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Fragenübersicht Rainer Winkler, alias Drachenlord, ist letzten Donnerstag zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Welche Chancen räumst du dem Vorhaben Winklers ein, dagegen Berufung einzulegen?
1 - 20 / 30 Meinungen+20Ende
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25.10.2021 11:00 Uhr
Das ist mir sowas von schnurz.
25.10.2021 11:05 Uhr
Zitat:
Das ist mir sowas von schnurz.


Da schließe ich mich an.
25.10.2021 11:09 Uhr
So langsam habe ich die Vermutung, dass unser geschätzter Mitspieler Eigenwert im RL Rainer Winkler heißt.
25.10.2021 11:14 Uhr
Große Chancen. So schwer ist es nicht, Berufung einzulegen.
25.10.2021 11:16 Uhr
Eigentlich sollte einem der Fall Winkler etwas weniger schnurz sein als es der Fall ist. Hier vorliegend haben wir es mit einem Fall zu tun, bei dem der Beschuldigte über Jahre hinweg mit provokatorischem und zum Teil rechtswidrigem Verhalten konfrontiert gewesen ist. Die Frage ist hier, ob soetwas nicht mildernde Umstände zur Folge haben könnte, weil Winkler sich ja stets vor die Aufgabe gestellt sah, sein Grundstück sowie sie selbst gegen die Attacken der Hater zu verteidigen und eigentlich gar nicht mit Sicherheit abschätzen konnte, ob nun im konkreten Fall ein ernsthafter und gewaltsamer Angriff gestartet oder lediglich ein harmloses verbales Gespött auf ihn niedergehen sollte. Auch ist der Ausruf des Haters "wir bringen dich in den Knast" durchaus so zu werten, dass hier eine Körperverletzung vom Opfer selbst gewissermaßen billigend in Kauf genommen wurde.

Dem allerdings steht gegenüber, dass Winkler selbst auch die Verantwortung dafür trägt, dass sich die Eskalationsschraube weiterdrehte.

Ich glaube schon, dass bei aller Nichtsympathie für den Altschauerberger Buttergolem hier ein paar auf Strafmilderung abzielene Argumente angebracht werden könnten. Wie das die Kammer im Landgericht sehen wird, steht allerdings dahin...

25.10.2021 11:21 Uhr
@Eigenwert

Ich sehe es tatsächlich ähnlich wie du. Allerdings weiß man, mangels Kenntnis der Urteilsgründe, nicht, ob das alles nicht bereits berücksichtigt wurde.
25.10.2021 11:34 Uhr
Zitat:
@Eigenwert

Ich sehe es tatsächlich ähnlich wie du. Allerdings weiß man, mangels Kenntnis der Urteilsgründe, nicht, ob das alles nicht bereits berücksichtigt wurde.


Das ist bestimmt auch berücksichtigt worden, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Landgericht die Sache auch anders beurteilen könnte. Gleichwohl wird Winkler aber doch in den Knast müssen. Weil man ihm nach einer Bewährungsstrafe nicht wieder nur mit Bewährung bestrafen kann. Es kann also sein, dass statt der 2 Jahre Knast vielleicht nur 1,5 Jahre mit Schadensersatz und Geldstrafe herausspringen. Aber das wäre ja immerhin eine Verkürzung des Strafmaßes einerseits und würde auch dem Bestreben der Hater entgegenkommen, das ja ja darauf gerichtet ist, die Internetaktivitäten des Buttergolems zu unterbinden.

Ich würde ohnehin feststellen, dass für Rainer Winkler ein Aufenthalt im Knast durchaus von Vorteil sein könnte. Der Kerl benötigt einen festen Tagesablauf und eine grundlegende Sozialisierung.
25.10.2021 11:50 Uhr
Mir ist eigentlich auch nicht ganz klar, ob und wie die Strategie der Verteidigung und Winklers Auftreten vor Gericht abgesprochen und sinnvoll geplant gewesen ist.

Winkler erschien in einem zerschlissenen und löchrigen "Slipknot"-Shirt, unter dem seine nackte Wampe teilweise hervor lugte, einer labberigen Jogginghose und in Turnschuhen mit heruntergetretener Ferse. Es sah ganz so als, als sei sich Winkler des Ernstes der Lage nur im Groben bewußt.

Selbst wenn man nur Pflichtverteidiger ist, müsste man dem Kerl doch klarmachen, dass er so im Gerichtssaal nicht aufkreuzen kann, weil das einen schlechten Eindruck macht.
25.10.2021 12:16 Uhr
Geringe Chancen, weil er bereits unter Bewährung stand - aufgrund eines ähnlichen, sogar weniger schlimmen Tatbestands. Vom ersten Mal hätte er lernen sollen, die Polizei zu rufen.
25.10.2021 12:51 Uhr
Zitat:
Mir ist eigentlich auch nicht ganz klar, ob und wie die Strategie der Verteidigung und Winklers Auftreten vor Gericht abgesprochen und sinnvoll geplant gewesen ist.

Winkler erschien in einem zerschlissenen und löchrigen "Slipknot"-Shirt, unter dem seine nackte Wampe teilweise hervor lugte, einer labberigen Jogginghose und in Turnschuhen mit heruntergetretener Ferse. Es sah ganz so als, als sei sich Winkler des Ernstes der Lage nur im Groben bewußt.

Selbst wenn man nur Pflichtverteidiger ist, müsste man dem Kerl doch klarmachen, dass er so im Gerichtssaal nicht aufkreuzen kann, weil das einen schlechten Eindruck macht.


Denkst du das dahinter Kalkül steckt, Desinteresse oder ist der wirklich so arm?
25.10.2021 13:03 Uhr
Zitat:

Winkler erschien in einem zerschlissenen und löchrigen "Slipknot"-Shirt, unter dem seine nackte Wampe teilweise hervor lugte, einer labberigen Jogginghose und in Turnschuhen mit heruntergetretener Ferse.


Wenn ich diese Zeilen lese, empfinde ich eine spontane Sympathie mit dem Typen.

Offen gesagt habe ich mich mit dem Fall und auch mit dem "Drachenlord" aber noch gar nicht befasst.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.10.2021 13:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.10.2021 13:18 Uhr
Zitat:
Denkst du das dahinter Kalkül steckt, Desinteresse oder ist der wirklich so arm?


Es ist eine Mischung aus Verpeiltheit und sicherlich auch Armut. Wobei man aber sagen muss, dass er definitiv bessere Klamotten hat. Einer seiner Drachis hat ihm ein Poloshirt von BOSS spendiert, das er hätte tragen können. Und wäre ich sein Verteidiger, dann hätte ich ihn auf die Klamottenfrage hingewiesen.

Für Mitleid besteht meiner Meinung nach aber kein wirklicher Grund. Winkler ist ganz sicher nicht unzurechnungsfähig. Rechtliche Maßstäbe sind also auf ihn anwendbar wie auf jeden anderen auch.

Ich halte ihn für einen Vertreter des virtuellen Lumpenproletariats, einen Beispielsfall für jemanden, der in der schönen Welt der sozialen Netzwerke eine Eintrittskarte gesucht und stattdessen durchaus selbstverschuldet die Arschkarte gezogen hat.
25.10.2021 15:00 Uhr
Er muss gar nicht mehr Berufung einlegen, denn das hat die zuständige Staatsanwaltschaft schon getan. Ihr war das Urteil einfach zu milde.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2021-10/25/berufung-gegen-haftstrafe-fuer-drachenlord-eingelegt
25.10.2021 15:02 Uhr
Übrigens wird die Sache ohnehin nun vor dem Landgericht weiter verhandelt. Neueste Meldungen besagen, dass die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft hält die 2 Jahre Haft nicht für ausreichend und ein höheres Strafmaß für angemessen.

25.10.2021 15:03 Uhr
Zitat:
Er muss gar nicht mehr Berufung einlegen, denn das hat die zuständige Staatsanwaltschaft schon getan. Ihr war das Urteil einfach zu milde.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2021-10/25/berufung-gegen-haftstrafe-fuer-drachenlord-eingelegt


Die Staatsanwältin ist eine Hatermulle. Die will sehen, ob der Buttergolem vor dem Landgericht in den selben Klamotten erscheint...
25.10.2021 15:27 Uhr
Obwohl ich beruflich ja sehr viel mit unterschiedlichsten Influencern und Streamern und co. arbeite, muss ich zugeben, dass mir der Drachenlord sehr weit an meinem fetten Hintern vorbeigeht.
25.10.2021 16:23 Uhr
Nachdem ich nun 2 Artikel zum Thema gelesen habe, bin ich verstört. Alle Beteiligten scheinen ordentlich einen an der Waffel zu haben.
25.10.2021 17:00 Uhr
Das drollige bei diesem Fall ist: Die "Geschädigten" sind angehende Mediziner.
Da hat man dich gleich viel mehr Vertrauen in die Heilkunst.
25.10.2021 17:31 Uhr
Wenn das Urteil zu milde ist würde mich mal interessieren was in der Anklageschrift steht.
25.10.2021 17:35 Uhr
'Wir bringen dich in den Knast' war wohl ein vorauseilendes Weihnachtsgeschenk.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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