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Fragenübersicht Findest du es "fahrlässig" oder "grob fahrlässig", wenn man trotz roter Ampel in eine Kreuzung einfährt, weil man sich von Linksabbiegern, denen schon grün gezeigt wird, versehentlich mitziehen lässt?
1 - 15 / 15 Meinungen
31.05.2021 18:31 Uhr
Ja, finde ich. Denn man war dabei unkonzentriert. Das heißt nicht, dass es nicht verständlich ist, das ist es sehr wohl und vermutlich könnte das auch jedem passieren. Aber das reicht halt nicht.
31.05.2021 18:34 Uhr
Zitat:
Ja, finde ich. Denn man war dabei unkonzentriert. Das heißt nicht, dass es nicht verständlich ist, das ist es sehr wohl und vermutlich könnte das auch jedem passieren. Aber das reicht halt nicht.


Was findest Du denn nun?
Fahrlässig, oder grob fahrlässig.
Ich kann mich da irgendwie nicht festlegen.
31.05.2021 18:36 Uhr
Fahrlässig.
31.05.2021 18:37 Uhr
Ich neige eher zu grober Fahrlässigkeit. Im Strafrecht - ja, okay, anderes Rechtsgebiet in solchen Fällen - gab es durchaus schon Verurteilungen wegen Fahrlässigkeitsdelikten, weil ein Fahrer sich von einer Wespe hat ablenken lassen und dadurch einen Unfall verursachte. Das sei dann kein Reflex, sondern eine bewusste Handlung.

Wäre es ein Reflex, wäre ein Überfahren der Ampel weder fahrlässig noch grob fahrlässig. Allerdings spricht das schon dafür, anzunehmen, dass das Anfahren, nur weil die Linksabbiegerampel grün zeigt, ein willensgetragener Akt ist, bei dem eigentlich jedem Verkehrsteilnehmer offensichtlich klar sein muss, dass es keine gleichzeitige Grünschaltung für links und geradeaus geben kann.

Wenn ich es nicht vergesse, spoilere ich in ein paar Stunden oder Tagen, wie die Rechtsprechung das sieht.
31.05.2021 18:48 Uhr
Das kann man noch als einfach durchgehen lassen. Wenn das schon grob, wäre, was ist dann ein Rechtsabbieger, der am Grünen Pfeil nicht zweimal anhält und Passanten gefährdet?
31.05.2021 18:55 Uhr
Zitat:
Wenn ich es nicht vergesse, spoilere ich in ein paar Stunden oder Tagen, wie die Rechtsprechung das sieht.


Ja, mach mal. Das wäre interessant, einen Abgleich zu haben zwischen der Sichtweise von Laien und Juristen ;-)
31.05.2021 18:59 Uhr
Ich würde das als klassisches Augenblicksversagen sehen, das nach ständiger Rechtsprechung ohne Hinzukommen weiterer Gründe grundsätzlich nicht dazu geeignet ist, den Schuldvorwurf herabzustufen. Grundsätzlich gehen die Gerichte bei Rotlichtverstößen, insbesondere wenn es länger als 1 Sekunde rot ist, von grober Fahrlässigkeit aus.

Lange Rede, wenig Sinn: grobe Fahrlässigkeit.
31.05.2021 18:59 Uhr
Ich finde die einfache Fahrlässigkeit schon zu hoch gegriffen.
Bei grün anfahren sehe ich eher als Reflexhandlung.
31.05.2021 19:02 Uhr
Zitat:
Ich würde das als klassisches Augenblicksversagen sehen, das nach ständiger Rechtsprechung ohne Hinzukommen weiterer Gründe grundsätzlich nicht dazu geeignet ist, den Schuldvorwurf herabzustufen. Grundsätzlich gehen die Gerichte bei Rotlichtverstößen, insbesondere wenn es länger als 1 Sekunde rot ist, von grober Fahrlässigkeit aus.

Lange Rede, wenig Sinn: grobe Fahrlässigkeit.


Da gibt es immer mehr Oberlandesgerichte, die ein vorheriges Stehenbleiben an der Ampel schon als ausreichend erachten, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wegkippen zu lassen...ich stelle die Umfrage ja nicht ohne Grund
31.05.2021 19:08 Uhr
Zitat:
die ein vorheriges Stehenbleiben an der Ampel schon als ausreichend erachten, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wegkippen zu lassen


Echt? Gut, Verkehrsrecht ist jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet, da habe ich nicht viel Ahnung und dementsprechend wenig Berührung mit der aktuellen Rechtsprechung.
31.05.2021 19:09 Uhr
Würde aber trotzdem bei der groben Fahrlässigkeit bleiben ;-). Gerade weil ein qualifizierter Rotlichtverstoß schwerer wiegt als ein Parken ohne Parkschein - und der Gesetzgeber hier entsprechend mehr Aufmerksamkeit verlangt.
31.05.2021 19:10 Uhr
Zitat:
Zitat:
die ein vorheriges Stehenbleiben an der Ampel schon als ausreichend erachten, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wegkippen zu lassen


Echt? Gut, Verkehrsrecht ist jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet, da habe ich nicht viel Ahnung und dementsprechend wenig Berührung mit der aktuellen Rechtsprechung.


Na ja, mal so, mal so. Es gibt einen BGH-Entscheid von vor10 Jahren oder sowas, der mal die abweichende Rechtsprechung der Landgerichte und Oberlandesgerichte darauf zusammengefasst und zustimmend gesagt hat, dass im Einzelfall (wie du sagtest) etwas anderes gelten kann, ...beispielsweise bei vorherigem Stehenbleiben und Mitziehenlassen. Aber bei Würdigung des Einzelfalls.

Ich bin da ja nicht so empfindlich, für mein Gefühl ist das grob fahrlässig und es würde mir die Arbeit stark erleichtern
31.05.2021 20:13 Uhr
Ich halte es für grob fahrlässig, denn es werden hier Regeln der Vorfahrt verletzt. Bei sowas besteht regelmäßig erhöhte Unfallgefahr.

"Fahrlässig" gilt nach meinem Verständnis eher für Pillepalle-Ordnungswidrigkeiten wie kaputter rechter Außenspiegel und sowas.
31.05.2021 21:31 Uhr
Dürfte auf den Fall ankommen. Mal ganz grob: wenn das jemandem passiert, der dort regelmäßig fährt, die Strecke und die Ampelsituation kennt usw. dann dürfte es sich dabei tendentiell eher um grobe Fahrlässigkeit handeln. Wenn das einem Urlauber passiert, der das erste Mal über diese Kreuzung fährt und dann aus Dusseligkeit Gas gibt, weil der neben ihm auch Gas gibt, da könnte das als fahrlässig durchgehen.

Faustformel ist, dass es grob fahrlässig ist, über eine rote Ampel zu fahren, aber es dürfte auf die Umstände ankommen.

Kann ja auch sein, dass der Hintermann auch nicht heller ist und schon gehupt hat und derjenige darauf reingefallen ist.

Ergo: schwer zu sagen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.05.2021 21:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.06.2021 08:13 Uhr
Die Ampel an sich ist ein verkehrsregelnder Signalgeber, der schon von seiner Eigenschaft her die volle Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers verlangt. Der Lenker hat sich demzufolge an der Ampel auf das für ihn vorgesehene Lichtzeichen zu konzentrieren.
Die Gefahrgeneigtheit bei Missachten des Ampelsignals ist extrem hoch. Von daher ist im Regelfall von einer groben Fahrlässigkeit auszugehen. Ausnahmen können eventuell durch Umstände gegeben sein, die dem entscheidenden Gericht glaubhaft darzulegen sind.
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