfachen Steuersatz für alle Doler kann auch eine progressive Besteuerung festgelegt werden. In diesem Fall können neben dem Grundsteuersatz weitere Steuersätze ab bestimmter Einkommenshöhen festgelegt werden, die jedoch für die nächsthöhere Einkommensstufe jeweils mindestens so hoch sein müssen wie für die vorangegangene Einkommensstufe.

5) Das Bimbeskonto des Regierungsaccounts @Info dient als Staatskasse. Sein vollständiger Transaktionsverlauf ist für jedes Mitglied einsehbar.

6) Zur Bezeichnung der Währung Bimbes wird im Folgenden das Kürzel B$ verwendet.


B) Steuerrichtlinie

1) Grundsätzliches

a) Als Einkommen gilt die Summe aller aktivitätsbezogenen Einnahmen eines Mitglieds.

b) Veranlagungszeitraum ist die Kalenderwoche.

c) Steuergelder werden automatisch eingezogen und der Staatskasse gutgeschrieben.

2) Einkommensteuer

a) Besteuerungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das dem Einkommen gemäß Abschnitt 1) abzüglich eines Steuerfreibetrages von B$ 1000 entspricht.

b) Beträgt die Besteuerungsgrundlage gemäß Punkt a) B$ 0 (null) oder ist sie negativ, so fällt keine Steuer an.

c) Ein progressiver Steuertarif wird angewandt.

d) Der Eingangssteuersatz, der auf die 1. Einheit der Besteuerungsgrundlage anfällt, beträgt 5%.

e) Der Spitzensteuersatz, der auf die 9000. sowie jede folgende Einheit der Besteuerungsgrundlage anfällt, beträgt 45%.


C) Gebührenrichtlinie

0) Für die Wahrnehmung folgender virtueller Dienstleistungen erhebt das System jeweils eine Bimbesgebühr. Gebührengelder werden automatisch eingezogen und nicht anderweitig gutgeschrieben, sondern dem Kreislauf entzogen.

1) Regierung

a) Für den Versand einer Communityrundmail wird die Staatskasse mit einer Gebühr von B$ 10 pro Empfänger belastet. Als Empfänger gilt jeder während der jeweils letzten 28 Tage aktive Account, dem die Rundmail zugestellt wird.

2) Sonstiges

a) Bei Gründung einer Initiative fällt eine Kostenpauschale von B$ 5000 an.

b) Bei Änderung des Benutzernamens fällt eine Grundgebühr von B$ 5000 an. Wird der Benutzername binnen 30 Tagen seit seiner letzten Änderung modifiziert, so fällt eine Zusatzgebühr in Höhe der mit B$ 1000 multiplizierten Differenz aus 30 und der Anzahl seit der letzten Änderung vergangener Tage an.


D) Bonifikationsrichtlinie

1) Jury

a) Jedes Mitglied, das als Juror in einem Schiedsgerichtsverfahren auftritt, erhält nach erfolgter Abstimmung eine Aufwandspauschale in Höhe von B$ 500.

2) Regierung

a) Regierungsmitgliedern steht ein wöchentliches Gehalt zu. Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem bekleideten Amt:

- Kanzler: B$ 5000
- Vizekanzler: B$ 4000
- Minister: B$ 4000
- Staatssekretär/Mitarbeiter: B$ 3000

b) Doppelte Bezüge sind ausgeschlossen. Bekleidet ein Regierungsmitglied mehrere Ämter, so steht ihm ein Gehalt entsprechend der ranghöchsten wahrgenommenen Funktion zu. Die Ranghöhe ergibt sich aus der absteigenden Reihenfolge der Auflistung gemäß Punkt a).

c) Gehälter werden nach Ablauf einer Amtswoche ausgezahlt. Als Amtswoche gilt eine Kalenderwoche, über deren vollständige Dauer ein Regierungsmitglied seine Funktion ausgeübt hat.

d) Jedes Regierungsmitglied kann zeitweise oder grundsätzlich auf sein Gehalt verzichten. Der Verzicht auf einen Teil des wöchentlichen Gehalts ist ausgeschlossen.

-----------------------

Dieser Doliszittext findet sich zudem im Kanzleramtsforum: http://www.dol2day.com/index.php3?position=2215&typ=ini_id
&typ_id=4242&thread_id=245944&forum_id=8316

Die gemäß Vorschrift stattgefundene Mitgliederbefragung findet sich hier: http://www.dol2day.com/index.php3?kategorie_id=nb
&frage_id=364461&position=200#fid364461

Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 12.11.2013.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu65,0%  (26)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab35,0%  (14)
 
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