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Fragenübersicht Sind Doppelaccounts trotz Nr.3.2 der Doliquette eigentlich inzwischen stillschweigend geduldet?
1 - 16 / 16 Meinungen
15.05.2021 13:47 Uhr
Sobald Doppelaccounts identifiziert sind, werden sie gelöscht.
Leider ist es teilweise sehr schwer, solche DAs eindeutig zu identifizieren.
Geduldet werden sie also nicht.

PS: Falls der alte Account auf inaktiv war, während die neuen Accounts da waren, dann ist das in Ordnung.
15.05.2021 13:48 Uhr
Na Kreuzi, was war,da inhaltlich und im Hintergrund nicht ok?
Der Verweis'auf die Doliquette kann es ja hoffentlich nicht sein. :o)
15.05.2021 13:49 Uhr
Zitat:
Na Kreuzi, was war,da inhaltlich und im Hintergrund nicht ok?
Der Verweis'auf die Doliquette kann es ja hoffentlich nicht sein. :o)


Ich wollte nur eine weitere Eskalation verhindern.
Hat leider nicht geklappt.
15.05.2021 13:49 Uhr
Zitat:
Falls der alte Account auf inaktiv war, während die neuen Accounts da waren, dann ist das in Ordnung.


Wo steht das?
In der Doliquette ist diese Einschränkung der Nr.3.2 nirgendwo zu lesen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.05.2021 13:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.05.2021 13:50 Uhr
Zitat:
Ich wollte nur eine weitere Eskalation verhindern.
Hat leider nicht geklappt.


Eskalation?
Es handelt sich um eine Frage nach der Auslegung der Doliquette.
15.05.2021 13:52 Uhr
Es eine Umfrage vom 17.9.17 und eine Meinung aus diesem Zeitfenster.

War da kein anderer Account aktiv, würde ich es auch wie Kreuzi sehen. Ein stillgeschaltener Account ist kein Doppelaccount.

Selbst wenn jemand Account a und Account b hat, wäre das egal, solang a inaktiv ist, wenn b aktiv ist und umgekehrt.

Dieses Hopping wäre legal. Man könnte sogar zugeben, dass man es ist.
15.05.2021 13:53 Uhr
Zitat:
Zitat:
Falls der alte Account auf inaktiv war, während die neuen Accounts da waren, dann ist das in Ordnung.


Wo steht das?
In der Doliquette ist diese Einschränkung der Nr.3.2 nirgendwo zu lesen.


Nennt sich betriebliche Ãœbung.
Das wurde schon von der Altredax geduldet und auch mehrfach beschrieben.
15.05.2021 13:53 Uhr
@ Ignaz

Klingt logisch, klar.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.05.2021 13:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.05.2021 13:54 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich wollte nur eine weitere Eskalation verhindern.
Hat leider nicht geklappt.


Eskalation?
Es handelt sich um eine Frage nach der Auslegung der Doliquette.


Bezieht sich aber auf einen bestimmten Account.
Da gab es selbstverständlich keinerlei Intention deinerseits, gelle? :o)
15.05.2021 13:54 Uhr
Zitat:
@ Ignaz

Klingt logisch, klar.
Aber quch an Dich die Frage:
Wo steht das?


Wenn ich mich recht entsinne, dann hat Kalle das sogar mal gesagt.

Vllt weiß jemand die Stelle oder er kann es hier nochmal bestätigen.
15.05.2021 13:56 Uhr
@ Kreuzi und Ignaz

Gut, danke.

Gibt's denn noch mehr "betriebliche Ãœbungen"? Nicht dass jemand irgendwann mal eine solche vermutet und nachher sanktioniert wird.
15.05.2021 14:00 Uhr
Ich finde es übrigens gut und loyal von Kreuzi, dass er hier versucht gewisse Stacheln zu ziehen und versucht da ein wenig Ruhe reinzubringen.

Es ist nicht sinnvoll permanent volle Kante gegen jemanden zu fahren.

Wenn es einen Verdacht gibt, dass jemand DA hatte oder hat, dann sollte man das der Redax melden und hier keinen Feldzug versus Umfrage fahren.
15.05.2021 14:05 Uhr
Zitat:
Es eine Umfrage vom 17.9.17 und eine Meinung aus diesem Zeitfenster.

War da kein anderer Account aktiv, würde ich es auch wie Kreuzi sehen. Ein stillgeschaltener Account ist kein Doppelaccount.

Selbst wenn jemand Account a und Account b hat, wäre das egal, solang a inaktiv ist, wenn b aktiv ist und umgekehrt.

Dieses Hopping wäre legal. Man könnte sogar zugeben, dass man es ist.


Im Grunde ist eher fragwürdig es nicht zu zugeben.
15.05.2021 14:05 Uhr
Hast recht, Ignaz.

Die Dame war auch nur Anlass.
Ich bin jetzt auch wieder ganz brav und gucke mit dem Herzen.
15.05.2021 14:06 Uhr
Bzgl Altiv/Inaktiv: Wurde oben geklärt.
Und ansonsten gilt noch immer:
Vermuten kann man viel. Bis zum Beweis, bzw. bis ich mir absolut sicher bin gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.
Je nach Geschick des DA-Betreibers kann es schon mal dauern bis man ihm die DA-Haltung nachweisen kann.
Aber irgendwann macht er unweigerlich einen Fehler und dann kommen auch entsprechende Konsequenzen.
Was eben nicht reicht:
Wenn hier alle im Chor behaupten XY würde einen DA betreiben.
15.05.2021 15:26 Uhr
@rKa

Zitat:
Was eben nicht reicht
Wenn hier alle im Chor behaupten XY würde einen DA betreiben.


D'accord.
Hier war es nach eigener Aussage so (steht in einem GB).
Aber darum ging es nicht eigentlich sondern die Frage war allgemeiner Natur - und die Sache ist ja nun erläutert worden.
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