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Fragenübersicht Hertha BSC schmeißt Jens Lehmann wegen rassistischer Entgleisung aus seiner Berater- und Aufsichtsratsfunktion - richtiger Schritt?
Anfang-2052 - 71 / 91 Meinungen+20Ende
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05.05.2021 19:05 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dass darauf sofort maximal empfindlich reagiert wird ist doch genau das Problem.
Ich maße mir nicht an, festlegen zu dürfen, worauf andere empfindlich reagieren dürfen und worauf nicht.

Wenn Person A ungefiltert alles raushauen darf, dann darf Person B genauso ungefiltert empfindlich reagieren. Freiheit des einen, Freiheit des anderen.


Wenn das weder für Person A noch für Person B zu ernsthaften Konsequenzen führen würde, wäre alles ok.
Wenn wir Sanktionen aber mit subjektiven Gemütslagen begründen, wird es schwierig.
05.05.2021 19:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Den Vertrag möchte ich sehen!
Du würdest staunen, welche Verhaltensregeln mir als völlig normalem Mitarbeiter auferlegt sind und ich stehe für meinen Arbeitgeber kein bisschen in der Öffentlichkeit.


Also wenn Dein Unternehmen ernsthaft regelt, was Du in WhatsApp so für Sachen schreibst, dann ist das aus meiner Sicht maximal gruselig - es sei denn es handelt sich um eine dienstliche Kommunikation via WhatsApp.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.05.2021 19:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.05.2021 19:54 Uhr
Zitat:
Also wenn Dein Unternehmen ernsthaft regelt,
es gibt Regeln für soziale Netzwerke.

Alles weitere würde hier zu weit führen, aber kommentarlos wollte ich mich dann doch nicht rausziehen.
05.05.2021 20:57 Uhr
Zitat:
Also wenn Dein Unternehmen ernsthaft regelt, was Du in WhatsApp so für Sachen schreibst, dann ist das aus meiner Sicht maximal gruselig - es sei denn es handelt sich um eine dienstliche Kommunikation via WhatsApp.


Ich empfehle Dir ein Studium der Rechtsprechung aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hoch zum Bundesarbeitsgericht. Ein Verhalten in sozialen Medien, dass gegen Richtlinien oder ethisch-moralische Regeln des Unternehmens verstößt ist nach herrschender Rechtsmeinung ein Kündigungsgrund. In minderschweren Fällen ein Grund zur Abmahnung und führt dann im Wiederholungsfall sicher zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Da wir hier von einer immensen Außenwirkung auf Verein und seine Sponsoren ausgehen können, wäre ein Grund nach §626 BGB (Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung) zweifelsfrei gegeben und somit eine fristlose Kündigung ziemlich rechtsicher durchführbar.
05.05.2021 21:01 Uhr
Um meinen Punkt vielleicht noch etwas deutlicher zu machen:

Ich will keinesfalls rassistische Beleidigungen rechtfertigen. Ich finde nur, man sollte anders damit umgehen. Äußert sich jemand entsprechend, sollte man zunächst mal herausfinden, ob das ernsthaft und eindeutig rassistisch gemeint war oder ob die Person einen (wenn auch vielleicht missglückten) Witz machen wollte. War es tatsächlich ernst gemeint, sollte man der Person deutlich machen, dass diese Art Äußerungen nicht gewünscht sind und nicht geduldet werden. Erst bei mehrfachem Zuwiderhandeln und eindeutigen Beleidigungen, hielte ich Konsequenzen für gerechtfertigt.

Das scheint im Fall Lehmann jedenfalls ganz anders gelaufen zu sein. Zudem wird der Fall jetzt öffentlich ausgetragen, was ich ebenfalls für falsch halte.
05.05.2021 21:02 Uhr
@Mystic

In der Wirtschaft befinden wir uns im Wechselwirkungsverhältnis aus Verträgen und Verpflichtungen. Die Freiheit wird auf dem Vertragspapier bereits teilweise zugunsten eines konkludenten Verhaltens zum Vorteil beider Parteien aufgegeben. In der Geschäftswelt/Arbeitswelt also auf maximale Freiheiten zu pochen halte ich zumindest in dieser Sache für weltfremd.
05.05.2021 21:04 Uhr
Zitat:
Ich empfehle Dir ein Studium der Rechtsprechung aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hoch zum Bundesarbeitsgericht. Ein Verhalten in sozialen Medien, dass gegen Richtlinien oder ethisch-moralische Regeln des Unternehmens verstößt ist nach herrschender Rechtsmeinung ein Kündigungsgrund.


Nur weil es die herrschende Rechtsmeinung ist, muss ich diese ja nicht teilen.
05.05.2021 21:04 Uhr
Zitat:
Nur weil es die herrschende Rechtsmeinung ist, muss ich diese ja nicht teilen.


Es wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, wenn Du nicht rechtsbrüchig werden willst.
05.05.2021 21:06 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nur weil es die herrschende Rechtsmeinung ist, muss ich diese ja nicht teilen.


Es wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, wenn Du nicht rechtsbrüchig werden willst.


Das ist natürlich Unsinn. Ich handle ja nicht selbst gegen das Recht. Jedenfalls habe ich nicht vor, mich in irgendeiner Form rassistisch zu äußern.
05.05.2021 21:10 Uhr
Zitat:
Das ist natürlich Unsinn. Ich handle ja nicht selbst gegen das Recht. Jedenfalls habe ich nicht vor, mich in irgendeiner Form rassistisch zu äußern.


Ähm - jetzt wirst Du aber haarspalterisch - gerade noch wolltest Du Menschen zugestehen, sich rassistisch äußern zu dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Sowas kann man doch nur fordern, wenn man selbst keine Hemmungen hat, Rassismus als Meinung anzuerkennen und damit Rassismus und Diskriminierung auf ein Tableau des rechtlich geschützten Meinungsspektrums hievt.

05.05.2021 21:12 Uhr
Zitat:
@ratio legis:

Folgen im Sinne von (gerne auch harschem) Widerspruch, selbstverständlich. Folgen im Sinne von Jobverlust und sozialer Ausgrenzung, nein.


Teilweise d‘accord, unabhängig davon aber: Ich denke dieser Fall wird nicht zu erheblicher Ausgrenzung führen, denn es entsteht ja ein vitaler Markt für Leute, die „Klartext reden“.
05.05.2021 21:13 Uhr
Ich darf dem volksblauen Rassisten und dem freiheitsliebenden mystic hiermit mitteilen, dass ich Hetze, Rassismus und diskriminierende Äußerungen gegen Minderheiten nicht unter MEINUNG subsummiere.

Insofern gibt es hier keine Freiheit der Meinungsäußerung zu diskutieren, sondern die Sanktion für ein verabscheuungswürdiges Denkmuster, dass es zu bekämpfen gilt - und nicht etwa zu schützen.
05.05.2021 21:13 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das ist natürlich Unsinn. Ich handle ja nicht selbst gegen das Recht. Jedenfalls habe ich nicht vor, mich in irgendeiner Form rassistisch zu äußern.


Ähm - jetzt wirst Du aber haarspalterisch - gerade noch wolltest Du Menschen zugestehen, sich rassistisch äußern zu dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Sowas kann man doch nur fordern, wenn man selbst keine Hemmungen hat, Rassismus als Meinung anzuerkennen und damit Rassismus und Diskriminierung auf ein Tableau des rechtlich geschützten Meinungsspektrums hievt.



Nein, das ist ein Trugschluss. Ich möchte Rassismus nicht "anerkennen", sondern lehne diesen ab. Dass ich keine harten Konsequenzen für rassistische Äußerungen wünsche, bedeutet nicht, dass ich diese gutheiße. Erst recht nicht, dass ich sie inhaltlich teile oder mich selbst so äußern würde.
05.05.2021 21:15 Uhr
Zitat:
Erst recht nicht, dass ich sie inhaltlich teile oder mich selbst so äußern würde.


Das beruhigt mich.
05.05.2021 21:16 Uhr
Zitat:
Dass ich keine harten Konsequenzen für rassistische Äußerungen wünsche, bedeutet nicht, dass ich diese gutheiße.


Wie gedenkst Du dann zu bewirken, dass Rassismus, Antisemitismus und sonstige Diskriminierungsformen verschwinden?
05.05.2021 21:21 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dass ich keine harten Konsequenzen für rassistische Äußerungen wünsche, bedeutet nicht, dass ich diese gutheiße.


Wie gedenkst Du dann zu bewirken, dass Rassismus, Antisemitismus und sonstige Diskriminierungsformen verschwinden?


Ich versuche zu verstehen, woher die jeweilige Einstellung kommt, um sie anschließend zu widerlegen bzw. dagegen zu argumentieren. Es gibt immer Gründe, warum Leute denken wie sie denken. Nur wenn man das zur Kenntnis nimmt und mit der Person ernsthaft diskutiert, kann man überzeugen.
Ausgrenzung, Stigmatisierung, Verachtung usw. führen nur dazu, dass sich die rassistische oder antisemitische Position und die generelle Abwehrhaltung verfestigen. Damit ist niemandem geholfen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.05.2021 21:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.05.2021 21:59 Uhr
Wenn man den Pressemeldungen Glauben schenken darf, dann haben sich Aogo und Lehmann ausgesprochen, Lehmann hat sich entschuldigt und für Aogo hatte sich die Sache damit erledigt. Insofern sehe ich die Entlassung Lehmanns als Versuch des Vereins, sich in einem besonders tollen Licht zu präsentieren. Das ist abzulehnen.
05.05.2021 22:22 Uhr
Wer sich rassistisch äußert muss mit den Konsequenzen leben. Auch wenn er Jens Lehmann heißt.
05.05.2021 22:34 Uhr
Zitat:
Wer sich rassistisch äußert muss mit den Konsequenzen leben. Auch wenn er Jens Lehmann heißt.


Wenigstens ein vernünftiger IDLer. Danke dafür!
06.05.2021 07:27 Uhr
Zitat:
Wenn ich einem Kumpel schreiben möchte, dass ich alle Polizisten für Arschlöcher und Mörder halte und das aus Versehen bei einem Polizisten landet. Was passiert dann?


Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du per WhatsApp eine Mitteilung an einen Kumpel senden willst, die dann versehentlich an einen Polizisten geht, den du nicht kennst? Mach dich doch nicht lächerlich.
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