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Rainer Winkler, alias Drachenlord, ist letzten Donnerstag zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Welche Chancen räumst du dem Vorhaben Winklers ein, dagegen Berufung einzulegen? |
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25.10.2021 11:00 Uhr |
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Das ist mir sowas von schnurz. |
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25.10.2021 11:09 Uhr |
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So langsam habe ich die Vermutung, dass unser geschätzter Mitspieler Eigenwert im RL Rainer Winkler heißt. |
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25.10.2021 11:14 Uhr |
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Große Chancen. So schwer ist es nicht, Berufung einzulegen. |
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25.10.2021 11:16 Uhr |
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Eigentlich sollte einem der Fall Winkler etwas weniger schnurz sein als es der Fall ist. Hier vorliegend haben wir es mit einem Fall zu tun, bei dem der Beschuldigte über Jahre hinweg mit provokatorischem und zum Teil rechtswidrigem Verhalten konfrontiert gewesen ist. Die Frage ist hier, ob soetwas nicht mildernde Umstände zur Folge haben könnte, weil Winkler sich ja stets vor die Aufgabe gestellt sah, sein Grundstück sowie sie selbst gegen die Attacken der Hater zu verteidigen und eigentlich gar nicht mit Sicherheit abschätzen konnte, ob nun im konkreten Fall ein ernsthafter und gewaltsamer Angriff gestartet oder lediglich ein harmloses verbales Gespött auf ihn niedergehen sollte. Auch ist der Ausruf des Haters "wir bringen dich in den Knast" durchaus so zu werten, dass hier eine Körperverletzung vom Opfer selbst gewissermaßen billigend in Kauf genommen wurde.
Dem allerdings steht gegenüber, dass Winkler selbst auch die Verantwortung dafür trägt, dass sich die Eskalationsschraube weiterdrehte.
Ich glaube schon, dass bei aller Nichtsympathie für den Altschauerberger Buttergolem hier ein paar auf Strafmilderung abzielene Argumente angebracht werden könnten. Wie das die Kammer im Landgericht sehen wird, steht allerdings dahin...
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25.10.2021 11:21 Uhr |
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@Eigenwert
Ich sehe es tatsächlich ähnlich wie du. Allerdings weiß man, mangels Kenntnis der Urteilsgründe, nicht, ob das alles nicht bereits berücksichtigt wurde. |
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25.10.2021 11:34 Uhr |
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Zitat:@Eigenwert
Ich sehe es tatsächlich ähnlich wie du. Allerdings weiß man, mangels Kenntnis der Urteilsgründe, nicht, ob das alles nicht bereits berücksichtigt wurde.
Das ist bestimmt auch berücksichtigt worden, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Landgericht die Sache auch anders beurteilen könnte. Gleichwohl wird Winkler aber doch in den Knast müssen. Weil man ihm nach einer Bewährungsstrafe nicht wieder nur mit Bewährung bestrafen kann. Es kann also sein, dass statt der 2 Jahre Knast vielleicht nur 1,5 Jahre mit Schadensersatz und Geldstrafe herausspringen. Aber das wäre ja immerhin eine Verkürzung des Strafmaßes einerseits und würde auch dem Bestreben der Hater entgegenkommen, das ja ja darauf gerichtet ist, die Internetaktivitäten des Buttergolems zu unterbinden.
Ich würde ohnehin feststellen, dass für Rainer Winkler ein Aufenthalt im Knast durchaus von Vorteil sein könnte. Der Kerl benötigt einen festen Tagesablauf und eine grundlegende Sozialisierung. |
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25.10.2021 11:50 Uhr |
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Mir ist eigentlich auch nicht ganz klar, ob und wie die Strategie der Verteidigung und Winklers Auftreten vor Gericht abgesprochen und sinnvoll geplant gewesen ist.
Winkler erschien in einem zerschlissenen und löchrigen "Slipknot"-Shirt, unter dem seine nackte Wampe teilweise hervor lugte, einer labberigen Jogginghose und in Turnschuhen mit heruntergetretener Ferse. Es sah ganz so als, als sei sich Winkler des Ernstes der Lage nur im Groben bewußt.
Selbst wenn man nur Pflichtverteidiger ist, müsste man dem Kerl doch klarmachen, dass er so im Gerichtssaal nicht aufkreuzen kann, weil das einen schlechten Eindruck macht. |
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25.10.2021 12:16 Uhr |
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Geringe Chancen, weil er bereits unter Bewährung stand - aufgrund eines ähnlichen, sogar weniger schlimmen Tatbestands. Vom ersten Mal hätte er lernen sollen, die Polizei zu rufen. |
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25.10.2021 15:00 Uhr |
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Er muss gar nicht mehr Berufung einlegen, denn das hat die zuständige Staatsanwaltschaft schon getan. Ihr war das Urteil einfach zu milde.
Quelle: https://www.zeit.de/news/2021-10/25/berufung-gegen-haftstrafe-fuer-drachenlord-eingelegt |
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25.10.2021 15:02 Uhr |
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Übrigens wird die Sache ohnehin nun vor dem Landgericht weiter verhandelt. Neueste Meldungen besagen, dass die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft hält die 2 Jahre Haft nicht für ausreichend und ein höheres Strafmaß für angemessen.
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25.10.2021 15:27 Uhr |
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Obwohl ich beruflich ja sehr viel mit unterschiedlichsten Influencern und Streamern und co. arbeite, muss ich zugeben, dass mir der Drachenlord sehr weit an meinem fetten Hintern vorbeigeht. |
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25.10.2021 16:23 Uhr |
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Nachdem ich nun 2 Artikel zum Thema gelesen habe, bin ich verstört. Alle Beteiligten scheinen ordentlich einen an der Waffel zu haben. |
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25.10.2021 17:00 Uhr |
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Das drollige bei diesem Fall ist: Die "Geschädigten" sind angehende Mediziner.
Da hat man dich gleich viel mehr Vertrauen in die Heilkunst. |
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25.10.2021 17:31 Uhr |
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Wenn das Urteil zu milde ist würde mich mal interessieren was in der Anklageschrift steht. |
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25.10.2021 17:35 Uhr |
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'Wir bringen dich in den Knast' war wohl ein vorauseilendes Weihnachtsgeschenk. |
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