Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Findest du es "fahrlässig" oder "grob fahrlässig", wenn man trotz roter Ampel in eine Kreuzung einfährt, weil man sich von Linksabbiegern, denen schon grün gezeigt wird, versehentlich mitziehen lässt? |
| 1 - 15 / 15 Meinungen | |
|
|
31.05.2021 18:31 Uhr |
|
|
| |
Ja, finde ich. Denn man war dabei unkonzentriert. Das heißt nicht, dass es nicht verständlich ist, das ist es sehr wohl und vermutlich könnte das auch jedem passieren. Aber das reicht halt nicht. |
|
|
|
31.05.2021 18:36 Uhr |
|
|
| |
Fahrlässig. |
|
|
|
31.05.2021 18:37 Uhr |
|
|
| |
Ich neige eher zu grober Fahrlässigkeit. Im Strafrecht - ja, okay, anderes Rechtsgebiet in solchen Fällen - gab es durchaus schon Verurteilungen wegen Fahrlässigkeitsdelikten, weil ein Fahrer sich von einer Wespe hat ablenken lassen und dadurch einen Unfall verursachte. Das sei dann kein Reflex, sondern eine bewusste Handlung.
Wäre es ein Reflex, wäre ein Überfahren der Ampel weder fahrlässig noch grob fahrlässig. Allerdings spricht das schon dafür, anzunehmen, dass das Anfahren, nur weil die Linksabbiegerampel grün zeigt, ein willensgetragener Akt ist, bei dem eigentlich jedem Verkehrsteilnehmer offensichtlich klar sein muss, dass es keine gleichzeitige Grünschaltung für links und geradeaus geben kann.
Wenn ich es nicht vergesse, spoilere ich in ein paar Stunden oder Tagen, wie die Rechtsprechung das sieht. |
|
|
|
31.05.2021 18:48 Uhr |
|
|
| |
Das kann man noch als einfach durchgehen lassen. Wenn das schon grob, wäre, was ist dann ein Rechtsabbieger, der am Grünen Pfeil nicht zweimal anhält und Passanten gefährdet? |
|
|
|
31.05.2021 18:59 Uhr |
|
|
| |
Ich würde das als klassisches Augenblicksversagen sehen, das nach ständiger Rechtsprechung ohne Hinzukommen weiterer Gründe grundsätzlich nicht dazu geeignet ist, den Schuldvorwurf herabzustufen. Grundsätzlich gehen die Gerichte bei Rotlichtverstößen, insbesondere wenn es länger als 1 Sekunde rot ist, von grober Fahrlässigkeit aus.
Lange Rede, wenig Sinn: grobe Fahrlässigkeit. |
|
|
|
31.05.2021 18:59 Uhr |
|
|
| |
Ich finde die einfache Fahrlässigkeit schon zu hoch gegriffen.
Bei grün anfahren sehe ich eher als Reflexhandlung. |
|
|
|
31.05.2021 19:09 Uhr |
|
|
| |
Würde aber trotzdem bei der groben Fahrlässigkeit bleiben ;-). Gerade weil ein qualifizierter Rotlichtverstoß schwerer wiegt als ein Parken ohne Parkschein - und der Gesetzgeber hier entsprechend mehr Aufmerksamkeit verlangt. |
|
|
|
31.05.2021 20:13 Uhr |
|
|
| |
Ich halte es für grob fahrlässig, denn es werden hier Regeln der Vorfahrt verletzt. Bei sowas besteht regelmäßig erhöhte Unfallgefahr.
"Fahrlässig" gilt nach meinem Verständnis eher für Pillepalle-Ordnungswidrigkeiten wie kaputter rechter Außenspiegel und sowas. |
|
|
|
31.05.2021 21:31 Uhr |
|
|
| |
Dürfte auf den Fall ankommen. Mal ganz grob: wenn das jemandem passiert, der dort regelmäßig fährt, die Strecke und die Ampelsituation kennt usw. dann dürfte es sich dabei tendentiell eher um grobe Fahrlässigkeit handeln. Wenn das einem Urlauber passiert, der das erste Mal über diese Kreuzung fährt und dann aus Dusseligkeit Gas gibt, weil der neben ihm auch Gas gibt, da könnte das als fahrlässig durchgehen.
Faustformel ist, dass es grob fahrlässig ist, über eine rote Ampel zu fahren, aber es dürfte auf die Umstände ankommen.
Kann ja auch sein, dass der Hintermann auch nicht heller ist und schon gehupt hat und derjenige darauf reingefallen ist.
Ergo: schwer zu sagen. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.05.2021 21:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
01.06.2021 08:13 Uhr |
|
|
| |
Die Ampel an sich ist ein verkehrsregelnder Signalgeber, der schon von seiner Eigenschaft her die volle Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers verlangt. Der Lenker hat sich demzufolge an der Ampel auf das für ihn vorgesehene Lichtzeichen zu konzentrieren.
Die Gefahrgeneigtheit bei Missachten des Ampelsignals ist extrem hoch. Von daher ist im Regelfall von einer groben Fahrlässigkeit auszugehen. Ausnahmen können eventuell durch Umstände gegeben sein, die dem entscheidenden Gericht glaubhaft darzulegen sind. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
| 1 - 15 / 15 Meinungen | |
| |
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 6.46
Wahlkampf
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.09.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.10.2024 20:00 - 08.10.2024 20:00 Wahl zum/zur 77. Internet-Kanzler/-in
|