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Anfang-5711 - 715 / 5154 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  offline  07.05.2021 11:32 Uhr
Sollte man über die Konvergenzkriterien und deren Abschaffung oder Modifikation nachdenken, wie dies von Seiten des österreichischen EU-Kommissars angedacht wurde?
Ausgerechnet der von Österreich – einem Mitglied der „Sparsamen Vier“ – entsandte EU-Kommissar, Johannes „Gio“ Hahn, hat sich neulich in einem Interview dafür ausgesprochen, die fixe Staatsschuldenregel des Maastricht-Vertrags zu kippen. Es sei sinnlos, eine Staatsschuldengrenze von maximal 60 Prozent des BIPs vorzuschreiben, wenn Länder wie Griechenland (205 Prozent Schuldenquote) oder Italien (156 Prozent) so weit von der Schuldengrenze des Stabilitätspakts entfernt seien, dass sie diese auf Sicht nie und nimmer erreichen können, hat der für Haushaltsfragen zuständige Kommissar gemeint.

Das verleite diese nur dazu, nach der „Hut drauf“-Methode jede Budgetdisziplin fahren zu lassen. Besser wäre es, für jedes Land „realistische“, also erreichbare Schuldenverringerungsziele festzulegen.

Tatsächlich ist die Maastricht-Schuldengrenze, deren Einhaltung als wesentliches Stabilitätskriterium für den Euro festgelegt worden war, von vielen Mitgliedstaaten seit jeher nicht als Limit, sondern als unverbindliche Empfehlung betrachtet worden. Nicht wenige Länder haben dieses Kriterium, ursprünglich eigentlich als eine Grundvoraussetzung für die Euro-Teilnahme gedacht, in den zwei Jahrzehnten des Bestehens der Europa- Währung kein einziges Mal erfüllt. Auch Österreich, das ja nicht zu den ganz großen Schuldenkaisern der Union zählt, hat das nie geschafft. So gesehen hat Hahn natürlich recht: Wenn du bemerkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab, sagt eine alte, den Dakotas zugeschriebene Weisheit.

Die Presse vom 07.05.2021

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991175.htm

Erläuterung zu Konvergenzkriterien
 Ja auf jeden Fall.11,1%  (1)
 Nur, wenn man auch dann jeweils Ziele vorgibt.11,1%  (1)
 Man sollte überhaupt keine Ziele mehr vorgeben.0,0%  (0)
 Nein, es sollte bleiben wie es ist.22,2%  (2)
 Ich will diskutieren.11,1%  (1)
 Ich will Punkte.44,4%  (4)
 
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Von:  Kreuzeiche  06.05.2021 21:30 Uhr
Hättest Du gerne flexible Arbeitszeiten?
Gemeint ist damit, dass Du dann arbeitest, wenn Du Lust dazu hast. Denoch muss die Arbeit erledigt werden.

Hier ein Auszug aus Wikipedia:
"Als flexible Arbeitszeit (verkürzt auch Flexzeit genannt) werden Vereinbarungen bezeichnet, die hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit von der sogenannten Normalarbeitszeit abweichen. Sie kann tägliche, wöchentliche, monatliche oder auch andere Regelungen betreffen.

„Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage“ unterliegen, wenn ein kollektiver Bezug vorhanden ist, nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz der Mitbestimmung des Betriebsrates. Das bringt es mit sich, dass bei der Gestaltung der Arbeitszeit im Allgemeinen sowohl die Interessen der Mitarbeiter als auch die Ziele des Betriebes berücksichtigt werden. Bei der Arbeitszeitgestaltung können Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber auftreten. Andererseits kann sie je nach Ausprägung und Nutzung im beiderseitigen Interesse sein."

https://de.wikipedia.org/wiki/Flexible_Arbeitszeit
 Ja, das hätte ich gerne10,0%  (1)
 Nein, ich möchte das nicht0,0%  (0)
 Das ist in meinem Job nicht möglich10,0%  (1)
 Ich bin da unschlüssig0,0%  (0)
 Ich als Rentner, Student, Freiberufler arbeite nicht nach festen Zeiten30,0%  (3)
 Diskussion10,0%  (1)
 Bimbes40,0%  (4)
 
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Von:  offline  06.05.2021 12:39 Uhr
Wurde die Frage einer EU-Richtlinie für Mindestlöhne von den europäischen Behörden falsch behandelt und kannst Du die Auffassung jener Staaten teilen, die über eine langjährige sozialpartnerschaftliche Tradition verfügen?
Auch die Landtage Vorarlbergs und Oberösterreichs lehnen den Vorschlag ab, weil sie in ihm einen Eingriff in die Lohnfestsetzung sehen. Der oberösterreichische Landtag erachte den Vorschlag vom 28. Oktober vorigen Jahres „in erheblichem Ausmaß als kompetenzwidrig“, heißt es in einer Stellungnahme an den Bundesrat vom 12. Dezember. „Die Erlassung einer solchen Richtlinie würde ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgen und die primärrechtlichen Regelungsschranken der Union zulasten der Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner überschreiten.“ Ähnlich tönt es aus Bregenz. „Es wird festgestellt, dass der Richtlinienvorschlag in weiten Teilen EUkompetenzrechtlich nicht gedeckt ist“, teilte der Landtag dem Bundesrat am 9. Dezember mit.

Was ist der Stein des Anstoßes? Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) es ihr erlaube, Regeln für die Lohnfestsetzung zu schreiben. Dieser Artikel listet unter dem Kapitel „Sozialpolitik“ jene Gebiete auf, in denen die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten „unterstützt und ergänzt“. Darunter finden sich unter anderem die Arbeitsbedingungen – ausdrücklich aber nicht das Arbeitsentgelt. Argument der Kommission: „Da im Vorschlag keine Maßnahmen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitsentgelts enthalten sind“, seien die Kompetenzen klar eingehalten worden.

Dem widersprechen neben Österreich mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Dänemark und Schweden, die auf eine lange Tradition der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit zurückblicken. Denn die Richtlinie berge das Risiko, in die Höhe von Löhnen und Gehältern einzugreifen. Darauf weist auch ein Gutachten des juristischen Dienstes des Rates hin, das am 9. März erstellt wurde. Es liegt der „Presse“ in Teilen vor. Der Rechtsdienst stellt zwar dem Vorschlag als Ganzem die Unbedenklichkeit aus – nicht aber seinem Artikel 6. Dieser sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für bestimmte Gruppen „unterschiedliche Sätze des gesetzlichen Mindestlohns zulassen“, wobei sie „diese Variationen auf ein Minimum“ beschränken und sicherstellen, „dass sie in jedem Fall diskriminierungsfrei, verhältnismäßig, gegebenenfalls zeitlich begrenzt sowie objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind“. Das sei tabu, warnt der Rechtsdienst. Artikel 6 solle geändert oder abgeschafft werden.

Die Presse vom 06.05.2021
 Es wurde falsch angegangen und ich teile die Auffassung der sozialpartnerschaftlichen Staaten.0,0%  (0)
 Es wurde falsch angegangen und ich teile die Auffassung der sozialpartnerschaftlichen Staaten nicht.0,0%  (0)
 Es wurde falsch nicht angegangen, aber ich teile die Auffassung der sozialpartnerschaftlichen Staaten.0,0%  (0)
 Ich sehe hier andere Zwickmühlen.11,1%  (1)
 Ich sehe hier überhaupt kein Problem und fordere eine rasche Umsetzung.0,0%  (0)
 Ich will diskutieren.22,2%  (2)
 Ich will Punkte.66,7%  (6)
 
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Von:  offline  05.05.2021 12:55 Uhr
Denkst Du, dass Dein Chef einen Blick in die Einzelnachweise Deines Diensttelefons tätigt und so Dein Telefonverhalten kontrolliert?
Gelöst von diesem Fall und durchaus auch vernetzt zum Hintergrund darf hier diskutiert werden.

Es geht um die Durchsuchung von Telefonverbindungsdaten und beruflichen E-Mails von Mitarbeitern. Diese erfolgte mit Einwilligung der Betroffenen, aber ohne Einbindung des Betriebsrats. Aber warum kam es dazu? Es habe da „sehr viele Missverständnisse“ gegeben, sagt Robert Eichler, Leiter Compliance und Internal Audit im Konzern, im Gespräch mit d er „Presse“. Fakt sei aber auch, dass immer wieder Interna aus dem Unternehmen nach außen gedrungen seien. Und da gehe es nicht um Gerüchte und Spekulationen. Sondern um Informationen von wirtschaftlicher Bedeutung, „das ist ein großer Unterschied“.

Die Presse 05.05.2021
 Ja18,2%  (2)
 Nein54,5%  (6)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes27,3%  (3)
 
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Von:  offline  05.05.2021 09:44 Uhr
Würdest Du sagen, dass die Staaten heucheln, wenn sie sich über internationale Konzerne und deren Steuersparmaßnahmen beschweren, da sie selbst hier die Türen geöffnet haben?
Der erste: Die Steuersysteme, vor allem das der Gewinnbesteuerung, stammen im Prinzip aus dem 19. Jahrhundert und sind nicht mehr fit für das digitale Zeitalter. Zum einen sehen sich untereinander im Wettbewerb um Firmenansiedlungen stehende Nationalstaaten immer öfter monopolartig agierenden globalen Konzernen gegenüber, die in diesem Umfeld Gewinne nach Belieben dort entstehen lassen können, wo diese am wenigsten Steuern kosten. Zum anderen sind diese Systeme auf Unternehmen zugeschnitten, die „handfeste“ Produkte produzieren und vertreiben – und dafür eine Betriebsstätte benötigen. Digitale Konzerne brauchen das nicht: Software, E-Books, Musik kommen von überall her per Datenleitung, der Lieferant ist für die lokalen Steuerbehörden nicht greifbar.

Der zweite: Die Steuergesetzgebung ist ein wesentlicher Faktor bei Betriebsansiedlungen. Staaten unterbieten einander sehr häufig bei der Unternehmensbesteuerung, um Investitionen ins Land zu locken. Und machen dabei die Tore für Steueroptimierungsstrategien von internationalen Konzernen sehr weit auf.

Das ließe sich allerdings durch ein bisschen internationale Kooperation in den Griff bekommen. Es wird ja schon jetzt auf internationaler Ebene, auch im Rahmen der OECD, viel über Gegenmaßnahmen gesprochen. Etwa über die Schaffung von „digitalen Betriebsstätten“, mit denen Digitalkonzerne steuerlich dort eingefangen werden können, wo sie ihr Geschäft machen. Oder über Mindeststeuersätze, die einen Wettlauf ins Bodenlose verhindern.

Die Presse vom 05.05.2021
 Ja37,5%  (3)
 Nein12,5%  (1)
 Diskussion12,5%  (1)
 Bimbes37,5%  (3)
 
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