Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Bei einer Führungsklausur haben laut NZZ und NIUS Abteilungsleiter des Innenministeriums einen "Wunschbaum" erstellt, darunter der Wunsch zur Entwicklung einer Strategie zur AfD-Bekämpfung. Siehst Du darin einen Verstoß gegen die Neutralitätspfl
1 - 20 / 41 Meinungen+20Ende
0
20.02.2024 20:44 Uhr
Hm. Offenbar stimmt die Vorschau einer Umfrage nicht mit dem überein, was dann hinterher bei dol erscheint. Laut Vorschau hatte ich nämlich noch ein paar Zeichen frei...

Die Frage lautet also: Siehst Du darin einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht?
20.02.2024 20:49 Uhr
Ich würde übrigens einen solchen sehen. Die Bekämpfung der Opposition gehört nicht zu den Aufgaben des Innenministeriums. Als Privatmeinung wäre es in Ordnung, aber nicht im Dienst.
20.02.2024 20:51 Uhr
Da es aus dem Hause von Frau Faeser kommt, wundert mich das überhaupt nicht. Wie der Kopf, so stinkt auch der restliche Fisch.
20.02.2024 20:54 Uhr
Ja klar, aber beim Kampf gegen Rechts, bzw. die AfD zählen solche rechtsstaatliche Prinzipien nicht mehr.

Wie sagte jüngst noch Herr Haldenwang, der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, er kann nicht allein die Umfragewerte der AfD klein halten, offenbar hat er jetzt Hilfe gefunden.
21.02.2024 00:38 Uhr
Embedded Journalism scheint leider ein Trend zu sein. Peinlich für die Beteiligten. Außerdem ist es eine Form von Korruption auf beiden Seiten. Die einen veruntreuen Steuergeld, die anderen verkaufen ihren Berufsethos.
21.02.2024 01:00 Uhr
Nein. Da die Bundesregierung eines der drei Verfassungsorgane ist, die ein Verbotsverfahren gegen eine Partei anstrengen können, darf in einem Ministerium der Bundesregierung auch laut darüber nachgedacht werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.02.2024 01:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.02.2024 01:03 Uhr
Zitat:
darf in einem Ministerium der Bundesregierung auch laut darüber nachgedacht werden.


Ja klar, wenn einem alle demokratischen Maßstäbe verrutscht sind, sieht man das vermutlich so.
21.02.2024 01:07 Uhr
Interessanterweise fühlte sich Faeser damit schon getroffen, denn sie distanzierte sich sogleich davon und bemerkte, es handle sich um eine "Einzelmeinung" (was ich ihr allerdings nicht abnehme).
21.02.2024 01:09 Uhr
Zitat:
Zitat:
darf in einem Ministerium der Bundesregierung auch laut darüber nachgedacht werden.


Ja klar, wenn einem alle demokratischen Maßstäbe verrutscht sind, sieht man das vermutlich so.


Du möchtest also, dass vor dem Stellen von Verbotsanträgen nicht nachgedacht wird?
21.02.2024 01:12 Uhr
Zitat:
Nein. Da die Bundesregierung eines der drei Verfassungsorgane ist, die ein Verbotsverfahren gegen eine Partei anstrengen können, darf in einem Ministerium der Bundesregierung auch laut darüber nachgedacht werden.


Du hast den Sachverhalt offensichtlich nicht ganz erfasst. Sie haben nicht über ein Verbot beraten, sondern über Propaganda-Maßnahmen gegen diese Partei. Das kann als Arbeitszeit, und vor allem als Arbeitsinhalt, in einem Ministerium, außerdem aus Steuermitteln bezahlt, nicht gerechtfertigt werden: Es widerspricht den Aufgaben.
21.02.2024 01:13 Uhr
Zitat:
Du möchtest also, dass vor dem Stellen von Verbotsanträgen nicht nachgedacht wird?


Es gibt keinerlei Gründe für ein Verbot, außer linksideologische.
21.02.2024 01:14 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
darf in einem Ministerium der Bundesregierung auch laut darüber nachgedacht werden.


Ja klar, wenn einem alle demokratischen Maßstäbe verrutscht sind, sieht man das vermutlich so.


Du möchtest also, dass vor dem Stellen von Verbotsanträgen nicht nachgedacht wird?


Ãœber parteipolitische Propaganda nachdenken, als Arbeitszeit in einem Ministerium, bezahlt aus Steuergeldern?

Nein, das möchten wir nicht.
21.02.2024 01:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Du möchtest also, dass vor dem Stellen von Verbotsanträgen nicht nachgedacht wird?


Es gibt keinerlei Gründe für ein Verbot, außer linksideologische.


Das sagst du aus rechtsideologischer Sicht. Erwartbar.

Ich hoffe sogar, dass in den Verfassungsorganen, die zu einem Verbotsantrag berechtigt sind im Falle der AfD zumindest mal drüber nachgedacht wird. Ich mag nachdenkende Regierungen, Parlamente und einen nachdenkenden Bundesrat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.02.2024 01:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.02.2024 01:19 Uhr
Zitat:
Das sagst du auch rechtsideologischer Sicht. Erwartbar.


Keineswegs, denn ich würde das auch in Bezug auf die Linkspartei so sehen. Der politische Gegner ist nämlich nicht der teuflische Feind in personam, sondern nur ein Gegner, der inhaltlich zu stellen ist - mit der Überzeugung, dass die eigenen Argumente so stichhaltig sind, dass sie auch die Wähler überzeugen werden.

Wer auf Verbote setzt, misstraut letztendlich den eigenen Inhalten.
21.02.2024 01:23 Uhr
"Wer auf Verbote setzt, misstraut letztendlich den eigenen Inhalten."

Das Verbotsverfahren ist in Deutschland demokratisch, es ist grundgesetzlich geregelt.
21.02.2024 01:24 Uhr
Zitat:
Das Verbotsverfahren ist in Deutschland demokratisch, es ist grundgesetzlich geregelt.


Genau, und deswegen wurde schon lange keine Partei mehr verboten.
Linksextreme Maßstäbe sind nämlich nicht die Maßstäbe des Rechtsstaats.
21.02.2024 01:24 Uhr
Grundgesetz Artikel 21:

"(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
21.02.2024 01:25 Uhr
Zitat:
"(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.


Schön zitiert, es trifft halt nur nicht zu auf die AfD.
21.02.2024 01:26 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das Verbotsverfahren ist in Deutschland demokratisch, es ist grundgesetzlich geregelt.


Genau, und deswegen wurde schon lange keine Partei mehr verboten.
Linksextreme Maßstäbe sind nämlich nicht die Maßstäbe des Rechtsstaats.


Es ist aber möglich. Im Falle der NPD scheiterte das Verbot daran, dass das Gericht die bescheinigte Verfassungsfeindlichkeit im Falle der Partei nicht als wirksam umsetzbar ansah. Die NPD ist laut Gericht verfassungsfeindlich, aber nicht stark genug zur Umsetzung.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.02.2024 01:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.02.2024 01:27 Uhr
Zitat:
Zitat:
"(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.


Schön zitiert, es trifft halt nur nicht zu auf die AfD.


Das sagst du aus deiner rechtsideologischen Perspektive heraus.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 41 Meinungen+20Ende