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Fragenübersicht Sollte man die Anzeige vor dem Schiedsgericht an gewisse formaltechnische Grundlagen binden?
1 - 20 / 37 Meinungen+20Ende
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14.04.2021 11:03 Uhr
Es läuft ja gerade ein Doliszit, dass weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen definiert. Ich bin schon ein Freund von etwas strengeren Regeln, schaue aber auch, dass es nicht zu viel wird, weil das Verfahren dann ggf. für einige zu schwierig nachzuvollziehen wird.
14.04.2021 11:04 Uhr
Ja, die Anzeigen sollten per Ansichtskarte auf dem Postweg eingereicht werden.
14.04.2021 11:04 Uhr
Zitat:
Es läuft ja gerade ein Doliszit, dass weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen definiert. Ich bin schon ein Freund von etwas strengeren Regeln, schaue aber auch, dass es nicht zu viel wird, weil das Verfahren dann ggf. für einige zu schwierig nachzuvollziehen wird.


Das heißt, ich könnte das in die Diskussion dort einbringen
14.04.2021 11:05 Uhr
Zitat:
Zitat:
Es läuft ja gerade ein Doliszit, dass weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen definiert. Ich bin schon ein Freund von etwas strengeren Regeln, schaue aber auch, dass es nicht zu viel wird, weil das Verfahren dann ggf. für einige zu schwierig nachzuvollziehen wird.


Das heißt, ich könnte das in die Diskussion dort einbringen


Könntest du nicht nur, kannst du sogar. Gegebenenfalls werde ich aber vorschlagen, weitere Verschärfungen abzutrennen.
14.04.2021 11:07 Uhr
Zitat:
Es läuft ja gerade ein Doliszit, dass weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen definiert.


Wo finde ich das Doliszit?
14.04.2021 11:07 Uhr
Hier:

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296765&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242
14.04.2021 11:08 Uhr
Man könnte auch darauf bauen, dass derjenige, der eine Anzeige einreicht, auch ein Interesse hat, dass die Jury das Anliegen versteht und eine Sanktion verhängt. Sonst bräuchte man die Anzeige nämlich nicht.

Und wenn der Anzeigesteller ein Interesse hat, macht er sich auch die Mühe, sein Anliegen vollständig und verständlich darzustellen. Wenn es ihm aber unwichtig ist und er einfach was hinrotzt, dann wird sein Wunsch nach Sanktion nicht erfüllt.

Man muss hier nicht für 2-3 Leute eine neue Regel schaffen.
14.04.2021 11:09 Uhr
Zitat:
Ich würde noch eine Sache zur Diskussion stellen, die ich mittels einer Umfrage bereits thematisiert habe.

Es geht darum, ob man die Anzeigeformalitäten nicht festlegen sollte. Was muss in einer Anzeige drinnen sein, welche Grundlagen müssen vorhanden sein.

a) Url
b) Meinung (als Zitat)
c) Definition des Verstoßes gemäss der Doliquette.

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296765&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242

LG


@Joe Quimby

Ist eingebracht

In welcher Art und Weise das ausformuliert sein muss oder auch nicht, müsste man sich anschauen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.04.2021 11:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.04.2021 11:09 Uhr
[quote]Hier:/quote]

Ach so, ich dachte die Abstimmung liefe schon.
14.04.2021 11:11 Uhr
Ach - und im vorliegenden Fall stellt sich auch die Frage, warum jemand, der überhaupt nicht persönlich betroffen ist, sich in einen Disput zwischen 2 anderen Mitspieler reinhängt und den vors SG bringt. Aber das wird mit dem aktuellen Doliszit der Regierung dann hoffentlich abgestellt.

Und nein, als Mod sieht man nicht, wer Anzeigen stellt und wer wie abstimmt. Aber auch als Mod (er)kennt man bestimmte Formulierungen und kann sie relativ eindeutig Mitspielern zuordnen.
14.04.2021 11:12 Uhr
Man kann an diesem Beispiel sehr schön sehen, wie aus einem handlichen Zettel schnell ein dickes Gesetzbuch werden kann. Wir könnten auch nach den 10 Geboten plus Bonusregel Auge um Auge, Zahn um Zahn aburteilen.
14.04.2021 11:13 Uhr
Das abgelaufene Verfahren hat eindeutige Defizite in der Begründung des Antrages aufgezeigt und deutlich gemacht, dass es nicht jedem gegeben ist, sprachliche Fertigkeiten und technische Umsetzungen zu nutzen und pflichtgemäß einzusetzen.

Aber INCLUSION hat in unserer Gesellschaft eine Größenordnung, die auch bei Dol2Day beachtet werden sollte!

Das bedeutet HILFE und nicht HOHN !

Das kann nicht bedeuten, daß Beschimpfungen wie "alte Schabracke" salonfähig bleiben, zumal sich dieser Angeklagte besonders prädestiniert fühlt in niveaulosen Entäußerungen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.04.2021 11:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.04.2021 11:13 Uhr
Zitat:
Man kann an diesem Beispiel sehr schön sehen, wie aus einem handlichen Zettel schnell ein dickes Gesetzbuch werden kann.
Und auch dann wird es Fälle geben, in denen Leute absichtlich oder auch unabsichtlich die Grenzen der Regeln austesten und wenn man immer weiter präzisiert, enden wir hier beim Umfang des BGB inkl. aller Kommentare.
14.04.2021 11:15 Uhr
Zitat:
Das kann nicht bedeuten, daß Beschimpfungen wie "alte Schabracke" salonfähig bleiben, zumal sich dieser Angeklagte besonders prädestiniert fühlt.


Ganz offensichtlich hatte der Account, der als "alte Schabracke" bezeichnet wurde kein allzu großes Problem mit dieser Anrede. Sonst hätte er sich die Mühe gemacht, selbst die Anzeige zu stellen.
14.04.2021 11:20 Uhr
Ich erspare Dir eine Retourkutsche!



@VADER
14.04.2021 11:20 Uhr
@Harzhexe

Ich halte hier niemanden für so schwach, dass er nicht in der Lage ist eine anständige Anzeige zu formulieren.

Inklusion ist hier wohl das falsche Stichwort, sonst müsste man hier fragen, ob jemand seine Freigabe vom Erwachsenenvertreter (Sachwalter) hat und das glaube ich auch nicht.

Ich halte hier niemanden für unterstützungswürdig, weil er sowas nicht formulieren könnte.

14.04.2021 11:20 Uhr
Zitat:
Das abgelaufene Verfahren hat eindeutige Defizite in der Begründung des Antrages aufgezeigt und deutlich gemacht, dass es nicht jedem gegeben ist, sprachliche Fertigkeiten und technische Umsetzungen zu nutzen und pflichtgemäß einzusetzen.

Aber INCLUSION hat in unserer Gesellschaft eine Größenordnung, die auch bei Dol2Day beachtet werden sollte!

Das bedeutet HILFE und nicht HOHN !

Das kann nicht bedeuten, daß Beschimpfungen wie "alte Schabracke" salonfähig bleiben, zumal sich dieser Angeklagte besonders prädestiniert fühlt in niveaulosen Entäußerungen.


Also bräuchten wir fürs Schiedsgericht eine Rechtsantragsstelle. Nun ja...
14.04.2021 11:26 Uhr
Zitat:
Das abgelaufene Verfahren hat eindeutige Defizite in der Begründung des Antrages aufgezeigt und deutlich gemacht, dass es nicht jedem gegeben ist, sprachliche Fertigkeiten und technische Umsetzungen zu nutzen und pflichtgemäß einzusetzen.



@Harzhexe

Wenn du dich auf eine derart billige Weise von deiner rundum mißglückten Anzeige distanzieren willst, dann ist immerhin daran die Intention zu begrüßen.

Nicht jedem sind sprachliche Fähigkeit gegeben, sagst du ganz richtig. Und natürlich bin ich auch für Inklusion bei dol2day. Auch in ihren geistigen Fähigkeiten nun ja nicht so begabte Menschen wie du sollten ihre Chancen haben dürfen...
14.04.2021 11:29 Uhr
Der Doler "Herbert" hat das getan, was eine Frau von jedem Mann in dieser Community hätte erwarten können nach dieser Dreckwerferei des Dolers, der sich derzeit AZ nennt.



Der Doler "Herbert" tat es mit "bestem Wissen und Gewissen" und entsprechend seines Ehrgefühls!

Ihn ebenso zu verhöhnen ist mehr als krass!
14.04.2021 11:30 Uhr
Zitat:
Ich erspare Dir eine Retourkutsche!



@VADER



@Harzhexe

Da wird der Vader aber erleichtert sein, dass er deiner vernichtenden Retourkutsche noch einmal entronnen ist.

Aber mal ehrlich: Macht es Sinn, mit Dingen zu drohen, die man im Zweifel doch nicht zustande bringt?
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