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Fragenübersicht Hertha BSC schmeißt Jens Lehmann wegen rassistischer Entgleisung aus seiner Berater- und Aufsichtsratsfunktion - richtiger Schritt?
Anfang-2041 - 60 / 91 Meinungen+20Ende
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05.05.2021 18:39 Uhr
Zitat:
Ja, natürlich. Das kann man berechtigterweise fordern, aber bei Nicht-Einhaltung sanktionieren sollte man es dennoch nicht.


Tut mir leid, ich kann deiner Argumentation nicht folgen.

Du fordest letztlich uneingeschränkte Freiheit für einen einzelnen, egal welche Folgen (für andere) das hat. So wird eine Gesellschaft nie funktionieren, wenn jeder ohne Konsequenzen das macht, was er will.
05.05.2021 18:39 Uhr
@ratio legis:

Folgen im Sinne von (gerne auch harschem) Widerspruch, selbstverständlich. Folgen im Sinne von Jobverlust und sozialer Ausgrenzung, nein.
05.05.2021 18:42 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ja, natürlich. Das kann man berechtigterweise fordern, aber bei Nicht-Einhaltung sanktionieren sollte man es dennoch nicht.


Tut mir leid, ich kann deiner Argumentation nicht folgen.

Du fordest letztlich uneingeschränkte Freiheit für einen einzelnen, egal welche Folgen (für andere) das hat. So wird eine Gesellschaft nie funktionieren, wenn jeder ohne Konsequenzen das macht, was er will.


Das sehe ich anders. Wenn jeder das macht, was er will, funktioniert es nicht. Aber jeder sollte das denken und sagen können, was er will. Das sehe ich auf jeden Fall so.

Grenzen hat das auch, aber die ziehe ich bei weitem nicht so eng wie Du. Ich möchte dieses Recht nur eingeschränkt sehen, wenn jemand einem anderen wirklich ernsthaft schadet, indem er Rufmord betreibt, zu Gewalt aufruft o.ä.

Dass sich irgendjemand durch eine Äußerung diskriminiert fühlt, darf für eine ernsthafte Strafe (und davon kann man bei einer Kündigung durchaus sprechen) aus meiner Sicht niemals ausreichen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.05.2021 18:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.05.2021 18:44 Uhr
Zitat:
Folgen im Sinne von Jobverlust und sozialer Ausgrenzung, nein.


Ich stelle mir gerade meinen heutigen Arbeitstag vor - voll mit Telefonkonferenzen mit Leuten aus allen möglichen Ländern, die wenigsten aus Deutschland - und da ist dann einer, der erstmal seine rassistischen Parolen ausbreitet.

Selbst wenn man das nur auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens reduzieren würde - ist das ein Umfeld, in dem man gerne und produktiv arbeitet?
05.05.2021 18:47 Uhr
Zitat:
Zitat:
Folgen im Sinne von Jobverlust und sozialer Ausgrenzung, nein.


Ich stelle mir gerade meinen heutigen Arbeitstag vor - voll mit Telefonkonferenzen mit Leuten aus allen möglichen Ländern, die wenigsten aus Deutschland - und da ist dann einer, der erstmal seine rassistischen Parolen ausbreitet.

Selbst wenn man das nur auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens reduzieren würde - ist das ein Umfeld, in dem man gerne und produktiv arbeitet?


Natürlich nicht. Und wenn jemand permanent Geschäftspartner beleidigt, kann man natürlich als Unternehmen Konsequenzen daraus ziehen. Aber ich würde zuerst das Gespräch suchen und den Kollegen bitten, das künftig zu lassen. Ist der Kollege uneinsichtig und fährt mit den beleidigenden Äußerungen fort, ist es durchaus nachvollziehbar, wenn daraus irgendwann Konsequenzen folgen.

Das ist aber eine völlig andere Ausgangslage als bei dem Fall um den es hier geht.
05.05.2021 18:54 Uhr
Zitat:
Das ist aber eine völlig andere Ausgangslage als bei dem Fall um den es hier geht.


In meinen Meetings heute wäre ein Ausfall von vielleicht 2 Stunden durch einen solchen Vorfall entstanden.

Wenn ein Aufsichtsrat solche Sprüche raushauen würde, würden alle Mitarbeiter das die nächsten 2 Wochen diskutieren, Kunden würden sofort abspringen und als Folge der Aktienkurs in den Keller gehen. Ich glaube, der wäre mit der Kündigung (ohne Schadenersatzforderungen) noch sehr gut bedient.
05.05.2021 18:58 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das ist aber eine völlig andere Ausgangslage als bei dem Fall um den es hier geht.


In meinen Meetings heute wäre ein Ausfall von vielleicht 2 Stunden durch einen solchen Vorfall entstanden.

Wenn ein Aufsichtsrat solche Sprüche raushauen würde, würden alle Mitarbeiter das die nächsten 2 Wochen diskutieren, Kunden würden sofort abspringen und als Folge der Aktienkurs in den Keller gehen. Ich glaube, der wäre mit der Kündigung (ohne Schadenersatzforderungen) noch sehr gut bedient.


Dass darauf sofort maximal empfindlich reagiert wird ist doch genau das Problem.
05.05.2021 19:00 Uhr
Zitat:
Das ist aber eine völlig andere Ausgangslage als bei dem Fall um den es hier geht.
Ich nehme an, dass DFB, DFL und auch Hertha BSC einen Verhaltenskodex haben, dem er sich mit seiner Unterschrift unter den Vertrag verpflicht hat.

Selbst wenn es von gesetzlicher Seite uneingeschränkte und folgenlose Meinungsfreiheit gäbe, hätte er seinen Vertrag verletzt, was einen Kündigungsgrund darstellt.

05.05.2021 19:01 Uhr
Zitat:
Dass darauf sofort maximal empfindlich reagiert wird ist doch genau das Problem.
Ich maße mir nicht an, festlegen zu dürfen, worauf andere empfindlich reagieren dürfen und worauf nicht.

Wenn Person A ungefiltert alles raushauen darf, dann darf Person B genauso ungefiltert empfindlich reagieren. Freiheit des einen, Freiheit des anderen.
05.05.2021 19:03 Uhr
Zitat:

Ich nehme an, dass DFB, DFL und auch Hertha BSC einen Verhaltenskodex haben, dem er sich mit seiner Unterschrift unter den Vertrag verpflicht hat.


Er hat sich verpflichtet, keine (meinetwegen rassistischen) Gags in WhatsApp-Chats zu äußern? Den Vertrag möchte ich sehen!
05.05.2021 19:05 Uhr
Zitat:
Den Vertrag möchte ich sehen!
Du würdest staunen, welche Verhaltensregeln mir als völlig normalem Mitarbeiter auferlegt sind und ich stehe für meinen Arbeitgeber kein bisschen in der Öffentlichkeit.
05.05.2021 19:05 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dass darauf sofort maximal empfindlich reagiert wird ist doch genau das Problem.
Ich maße mir nicht an, festlegen zu dürfen, worauf andere empfindlich reagieren dürfen und worauf nicht.

Wenn Person A ungefiltert alles raushauen darf, dann darf Person B genauso ungefiltert empfindlich reagieren. Freiheit des einen, Freiheit des anderen.


Wenn das weder für Person A noch für Person B zu ernsthaften Konsequenzen führen würde, wäre alles ok.
Wenn wir Sanktionen aber mit subjektiven Gemütslagen begründen, wird es schwierig.
05.05.2021 19:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Den Vertrag möchte ich sehen!
Du würdest staunen, welche Verhaltensregeln mir als völlig normalem Mitarbeiter auferlegt sind und ich stehe für meinen Arbeitgeber kein bisschen in der Öffentlichkeit.


Also wenn Dein Unternehmen ernsthaft regelt, was Du in WhatsApp so für Sachen schreibst, dann ist das aus meiner Sicht maximal gruselig - es sei denn es handelt sich um eine dienstliche Kommunikation via WhatsApp.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.05.2021 19:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.05.2021 19:54 Uhr
Zitat:
Also wenn Dein Unternehmen ernsthaft regelt,
es gibt Regeln für soziale Netzwerke.

Alles weitere würde hier zu weit führen, aber kommentarlos wollte ich mich dann doch nicht rausziehen.
05.05.2021 20:57 Uhr
Zitat:
Also wenn Dein Unternehmen ernsthaft regelt, was Du in WhatsApp so für Sachen schreibst, dann ist das aus meiner Sicht maximal gruselig - es sei denn es handelt sich um eine dienstliche Kommunikation via WhatsApp.


Ich empfehle Dir ein Studium der Rechtsprechung aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hoch zum Bundesarbeitsgericht. Ein Verhalten in sozialen Medien, dass gegen Richtlinien oder ethisch-moralische Regeln des Unternehmens verstößt ist nach herrschender Rechtsmeinung ein Kündigungsgrund. In minderschweren Fällen ein Grund zur Abmahnung und führt dann im Wiederholungsfall sicher zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Da wir hier von einer immensen Außenwirkung auf Verein und seine Sponsoren ausgehen können, wäre ein Grund nach §626 BGB (Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung) zweifelsfrei gegeben und somit eine fristlose Kündigung ziemlich rechtsicher durchführbar.
05.05.2021 21:01 Uhr
Um meinen Punkt vielleicht noch etwas deutlicher zu machen:

Ich will keinesfalls rassistische Beleidigungen rechtfertigen. Ich finde nur, man sollte anders damit umgehen. Äußert sich jemand entsprechend, sollte man zunächst mal herausfinden, ob das ernsthaft und eindeutig rassistisch gemeint war oder ob die Person einen (wenn auch vielleicht missglückten) Witz machen wollte. War es tatsächlich ernst gemeint, sollte man der Person deutlich machen, dass diese Art Äußerungen nicht gewünscht sind und nicht geduldet werden. Erst bei mehrfachem Zuwiderhandeln und eindeutigen Beleidigungen, hielte ich Konsequenzen für gerechtfertigt.

Das scheint im Fall Lehmann jedenfalls ganz anders gelaufen zu sein. Zudem wird der Fall jetzt öffentlich ausgetragen, was ich ebenfalls für falsch halte.
05.05.2021 21:02 Uhr
@Mystic

In der Wirtschaft befinden wir uns im Wechselwirkungsverhältnis aus Verträgen und Verpflichtungen. Die Freiheit wird auf dem Vertragspapier bereits teilweise zugunsten eines konkludenten Verhaltens zum Vorteil beider Parteien aufgegeben. In der Geschäftswelt/Arbeitswelt also auf maximale Freiheiten zu pochen halte ich zumindest in dieser Sache für weltfremd.
05.05.2021 21:04 Uhr
Zitat:
Ich empfehle Dir ein Studium der Rechtsprechung aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hoch zum Bundesarbeitsgericht. Ein Verhalten in sozialen Medien, dass gegen Richtlinien oder ethisch-moralische Regeln des Unternehmens verstößt ist nach herrschender Rechtsmeinung ein Kündigungsgrund.


Nur weil es die herrschende Rechtsmeinung ist, muss ich diese ja nicht teilen.
05.05.2021 21:04 Uhr
Zitat:
Nur weil es die herrschende Rechtsmeinung ist, muss ich diese ja nicht teilen.


Es wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, wenn Du nicht rechtsbrüchig werden willst.
05.05.2021 21:06 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nur weil es die herrschende Rechtsmeinung ist, muss ich diese ja nicht teilen.


Es wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, wenn Du nicht rechtsbrüchig werden willst.


Das ist natürlich Unsinn. Ich handle ja nicht selbst gegen das Recht. Jedenfalls habe ich nicht vor, mich in irgendeiner Form rassistisch zu äußern.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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